Schweizerisches Recht der kollektiven Kapitalanlagen - offen.pdf
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Richtlinien für die Bewertung des Vermögens von kollektiven Kapitalanlagen und die Behandlung von Bewertungsfehlern bei offenen kollektiven Kapitalanlagen vom 20. Juni 2008 Inhaltsverzeichnis I. Grundlagen, Zielsetzungen und Verbindlichkeit .................... Rz 1–7 II. Richtlinien ....................................................... Rz 8–79 A. Bewertung des Vermögens von kollektiven Kapitalanlagen .......... Rz 8–32 Grundsätze ................................................. Rz 8–10 Abweichungen / Spezialfälle. .................................. Rz 11–25 Organisatorische Massnahmen. ............................... Rz 26–32 B. Berechnung der Nettoinventarwerte von offenen kollektiven Kapitalanlagen ................................................ Rz33–36 Grundsatz .................................................. Rz 33 Organisatorische Massnahmen. ............................... Rz 34–36 C. Ausgabe und Rücknahme von Anteilen . .......................... Rz 37–49 Anwendung des Systems des «Forward Pricing» bei der Ausgabe und Rücknahme von Anteilen ................................. Rz 37–42 «Exchange traded funds». .................................... Rz 43 Aufschub der Rückzahlung / Einstellung der Ausgabe von Anteilen. . Rz 44–49 D. Verhalten bei Bewertungsfehlern (siehe Beilagen 1 und 2). .......... Rz50–66 Definition .................................................. Rz 50 Organisatorische Massnahmen. ............................... Rz 51–53 Beurteilung der Wesentlichkeit ................................ Rz 54–57 Massnahmen bei als unwesentlich eingestuften Fehlern .......... Rz 58 Massnahmen bei als wesentlich eingestuften Fehlern ............ Rz59–66 E. Interne Weisung ............................................... Rz 67–79 III. Übrige Bestimmungen. ........................................... Rz 80–84 A. Anwendung durch die Depotbank. ............................... Rz 80 B. Mindeststandard .............................................. Rz 81 C. Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen ....................... Rz 82–84 Beilage 1: Massnahmen bei fehlerhaften Preisen (Ergänzungen zu Ziff. 17 ff.) Beilage 2: Raster zur Beurteilung von Korrekturmassnahmen bei fehlerhaft verrechneten Nettoinventarwerten (Ergänzung zu Ziff. 23) 329
5. Teil: Selbstregulierungsvorschriften der Swiss Funds Association (SFA) I. Grundlagen, Zielsetzungen und Verbindlichkeit 1 2 3 4 5 6 7 Die Richtlinien sind Teil der Selbstregulierung der schweizerischen Fondsbranche. Sie sind den von der SFA erlassenen «Verhaltensregeln für die schweizerische Fondswirtschaft» untergeordnet. Die Richtlinien sollen eine einheitliche Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen für die Bewertung des Vermögens von kollektiven Kapitalanlagen, die Berechnung der Nettoinventarwerte und die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen bei offenen kollektiven Kapitalanlagen sicherstellen. Sie enthalten allgemeine Grundsätze für die Behandlung von Bewertungsdifferenzen bei offenen kollektiven Kapitalanlagen. Die Richtlinien gelten für schweizerische Fondsleitungen gemäss Art. 28 ff. KAG und Investmentgesellschaften mit variablem Kapital (SICAV) gemäss Art. 36 ff. KAG bezüglich • Effektenfonds gemäss Art. 53 ff. KAG und • Übrige Fonds für traditionelle und für alternative Anlagen gemäss Art. 68 ff. KAG. Die Richtlinien gelten für Investmentgesellschaften mit festem Kapital (SICAF) gemäss Art. 110 ff. KAG nur bezüglich der Bewertung des Vermögens der kollektiven Kapitalanlage für die Rechenschaftsablage (vgl. Art. 117 KAG). Die Einhaltung der vorliegenden Richtlinien muss auch bei einer Delegation von Teilaufgaben gewährleistet bleiben. Die