27.12.2014 Aufrufe

Schweizerisches Recht der kollektiven Kapitalanlagen - offen.pdf

Schweizerisches Recht der kollektiven Kapitalanlagen - offen.pdf

Schweizerisches Recht der kollektiven Kapitalanlagen - offen.pdf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

8. Ausländische kollektive <strong>Kapitalanlagen</strong><br />

<strong>der</strong>en Anteile in <strong>der</strong> Schweiz o<strong>der</strong> von <strong>der</strong> Schweiz aus durch öffentliche Werbung vertrieben<br />

werden (Art. 120 Abs. 1 KAG).<br />

Die Genehmigung für den Vertrieb einer ausländischen <strong>kollektiven</strong> Kapitalanlage wird nur<br />

erteilt, wenn die kollektive Kapitalanlage im Sitzstaat <strong>der</strong> Fondsleitung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

einer dem Anlegerschutz dienenden öffentlichen Aufsicht un tersteht (Art. 120 Abs. 2 lit. a<br />

KAG). Die Genehmigung wird zudem nur erteilt, wenn die Fondsleitung o<strong>der</strong> die Gesellschaft<br />

hinsichtlich Organisation, Anlegerrechte und Anlage politik gegenüber den Bestimmungen<br />

des KAG gleichwertig sind (Art. 120 Abs. 2 lit. b KAG). Die ausländische kollektive<br />

Kapitalanlage muss eine Bezeichnung tragen, die nicht zur Täuschung o<strong>der</strong> Verwechslung<br />

Anlass geben darf (Art. 120 Abs. 2 lit. c KAG). Die Bezeichnung muss so gewählt sein, dass<br />

die darin zum Ausdruck kommende Anlage politik mit <strong>der</strong> tatsächlich verfolgten Anlagepolitik<br />

übereinstimmt.<br />

Schliesslich müssen für die in <strong>der</strong> Schweiz vertriebenen Anteile einer ausländischen <strong>kollektiven</strong><br />

Kapitalanlage ein Vertreter (Art. 123 ff. KAG) und eine Zahlstelle (Art. 121 KAG) in <strong>der</strong><br />

Schweiz bezeichnet werden (siehe Abbildung 22 21 ).<br />

21<br />

Siehe vorne S. 44.<br />

47

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!