Schweizerisches Recht der kollektiven Kapitalanlagen - offen.pdf
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Art. 158–159 KAG Art. 144–145 KKV Art. 112–113 KKV-FINMA Ab 1. Februar 2008 ist für diese Anlagefonds der Commitment-Ansatz I anwendbar, es sei denn, der Fondsvertrag ist an den Commitment-Ansatz II oder den Modell-Ansatz angepasst worden. 2 Die Vorschriften dieser Verordnung über die Buchführung, die Bewertung, die Rechenschaftsablage sowie die Prüfung und den Prüfbericht gelten für das am 1. Januar 2007 oder später beginnende Geschäftsjahr beziehungsweise Rechnungsjahr der Bewilligungsträger und der Anlagefonds. 3 Die Pflicht, nach Artikel 108 Daten zu melden und Dokumente zuzustellen, beginnt mit der Inkraftsetzung des Anhangs zu dieser Verordnung. Art. 159 KAG Referendum und Inkrafttreten 1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum. 2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten. Datum des Inkrafttretens: 1. Januar 2007 137 Art. 145 KKV Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft. Art. 113 KKV-FINMA Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 15. Februar 2007 in Kraft. 137 BRB vom 22. Nov. 2006 (AS 2006 5426). 241
3. Teil: Gesetz und Verordnungen Anhang 1 KKV (Art. 106 KKV) Mindestinhalt des Prospektes Der Prospekt enthält neben dem in Gesetz und Verordnung vorgeschriebenen Inhalt folgende Angaben: 1 Informationen über die kollektive Kapitalanlage 1.1 Gründungsdatum und Staat, in dem die kollektive Kapitalanlage gegründet wurde; 1.2 bei kollektiven Kapitalanlagen mit bestimmter Laufzeit deren Dauer (Art. 26 Abs. 3 Bst. i und 43 KAG); 1.3 Hinweis auf die für die kollektive Kapitalanlage relevanten Steuervorschriften (inkl. Verrechnungssteuerabzüge); 1.4 Stichtag für den Jahresabschluss und Häufigkeit der Ausschüttungen; 1.5 Name der Prüfgesellschaft; 1.6 Angaben über die Anteile (z. B. Art des im Anteil repräsentierten Rechts und gegebenenfalls Beschreibung des Stimmrechts der Anlegerinnen und Anleger; vorhandene Urkunden oder Zertifikate; Qualifikation und Stückelung allfälliger Titel; Voraussetzungen und Auswirkungen der Auflösung der kollektiven Kapitalanlage); 1.7 gegebenenfalls Angaben über Börsen und Märkte, an denen die Anteile notiert oder gehandelt werden; 1.8 Modalitäten und Bedingungen für die Ausgabe und / oder den Verkauf, die Rücknahme und / oder die Auszahlung der Anteile (z. B. Methode, Häufigkeit der Preisberechnung und -veröffentlichung; bei Letzterer zusätzlich der Ort; Angaben der mit dem Verkauf, der Ausgabe, der Rücknahme oder der Auszahlung der Anteile verbundenen Kosten) und Voraussetzungen, unter denen diese ausgesetzt werden kann; 1.9 Angaben über die Ermittlung und Verwendung des Erfolges; 1.10 Umschreibung der Anlageziele, der Anlagepolitik und deren Beschränkung, der zulässigen Anlagetechniken und -instrumente sowie deren Umfang; 1.11 Angaben über die Vermögensbewertung; 1.12 Angaben über die Höhe und Berechnung der zulasten der kollektiven Kapitalanlage gehenden Vergütungen an die Fondsleitung, SICAV und Depotbank sowie an Dritte; ferner Angaben über die beabsichtigte Verwendung der Verwaltungskommission, eine allfällige erfolgsabhängige Kommission (Performance Fee), den Koeffizienten der gesamten, laufend dem Fondsvermögen belasteten Kosten (TER) und die Umschlagshäufigkeit des Portfolios (PTR); schliesslich gegebenenfalls Angaben über Retrozessionen und andere Vermögensvorteile; 1.13 Angabe der Stelle, bei der das Fondsreglement, wenn auf dessen Beifügung verzichtet wird, sowie die periodischen Berichte erhältlich sind; 242
