Schweizerisches Recht der kollektiven Kapitalanlagen - offen.pdf
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Richtlinien zur Berechnung und Offenlegung der TER und PTR von kollektiven Kapitalanlagen III. Übrige Bestimmungen A. Mindeststandard Die Aufsichtsbehörde hat diese Richtlinien als Mindeststandard anerkannt (EBK-RS 04 / 2 Selbstregulierung als Mindeststandard 144 ). 59 B. Inkrafttreten Diese Richtlinien wurden am 16. Mai 2008 vom Vorstand der Swiss Funds Association SFA verabschiedet. Sie treten auf den 1. Juli 2008 in Kraft. 60 61 Beilage: Berechnungsbeispiel – Berechnung und Publikation der TER 144 Dieser Verweis bezieht sich seit 1. Januar 2009 auf das FINMA-RS 2008 / 10 «Selbstregulierung als Mindeststandard». 363
5. Teil: Selbstregulierungsvorschriften der Swiss Funds Association (SFA) Beilage Beilage zu den Richtlinien zur Berechnung und Offenlegung der TER und PTR von kollektiven Kapitalanlagen Beispiel: Berechnung und Publikation der TER Ausgangslage Jahresabschluss der kollektiven Kapitalanlage: 30. Juni 1 Verwaltungskommission der Fondsleitung/SICAV/SICAF: bis 30.06.07: 1.5 % ab 01.07.07: 2.0 % 2 Durchschnittliches Nettovermögen für die Periode 31.12.06–31.12.07: Auszug aus der Erfolgsrechnung 77'142’857 RE* 3 Aufwand (in 1000 RE*) 31.12.06 Halbjahresb. 30.06.07 Jahresbericht 31.12.07 Halbjahresb. Kommission der Fondsleitung/SICAV /SICAF 500 1’200 650 performanceabhängige Vergütung 0 100 0 Kommission der Depotbank 75 160 80 Weitere Aufwendungen 50 120 70 Steuern 12 25 13 Total Betriebsaufwand 637 1’605 (2. Halbj.: 968) 813 4 Berechnung der TER für 12 Monate vom 31.12.06 bis 31.12.07 TER inkl. performanceabhängige Vergütung 5 TER % = (968'000 RE* + 813'000 RE*) 77'142'857 RE* x 100 = 2.31 % 6 performanceabhängige Vergütung als prozentualer Anteil des durchschnittlichen Nettovermögens 7 % = (100'000 RE* + 0 RE*) 77'142'857 RE* x 100 = 0.13 % 8 * RE = Einheiten in der Rechnungswährung der kollektiven Kapitalanlage Publikation der TER Zu publizieren und zu erläutern ist die TER inkl. performanceabhängige Vergütung zusammen mit dem Datum (per 31.12.07) als auch dem Hinweis auf die per 01.07.07 erfolgte Erhöhung der Verwaltungskommission der Fondsleitung /SICAV / SICAF von 1.5% auf 2.0%. Zudem ist die performanceabhängige Vergütung gesondert als prozentualer Anteil des durchschnittlichen Nettovermögens auszuweisen. 9 SFA RL TER+PTR_d_080516 7/8 364
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Richtlinien zur Berechnung und Offenlegung <strong>der</strong> TER und PTR von <strong>kollektiven</strong> <strong>Kapitalanlagen</strong><br />
III.<br />
Übrige Bestimmungen<br />
A. Mindeststandard<br />
Die Aufsichtsbehörde hat diese Richtlinien als Mindeststandard anerkannt (EBK-RS 04 / 2<br />
Selbstregulierung als Mindeststandard 144 ).<br />
59<br />
B. Inkrafttreten<br />
Diese Richtlinien wurden am 16. Mai 2008 vom Vorstand <strong>der</strong> Swiss Funds Association SFA<br />
verabschiedet. Sie treten auf den 1. Juli 2008 in Kraft.<br />
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Beilage:<br />
Berechnungsbeispiel – Berechnung und Publikation <strong>der</strong> TER<br />
144<br />
Dieser Verweis bezieht sich seit 1. Januar 2009 auf das FINMA-RS 2008 / 10 «Selbstregulierung als<br />
Mindeststandard».<br />
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