Schweizerisches Recht der kollektiven Kapitalanlagen - offen.pdf
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5. Teil: Selbstregulierungsvorschriften <strong>der</strong> Swiss Funds Association (SFA)<br />
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Für die Erhebung einer Verwaltungskommission bei Anlagen in Zielfonds nach Absatz 4gilt Artikel 73 Absatz 4sinngemäss.<br />
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Die Aufsichtsbehörde regelt die Einzelheiten. Sie kann die Absätze 4und 5auch für weitere Produkte anwendbar erklären.<br />
Die Fondsleitung und die SICAV befolgen die Grundsätze von Art. 21 KAG zur Vermögensanlage.<br />
Die Fondsleitung und die SICAV befolgen die Grundsätze von Art. 21 KAG zur<br />
Vermögensanlage.<br />
Vermögensanlage<br />
Art. 5 Für<br />
21<br />
die<br />
KAG<br />
Erhebung<br />
Vermögensanlage<br />
einer Verwaltungskommission bei Anlagen in Zielfonds nach Absatz 4gilt Artikel 73 Absatz 4sinngemäss.<br />
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Die<br />
Die<br />
Aufsichtsbehörde<br />
Bewilligungsträger<br />
regelt<br />
und<br />
die<br />
ihre<br />
Einzelheiten.<br />
Beauftragten<br />
Sie<br />
befolgen<br />
kann die<br />
eine<br />
Absätze<br />
Anlagepolitik,<br />
4und 5auch<br />
die<br />
für<br />
dauernd<br />
weitere<br />
mit<br />
Produkte<br />
dem in<br />
anwendbar<br />
den entsprechenden<br />
erklären.<br />
Dokumenten festgelegten Anlagecharakter <strong>der</strong> <strong>kollektiven</strong> Kapitalanlage übereinstimmt.<br />
2<br />
Die Sie dürfen Fondsleitung imZusammenhang undmitdie dem Erwerb SICAV und <strong>der</strong> befolgen Veräusserung dievon Grundsätze Sachen <strong>Recht</strong>en von fürArt. sich wie 21für KAG Dritte nurzur<br />
die<br />
Vergütungen entgegennehmen, die in den entsprechenden Dokumenten vorgesehen sind. Retrozessionen und an<strong>der</strong>e<br />
Vermögensvorteile Vermögensanlage. sind <strong>der</strong> <strong>kollektiven</strong> Kapitalanlage gutzuschreiben.<br />
3<br />
Sie dürfen Anlagen auf eigene Rechnung nur zum Marktpreis übernehmen und Anlagen aus eigenen Beständen nur zum<br />
Marktpreis abtreten.<br />
Vermögensanlage<br />
Die Die Art. Fondsleitung 21 KAG Vermögensanlage und unddie dieSICAV befolgen bei bei <strong>der</strong> <strong>der</strong> Vermögensanlage für für die die von von ihnen ihnen verwalteten<br />
1<br />
verwalteten Fonds eine Anlagepolitik, die dauernd mit dem in den Die Bewilligungsträger und ihre Beauftragten befolgen eine Anlagepolitik, die dauernd mit dem in entsprechenden<br />
Dokumenten Fonds festgelegten eine Anlagecharakter Anlagepolitik, <strong>der</strong> <strong>kollektiven</strong> die dauernd Kapitalanlage mit dem übereinstimmt. in den entsprechenden Dokumen-<br />
festgelegten Anlagecharakter übereinstimmt.<br />
ten 2<br />
Sie dürfen imZusammenhang mit dem Erwerb und <strong>der</strong> Veräusserung von Sachen und <strong>Recht</strong>en für sich wie für Dritte nur die<br />
Vergütungen<br />
festgelegten<br />
entgegennehmen,<br />
Anlagecharakter<br />
die in den entsprechenden<br />
übereinstimmt.<br />
Dokumenten vorgesehen sind. Retrozessionen und an<strong>der</strong>e<br />
Dies Vermögensvorteile schliesst sind nicht <strong>der</strong>aus, <strong>kollektiven</strong> dass Kapitalanlage die Fondsleitung gutzuschreiben. und die SICAV die für einen Fonds befolgte<br />