Fondsleitung oder SICAV bzw. SICAF stellt sicher, dass die Beauftragten die Bestimmungen dieser Richtlinien bei der Wahrnehmung der übertragenen Funktionen vollumfänglich anwenden. II. Richtlinien A. Bewertung des Vermögens von kollektiven Kapitalanlagen Grundsätze 8 9 10 1. Das Vermögen von kollektiven Kapitalanlagen ist zum Verkehrswert zu bewerten. Dieser entspricht bei an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt (nachfolgend unter dem Begriff «Börse» zusammengefasst) gehandelten Anlagen dem Kurswert. Als solcher gilt grundsätzlich der zuletzt bezahlte Kurs. 2. Findet ein Handel an mehreren Börsen statt, so ist der am Hauptmarkt zuletzt bezahlte Kurs zu verwenden (Art. 88 Abs. 1 KAG). Wenn vom Hauptmarkt kein bezahlter Kurs vorliegt, kann auf den an einem repräsentativen Nebenmarkt bezahlten Kurs zurückgegriffen werden, wobei dieser mit dem am Hauptmarkt gestellten Geld- und Briefkurs zu plausibilisieren ist. 330
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Richtlinien für die Bewertung des Vermögens von<br />
<strong>kollektiven</strong> <strong>Kapitalanlagen</strong> und die Behandlung<br />
von Bewertungsfehlern bei <strong>offen</strong>en <strong>kollektiven</strong><br />
<strong>Kapitalanlagen</strong><br />
vom 20. Juni 2008<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
I. Grundlagen, Zielsetzungen und Verbindlichkeit .................... Rz 1–7<br />
II. Richtlinien ....................................................... Rz 8–79<br />
A. Bewertung des Vermögens von <strong>kollektiven</strong> <strong>Kapitalanlagen</strong> .......... Rz 8–32<br />
Grundsätze ................................................. Rz 8–10<br />
Abweichungen / Spezialfälle. .................................. Rz 11–25<br />
Organisatorische Massnahmen. ............................... Rz 26–32<br />
B. Berechnung <strong>der</strong> Nettoinventarwerte von <strong>offen</strong>en <strong>kollektiven</strong><br />
<strong>Kapitalanlagen</strong> ................................................ Rz33–36<br />
Grundsatz .................................................. Rz 33<br />
Organisatorische Massnahmen. ............................... Rz 34–36<br />
C. Ausgabe und Rücknahme von Anteilen . .......................... Rz 37–49<br />
Anwendung des Systems des «Forward Pricing» bei <strong>der</strong> Ausgabe<br />
und Rücknahme von Anteilen ................................. Rz 37–42<br />
«Exchange traded funds». .................................... Rz 43<br />
Aufschub <strong>der</strong> Rückzahlung / Einstellung <strong>der</strong> Ausgabe von Anteilen. . Rz 44–49<br />
D. Verhalten bei Bewertungsfehlern (siehe Beilagen 1 und 2). .......... Rz50–66<br />
Definition .................................................. Rz 50<br />
Organisatorische Massnahmen. ............................... Rz 51–53<br />
Beurteilung <strong>der</strong> Wesentlichkeit ................................ Rz 54–57<br />
Massnahmen bei als unwesentlich eingestuften Fehlern .......... Rz 58<br />
Massnahmen bei als wesentlich eingestuften Fehlern ............ Rz59–66<br />
E. Interne Weisung ............................................... Rz 67–79<br />
III. Übrige Bestimmungen. ........................................... Rz 80–84<br />
A. Anwendung durch die Depotbank. ............................... Rz 80<br />
B. Mindeststandard .............................................. Rz 81<br />
C. Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen ....................... Rz 82–84<br />
Beilage 1: Massnahmen bei fehlerhaften Preisen (Ergänzungen zu Ziff. 17 ff.)<br />
Beilage 2: Raster zur Beurteilung von Korrekturmassnahmen bei fehlerhaft<br />
verrechneten Nettoinventarwerten (Ergänzung zu Ziff. 23)<br />
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