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Schweizerisches Recht der kollektiven Kapitalanlagen - offen.pdf

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2. Vertraglicher Anlagefonds (Pflichterfüllung durch Fondsleitung)<br />

2. Vertraglicher Anlagefonds (Pflichterfüllung durch Fondsleitung)<br />

Thema Pflicht Adressat Termin / Bemerkungen Grundlage<br />

Halbjahresbericht des vertraglichen Anlagefonds Meldung FINMA Spätestens gleichzeitig mit Veröffentlichung<br />

innert 2 Monaten nach Halb-<br />

jahresabschluss<br />

KAG 89 III und IV<br />

Publikation Interessierten Personen<br />

kostenlos zur<br />

Verfügung halten<br />

Spätestens 2 Monate nach Halbjahresabschluss<br />

KAG 89 III und V<br />

Mindestnettovermögen<br />

(Anlagefonds / Teilvermögen)<br />

KAG 25 III<br />

– Fristerstreckung bei Nichterreichen innert Frist Genehmigungsgesuch<br />

FINMA Gesuch um Verlängerung vor Ablauf <strong>der</strong><br />

Jahresfrist (seit Lancierung des Anlagefonds<br />

/ Teilvermögens)<br />

KKV 35 II und III<br />

– Späteres Unterschreiten Meldung FINMA Unverzüglich KKV 35 IV<br />

Aufschub <strong>der</strong> Rückzahlung von Anteilen KAG 81<br />

– In aussergewöhnlichen Fällen Genehmigungsgesuch<br />

FINMA Unverzüglich bei Auftreten aussergewöhnlicher<br />

Fälle<br />

KAG 81 II<br />

– In den im Fondsvertrag vorgesehenen Fällen Meldung FINMA, Depotbank,<br />

Vertriebsträger,<br />

Prüfgesellschaft<br />

Unverzüglich KAG 81 I<br />

KKV 110 II<br />

Publikation In angemessener<br />

Weise<br />

Unverzüglich KKV 110 II<br />

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