Dies Anlagepolitik 3<br />
Sieschliesst dürfen Anlagen nicht auf eigene<br />
(im Rahmen aus, Rechnung dass des die nur Fondsleitung zum Marktpreis übernehmen<br />
bestehendenund Fondsvertrages die SICAV und Anlagen die aus<br />
bzw. für eigenen einen Beständen<br />
Anlagereglements)<br />
Fonds befolgte nur zum<br />
Marktpreis abtreten.<br />
Anlagepolitik je<strong>der</strong>zeit neu(im ausrichten Rahmen des können. bestehenden Wenn sich Fondsvertrages dadurch <strong>der</strong>bzw. Anlagecharakter Anlagereglements) des Fonds je<strong>der</strong>zeit<br />
nachhaltig Dieneu Fondsleitung ausrichten verän<strong>der</strong>t, und können. sind die SICAV Wenn sie gehalten, sich befolgen dadurch denbei Prospekt <strong>der</strong>Anlagecharakter Vermögensanlage und den vereinfachten des für Fonds die von nachhaltig Prospekt ihnen<br />
umgehend zu aktualisieren.<br />
verän<strong>der</strong>t, verwalteten sind Fonds sie gehalten, eine Anlagepolitik, den Prospekt dieund dauernd den vereinfachten mit dem inProspekt den entsprechenden<br />
umgehend zu<br />
Dokumenten festgelegten Anlagecharakter übereinstimmt.<br />
aktualisieren.<br />
Die Fondsleitung und die SICAV verwalten die von ihnen aufgelegten Fonds nach dem<br />
Prinzip Dies schliesst <strong>der</strong> Gleichbehandlung. nicht aus, dass die Fondsleitung Sie verzichten und die darauf, SICAVbestimmte die für einen Fonds Fondsund/o<strong>der</strong><br />
befolgte<br />
Die Anlegergruppen Fondsleitung und zulasten die SICAV an<strong>der</strong>er verwalten bevorzugt die zu von behandeln. ihnen aufgelegten Davon ausgenommen Fonds nach dem ist Prinzip<br />
unterschiedliche je<strong>der</strong>zeit Gleichbehandlung. neu ausrichten Behandlung können. Sie verzichten <strong>der</strong> einzelnen Wenndarauf, sichFondsgruppen dadurch bestimmte <strong>der</strong>Fonds Anlagecharakter (Publikumsfonds, und / o<strong>der</strong> Anlegergrup-<br />
des Fonds Fonds für<br />
Anlagepolitik (im Rahmen des bestehenden Fondsvertrages bzw. Anlagereglements) die<br />
pen qualifizierte nachhaltig zulasten verän<strong>der</strong>t, Anleger, an<strong>der</strong>er bevorzugt Einanlegerfonds), sind siezu gehalten, behandeln. Teilvermögen denDavon Prospekt ausgenommen und/o<strong>der</strong> den Anteilsklassen vereinfachten ist die unterschiedliche<br />
einesProspekt<br />
Fonds.<br />
Behandlung<br />
umgehend zu<br />
Wahrung und <strong>der</strong><br />
aktualisieren.<br />
För<strong>der</strong>ung einzelnen <strong>der</strong> Fondsgruppen Marktintegrität (Publikumsfonds, Fonds für qualifizierte Anleger,<br />
Einanlegerfonds), Die FondsleitungTeilvermögen und die SICAV und verwalten / o<strong>der</strong> Anteilsklassen die von ihnen eines aufgelegten Fonds. Fonds nach dem<br />
Prinzip Die Fondsleitung <strong>der</strong> Gleichbehandlung. und die SICAV unterlassen Sie verzichten jegliche darauf, Handlungen, bestimmte die eine Fonds transparente und/o<strong>der</strong><br />
Anlegergruppen und marktkonforme zulasten Preisbildung an<strong>der</strong>er anden bevorzugt Anlagemärkten zu behandeln. beeinträchtigen Davon ausgenommen könnten. ist die<br />
Wahrung unterschiedliche und Behandlung För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>der</strong> einzelnen Marktintegrität<br />
Fondsgruppen (Publikumsfonds, Fonds für<br />