- Seite 210 und 211: Art. 79-83 KAG Art. 109-111 KKV 2 D
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3. Teil: Gesetz und Verordnungen<br />
Anhang 1 KKV<br />
(Art. 106 KKV)<br />
Mindestinhalt des Prospektes<br />
Der Prospekt enthält neben dem in Gesetz und Verordnung vorgeschriebenen Inhalt folgende Angaben:<br />
1 Informationen über die kollektive Kapitalanlage<br />
1.1 Gründungsdatum und Staat, in dem die kollektive Kapitalanlage gegründet wurde;<br />
1.2 bei <strong>kollektiven</strong> <strong>Kapitalanlagen</strong> mit bestimmter Laufzeit <strong>der</strong>en Dauer (Art. 26 Abs. 3 Bst. i und<br />
43 KAG);<br />
1.3 Hinweis auf die für die kollektive Kapitalanlage relevanten Steuervorschriften (inkl. Verrechnungssteuerabzüge);<br />
1.4 Stichtag für den Jahresabschluss und Häufigkeit <strong>der</strong> Ausschüttungen;<br />
1.5 Name <strong>der</strong> Prüfgesellschaft;<br />
1.6 Angaben über die Anteile (z. B. Art des im Anteil repräsentierten <strong>Recht</strong>s und gegebenenfalls<br />
Beschreibung des Stimmrechts <strong>der</strong> Anlegerinnen und Anleger; vorhandene Urkunden o<strong>der</strong><br />
Zertifikate; Qualifikation und Stückelung allfälliger Titel; Voraussetzungen und Auswirkungen<br />
<strong>der</strong> Auflösung <strong>der</strong> <strong>kollektiven</strong> Kapitalanlage);<br />
1.7 gegebenenfalls Angaben über Börsen und Märkte, an denen die Anteile notiert o<strong>der</strong> gehandelt<br />
werden;<br />
1.8 Modalitäten und Bedingungen für die Ausgabe und / o<strong>der</strong> den Verkauf, die Rücknahme<br />
und / o<strong>der</strong> die Auszahlung <strong>der</strong> Anteile (z. B. Methode, Häufigkeit <strong>der</strong> Preisberechnung und<br />
-veröffentlichung; bei Letzterer zusätzlich <strong>der</strong> Ort; Angaben <strong>der</strong> mit dem Verkauf, <strong>der</strong> Ausgabe,<br />
<strong>der</strong> Rücknahme o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Auszahlung <strong>der</strong> Anteile verbundenen Kosten) und Voraussetzungen,<br />
unter denen diese ausgesetzt werden kann;<br />
1.9 Angaben über die Ermittlung und Verwendung des Erfolges;<br />
1.10 Umschreibung <strong>der</strong> Anlageziele, <strong>der</strong> Anlagepolitik und <strong>der</strong>en Beschränkung, <strong>der</strong> zulässigen<br />
Anlagetechniken und -instrumente sowie <strong>der</strong>en Umfang;<br />
1.11 Angaben über die Vermögensbewertung;<br />
1.12 Angaben über die Höhe und Berechnung <strong>der</strong> zulasten <strong>der</strong> <strong>kollektiven</strong> Kapitalanlage gehenden<br />
Vergütungen an die Fondsleitung, SICAV und Depotbank sowie an Dritte; ferner<br />
Angaben über die beabsichtigte Verwendung <strong>der</strong> Verwaltungskommission, eine allfällige<br />
erfolgsabhängige Kommission (Performance Fee), den Koeffizienten <strong>der</strong> gesamten, laufend<br />
dem Fondsvermögen belasteten Kosten (TER) und die Umschlagshäufigkeit des Portfolios<br />
(PTR); schliesslich gegebenenfalls Angaben über Retrozessionen und an<strong>der</strong>e Vermögensvorteile;<br />
1.13 Angabe <strong>der</strong> Stelle, bei <strong>der</strong> das Fondsreglement, wenn auf dessen Beifügung verzichtet wird,<br />
sowie die periodischen Berichte erhältlich sind;<br />
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