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Schweizerisches Recht der kollektiven Kapitalanlagen - offen.pdf

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Art. 158–159 KAG<br />

Art. 144–145 KKV<br />

Art. 112–113 KKV-FINMA<br />

Ab 1. Februar 2008 ist für diese Anlagefonds <strong>der</strong> Commitment-Ansatz I anwendbar, es sei denn, <strong>der</strong><br />

Fondsvertrag ist an den Commitment-Ansatz II o<strong>der</strong> den Modell-Ansatz angepasst worden.<br />

2<br />

Die Vorschriften dieser Verordnung über die Buchführung, die Bewertung, die Rechenschaftsablage<br />

sowie die Prüfung und den Prüfbericht gelten für das am 1. Januar 2007 o<strong>der</strong> später beginnende Geschäftsjahr<br />

beziehungsweise Rechnungsjahr <strong>der</strong> Bewilligungsträger und <strong>der</strong> Anlagefonds.<br />

3<br />

Die Pflicht, nach Artikel 108 Daten zu melden und Dokumente zuzustellen, beginnt mit <strong>der</strong> Inkraftsetzung<br />

des Anhangs zu dieser Verordnung.<br />

Art. 159 KAG Referendum und Inkrafttreten<br />

1<br />

Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.<br />

2<br />

Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.<br />

Datum des Inkrafttretens: 1. Januar 2007 137<br />

Art. 145 KKV<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.<br />

Art. 113 KKV-FINMA<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Verordnung tritt am 15. Februar 2007 in Kraft.<br />

137<br />

BRB vom 22. Nov. 2006 (AS 2006 5426).<br />

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