qualifizierte Die Fondsleitung Anleger, undEinanlegerfonds), die SICAV lassen Teilvermögen keine Anlagegeschäfte und/o<strong>der</strong> Anteilsklassen und sonstigeines Tätigkeiten Fonds.<br />
Die ausführen, Fondsleitung die eine und Manipulation die SICAV von unterlassen Kursen bewirken. jegliche Handlungen, die eine transparente<br />
und Wahrung marktkonforme und För<strong>der</strong>ung Preisbildung <strong>der</strong> Marktintegrität an den Anlagemärkten beeinträchtigen könnten.<br />
Bei <strong>der</strong> Ausführung von Effektenhandelsgeschäften und sonstigen Transaktionen beachten<br />
die Die Fondsleitung unddie dieSICAV SICAVdie unterlassen Bestimmungen keine jegliche Anlagegeschäfte von Handlungen, Art. 22 KAG. und diesonstige eine transparente Tätigkeiten<br />
ausführen,<br />
und marktkonforme<br />
Ausführungdie von eine Effektenhandelsgeschäften Manipulation<br />
Preisbildung anden<br />
von Kursen<br />
Anlagemärkten<br />
und bewirken.<br />
beeinträchtigen könnten.<br />
sonstigen Transaktionen<br />
Bei Die<br />
Art.<br />
<strong>der</strong> Fondsleitung<br />
22 KAG<br />
Ausführung und<br />
Effektenhandelsgeschäfte<br />
von die Effektenhandelsgeschäften SICAV lassen keine Anlagegeschäfte und sonstigen und Transaktionen sonstige Tätigkeiten beachten<br />
ausführen, die eine Manipulation von Kursen bewirken.<br />
die 1 Gegenparteien<br />
Fondsleitung<br />
für Effektenhandelsgeschäfte<br />
und die SICAV die<br />
und<br />
Bestimmungen<br />
sonstige Transaktionen<br />
von<br />
sind<br />
Art.<br />
sorgfältig<br />
22 KAG.<br />
auszuwählen. Sie müssen Gewähr<br />
die Fondsleitung und die SICAV die Bestimmungen von Art. 22 KAG.<br />
für die bestmögliche Erfüllung <strong>der</strong> Transaktionen in preismässiger, zeitlicher und quantitativer Hinsicht bieten.<br />
Bei 2 Die Auswahl <strong>der</strong> Ausführung <strong>der</strong> Gegenparteien von Effektenhandelsgeschäften ist inregelmässigen Abständen zu überprüfen. und sonstigen Transaktionen beachten<br />
3<br />
Vereinbarungen, welche die Entscheidungsfreiheit <strong>der</strong> Bewilligungsträger o<strong>der</strong> ihrer Beauftragten einschränken, sind unzulässig.<br />
Ausführung von Effektenhandelsgeschäften und sonstigen<br />
Transaktionen<br />
Ausführung Die Fondsleitung von Effektenhandelsgeschäften und die SICAV wickeln Transaktionen und sonstigen Transaktionen den Effekten-, Devisen- und<br />
sonstigen Märkten zu marktkonformen Konditionen ab.<br />
Art. 22 KAG Effektenhandelsgeschäfte<br />
1<br />
Gegenparteien für Effektenhandelsgeschäfte und sonstige Transaktionen sind sorgfältig auszuwählen. Sie müssen Gewähr<br />
Die für dieFondsleitung bestmögliche Erfüllung und <strong>der</strong> dieTransaktionen SICAV stellen in preismässiger, sicher, dass zeitlicher Gebührenteilungsvereinbarungen und quantitativer Hinsicht bieten. und<br />
geldwerte 2 Die Auswahl Leistungen <strong>der</strong> Gegenparteien inForm ist inregelmässigen von sogenannten Abständen zu “soft überprüfen. commissions“ bzw. damit abgegoltene<br />
3<br />
Vereinbarungen, welche die Entscheidungsfreiheit <strong>der</strong> Bewilligungsträger o<strong>der</strong> ihrer Beauftragten einschränken, sind unzulässig.<br />
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300 Die Fondsleitung und die SICAV wickeln Transaktionen an den Effekten-, Devisen- und 25<br />
SFA CoC_d_090330 3/10<br />
sonstigen Märkten zu marktkonformen Konditionen ab.