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Schweizerisches Recht der kollektiven Kapitalanlagen - offen.pdf

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1. Teil: Abbildungen<br />

Die Fondsleitung kann mit Zustimmung <strong>der</strong> Depotbank vertragliche Anlagefonds vereinigen.<br />

Bei <strong>der</strong> Vereinigung von vertraglichen Anlagefonds werden die Vermögenswerte und<br />

Verbindlichkeiten des übertragenden Anlagefonds auf den übernehmenden Anlagefonds<br />

übertragen. Die Anleger des übertragenden Anlagefonds erhalten Fondsanteile des übernehmenden<br />

Anlagefonds in entsprechen<strong>der</strong> Höhe. Der übertragende Anlagefonds wird<br />

ohne Liquidation aufgelöst (Art. 115 Abs. 1 KKV).<br />

Die Vereinigung von vertraglichen Anlagefonds ist nur möglich, wenn gewisse Voraussetzungen<br />

erfüllt sind, die in den Fondsverträgen <strong>der</strong> zu vereinigenden Anlagefonds aufgeführt<br />

sind.<br />

Mindestens einen Monat vor <strong>der</strong> Veröffentlichung muss die Fondsleitung die beabsichtigte<br />

Vereinigung und die beabsichtigten Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Fondsverträge zusammen mit dem<br />

Vereinigungsplan <strong>der</strong> FINMA in einem Vorgesuch zur Überprüfung vorlegen. Im Rahmen<br />

des Vorgesuchs muss <strong>der</strong> FINMA auch eine Stellungnahme <strong>der</strong> kollektivanlagengesetzlichen<br />

Prüfgesellschaft eingereicht werden.<br />

Ein wesentliches Element <strong>der</strong> Vereinigung von vertraglichen Anlagefonds sind die vorgeschriebenen<br />

Publikationen. Eine erste Publikation hat mindestens zwei Monate vor dem<br />

Stichtag <strong>der</strong> Vereinigung zu erfolgen. Darin müssen die beabsichtigte Vereinigung, beabsichtigte<br />

Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Fondsverträge, <strong>der</strong> Zeitpunkt <strong>der</strong> Vereinigung, <strong>der</strong> Vereinigungsplan<br />

sowie Hinweise auf mögliche Einwendungen veröffentlicht werden. Die Anleger haben<br />

die Möglichkeit, innert 30 Tagen seit <strong>der</strong> Publikation Einwendungen zu erheben, die<br />

Rückzahlung <strong>der</strong> Anteile gemäss Fondsvertrag zu verlangen o<strong>der</strong> die Anteile börslich o<strong>der</strong><br />

ausserbörslich zu verkaufen.<br />

Nach dieser Publikation wird <strong>der</strong> FINMA das Gesuch betreffend die Vereinigung und die<br />

Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Fondsverträge zusammen mit dem Publikationstext eingereicht.<br />

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