Schweizerisches Recht der kollektiven Kapitalanlagen - offen.pdf

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3. SICAV 3. SICAV Thema Pflicht Adressat / Termin / Bemerkungen Grundlage Publikationsort Änderungen in der Organisation (Statuten und Organisationsreglement) Bewilligungsgesuch FINMA Vor Änderung KKV 14 I KAG 16 KKV 7 lit. a FINMA Vor Änderung KAG 16 KAG 15 I lit. b KKV 14 II Publikation Publikationsorgane Vor Änderung: Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen und Hinweis auf Stellen, wo die Änderungen im Wortlaut bezogen werden können KKV 63 IV Fristverlängerung zur Lancierung der SICAV bzw. des Teilvermögens Änderung des Anlagereglements Genehmigungsgesuch Genehmigungsgesuch FINMA Vor Ablauf der Einjahresfrist (1 Jahr ab Genehmigung) KAG 36 II KKV 53 KKV 35 I und III Fristverlängerung zur Einhaltung der Anlagebeschränkungen Genehmigungsgesuch FINMA Vor Ablauf der folgenden Fristen: Effektenfonds und übrige Fonds: 6 Monate ab Lancierung Immobilienfonds: 2 Jahre ab Lancierung KKV 67 Kündigung des Depotbankvertrags Meldung FINMA Prüfgesellschaft Unverzüglich KKV 116 V Unterschreiten der Mindesteinlage der Unternehmeraktionäre Meldung FINMA Unverzüglich KKV 15 I lit. f KKV 54 IV 71

2. Teil: Genehmigungs-, melde- und publikations pflichtige Tatbestände im Kollektivanlagenrecht 3. SICAV Thema Pflicht Adressat / Termin / Bemerkungen Grundlage Publikationsort Fehlende eigene Mittel (selbstverwaltete SICAV) Meldung FINMA Unverzüglich KKV 55 VI Auflösung der SICAV durch Unternehmeraktionäre Meldung FINMA Unverzüglich nach Beschlussfassung KAG 96 IV Publikation Publikationsorgane Unverzüglich nach Beschlussfassung KAG 96 IV Schlusszahlung an die Anleger nach Liquidation der SICAV FINMA Vor Schlusszahlung KKV 116 III Auflösung von Vertriebsverträgen bei wiederholten oder groben Verstössen des Vertriebsträgers Meldung FINMA Unverzüglich Richtlinien der SFA für den Vertrieb kollektiver Kapitalanlagen, Rz 23 Ernennung und Wechsel der unabhängigen Schätzungsexperten bei Immobilienfonds Genehmigungsgesuch Genehmigungsgesuch FINMA Vor Ernennung bzw. Wechsel KAG 64 I Standardisierte Kennzahlen bei Immobilienfonds Publikation Jahres- und Halbjahresbericht 4 Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres bzw. 2 Monate nach Halbjahresabschluss Richtlinien der SFA für die Immobilienfonds, Rz 69 ff. Angabe der Mieter, auf die mehr als 5% der gesamten Mieteinnahmen entfallen bei Immobilienfonds Publikation Jahres- und Halbjahresbericht 4 Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres bzw. 2 Monate nach Halbjahresabschluss Richtlinien der SFA für die Immobilienfonds, Rz 66 72

2. Teil: Genehmigungs-, melde- und publikations pflichtige Tatbestände im Kollektivanlagenrecht<br />

3. SICAV<br />

Thema Pflicht Adressat / Termin / Bemerkungen Grundlage<br />

Publikationsort<br />

Fehlende eigene Mittel (selbstverwaltete SICAV) Meldung FINMA Unverzüglich KKV 55 VI<br />

Auflösung <strong>der</strong> SICAV durch Unternehmeraktionäre Meldung FINMA Unverzüglich nach Beschlussfassung KAG 96 IV<br />

Publikation Publikationsorgane Unverzüglich nach Beschlussfassung KAG 96 IV<br />

Schlusszahlung an die Anleger nach Liquidation<br />

<strong>der</strong> SICAV<br />

FINMA Vor Schlusszahlung KKV 116 III<br />

Auflösung von Vertriebsverträgen bei wie<strong>der</strong>holten<br />

o<strong>der</strong> groben Verstössen des Vertriebsträgers<br />

Meldung FINMA Unverzüglich Richtlinien <strong>der</strong> SFA für<br />

den Vertrieb kollektiver<br />

<strong>Kapitalanlagen</strong>, Rz 23<br />

Ernennung und Wechsel <strong>der</strong> unabhängigen<br />

Schätzungsexperten bei Immobilienfonds<br />

Genehmigungsgesuch<br />

Genehmigungsgesuch<br />

FINMA Vor Ernennung bzw. Wechsel KAG 64 I<br />

Standardisierte Kennzahlen bei Immobilienfonds Publikation Jahres- und Halbjahresbericht<br />

4 Monate nach Abschluss des<br />

Geschäftsjahres bzw. 2 Monate nach<br />

Halbjahresabschluss<br />

Richtlinien <strong>der</strong> SFA für<br />

die Immobilienfonds,<br />

Rz 69 ff.<br />

Angabe <strong>der</strong> Mieter, auf die mehr als 5% <strong>der</strong><br />

gesamten Mieteinnahmen entfallen bei Immobilienfonds<br />

Publikation Jahres- und Halbjahresbericht<br />

4 Monate nach Abschluss des<br />

Geschäftsjahres bzw. 2 Monate nach<br />

Halbjahresabschluss<br />

Richtlinien <strong>der</strong> SFA für<br />

die Immobilienfonds,<br />

Rz 66<br />

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