Schweizerisches Recht der kollektiven Kapitalanlagen - offen.pdf

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2. Vertraglicher Anlagefonds (Pflichterfüllung durch Fondsleitung) 2. Vertraglicher Anlagefonds (Pflichterfüllung durch Fondsleitung) Thema Pflicht Adressat Termin / Bemerkungen Grundlage Halbjahresbericht des vertraglichen Anlagefonds Meldung FINMA Spätestens gleichzeitig mit Veröffentlichung innert 2 Monaten nach Halb- jahresabschluss KAG 89 III und IV Publikation Interessierten Personen kostenlos zur Verfügung halten Spätestens 2 Monate nach Halbjahresabschluss KAG 89 III und V Mindestnettovermögen (Anlagefonds / Teilvermögen) KAG 25 III – Fristerstreckung bei Nichterreichen innert Frist Genehmigungsgesuch FINMA Gesuch um Verlängerung vor Ablauf der Jahresfrist (seit Lancierung des Anlagefonds / Teilvermögens) KKV 35 II und III – Späteres Unterschreiten Meldung FINMA Unverzüglich KKV 35 IV Aufschub der Rückzahlung von Anteilen KAG 81 – In aussergewöhnlichen Fällen Genehmigungsgesuch FINMA Unverzüglich bei Auftreten aussergewöhnlicher Fälle KAG 81 II – In den im Fondsvertrag vorgesehenen Fällen Meldung FINMA, Depotbank, Vertriebsträger, Prüfgesellschaft Unverzüglich KAG 81 I KKV 110 II Publikation In angemessener Weise Unverzüglich KKV 110 II 61

2. Teil: Genehmigungs-, melde- und publikations pflichtige Tatbestände im Kollektivanlagenrecht 2. Vertraglicher Anlagefonds (Pflichterfüllung durch Fondsleitung) Thema Pflicht Adressat / Publikationsort Wesentliche Fehler bei der Bewertung der Nettoinventarwerte Meldung FINMA, Depotbank, Prüfgesellschaft Termin / Bemerkungen Grundlage Unverzüglich nach Feststellung der Wesentlichkeit Richtlinien der SFA für die Bewertung des Vermögens der kollektiven Kapital anlagen, Rz 59 Befreiung von der Pflicht zur Rückabwicklung in Bagatellfällen nach falsch abgerechneten Anteilsausgaben und / oder -rücknahmen Genehmigungsgesuch FINMA Nach Feststellung des Bagatellfalls Schadloshaltung zwingend Richtlinien der SFA für die Bewertung des Vermögens von kollektiven Kapital anlagen, Rz 66 Auflösungsbeschluss für Anlagefonds und / oder Teilvermögen Meldung FINMA Sofort nach Beschlussfassung KAG 96 IV Publikation Publikationsorgane Sofort nach Beschlussfassung KAG 96 IV Schlusszahlung an die Anleger nach Liquidation des Anlagefonds FINMA Vor Schlusszahlung KKV 116 III Ernennung und Wechsel der unabhängigen Schätzungsexperten bei Immobilienfonds Genehmigungsgesuch Genehmigungsgesuch FINMA Vor Ernennung bzw. Wechsel KAG 64 I Standardisierte Kennzahlen bei Immobilienfonds Publikation Jahres- und Halbjahresberichte 4 Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres bzw. 2 Monate nach Halbjahresabschluss Richtlinien der SFA für die Immobilienfonds, Rz 69 ff. Angabe der Mieter, auf die mehr als 5% der gesamten Mieteinnahmen entfallen bei Immobilienfonds Publikation Jahres- und Halbjahresberichte 4 Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres bzw. 2 Monate nach Halbjahresabschluss Richtlinien der SFA für die Immobilienfonds, Rz 66 62

2. Teil: Genehmigungs-, melde- und publikations pflichtige Tatbestände im Kollektivanlagenrecht<br />

2. Vertraglicher Anlagefonds (Pflichterfüllung durch Fondsleitung)<br />

Thema Pflicht Adressat /<br />

Publikationsort<br />

Wesentliche Fehler bei <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> Nettoinventarwerte<br />

Meldung FINMA, Depotbank,<br />

Prüfgesellschaft<br />

Termin / Bemerkungen Grundlage<br />

Unverzüglich nach Feststellung <strong>der</strong> Wesentlichkeit<br />

Richtlinien <strong>der</strong> SFA für<br />

die Bewertung des Vermögens<br />

<strong>der</strong> <strong>kollektiven</strong><br />

Kapital anlagen, Rz 59<br />

Befreiung von <strong>der</strong> Pflicht zur Rückabwicklung in<br />

Bagatellfällen nach falsch abgerechneten Anteilsausgaben<br />

und / o<strong>der</strong> -rücknahmen<br />

Genehmigungsgesuch<br />

FINMA Nach Feststellung des Bagatellfalls<br />

Schadloshaltung zwingend<br />

Richtlinien <strong>der</strong> SFA für<br />

die Bewertung des Vermögens<br />

von <strong>kollektiven</strong><br />

Kapital anlagen, Rz 66<br />

Auflösungsbeschluss für Anlagefonds und / o<strong>der</strong><br />

Teilvermögen<br />

Meldung FINMA Sofort nach Beschlussfassung KAG 96 IV<br />

Publikation Publikationsorgane Sofort nach Beschlussfassung KAG 96 IV<br />

Schlusszahlung an die Anleger nach Liquidation des<br />

Anlagefonds<br />

FINMA Vor Schlusszahlung KKV 116 III<br />

Ernennung und Wechsel <strong>der</strong> unabhängigen<br />

Schätzungsexperten bei Immobilienfonds<br />

Genehmigungsgesuch<br />

Genehmigungsgesuch<br />

FINMA Vor Ernennung bzw. Wechsel KAG 64 I<br />

Standardisierte Kennzahlen bei Immobilienfonds Publikation Jahres- und Halbjahresberichte<br />

4 Monate nach Abschluss des<br />

Geschäftsjahres bzw. 2 Monate nach<br />

Halbjahresabschluss<br />

Richtlinien <strong>der</strong> SFA für<br />

die Immobilienfonds,<br />

Rz 69 ff.<br />

Angabe <strong>der</strong> Mieter, auf die mehr als 5% <strong>der</strong><br />

gesamten Mieteinnahmen entfallen bei Immobilienfonds<br />

Publikation Jahres- und Halbjahresberichte<br />

4 Monate nach Abschluss des<br />

Geschäftsjahres bzw. 2 Monate nach<br />

Halbjahresabschluss<br />

Richtlinien <strong>der</strong> SFA für<br />

die Immobilienfonds,<br />

Rz 66<br />

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