Schweizerisches Recht der kollektiven Kapitalanlagen - offen.pdf
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Art. 56 KAG Art. 25–26 KKV-FINMA 3. Swap, dessen Zahlungen linear und pfadunabhängig vom Wert des Basiswertes oder einem absoluten Betrag abhängen, 4. Termingeschäft (Future oder Forward), dessen Wert linear vom Wert des Basiswertes abhängt; d. engagementerhöhend: Derivatengagement, das in seiner ökonomischen Wirkung dem Kauf eines Basiswertes ähnlich ist (z. B. der Kauf einer Call- Option, der Kauf eines Futures, der Verkauf einer Put-Option, der Tausch von variablen gegen fixe Zinszahlungen oder der Abschluss eines Credit-Default-Swaps als Sicherungsgeber); e. engagementreduzierend: Derivatengagement, das in seiner ökonomischen Wirkung dem Verkauf eines Basiswertes ähnlich ist (z. B. der Verkauf einer Call-Option, der Verkauf eines Futures, der Kauf einer Put-Option, der Tausch von fixen gegen variable Zinszahlungen oder der Abschluss eines Credit-Default-Swaps als Sicherungsnehmer); f. exotisches Derivat: Derivat, dessen Wirkungsweise weder durch eine Derivat-Grundform noch durch eine Kombination von Derivat-Grundformen beschrieben werden kann (z. B. pfadabhängige Option, Option mit mehreren Faktoren oder Option mit Kontraktmodifikationen); g. Forward: nichtstandardisiertes, OTC abgeschlossenes Termingeschäft, dessen Preisschwankungen erst bei Glattstellung beziehungsweise Fälligkeit ausgeglichen werden; h. Future: standardisiertes, an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandeltes Termingeschäft, dessen Marktwert täglich bestimmt wird und dessen Wertschwankungen täglich ausgeglichen werden (mark-to-market); i. Gamma: Veränderung des Deltas einer Option bei einer Preisänderung des zu Grunde liegenden Basiswertes um eine Einheit (Sensitivität); j. Kontraktwert: 1. bei einem Swap das Produkt aus dem Nominalwert des Basiswertes und dem Multiplikator, 2. bei allen anderen Derivaten das Produkt aus dem Verkehrswert des Basiswertes und dem Multiplikator; k. Kreditderivat: Vereinbarung, mit welcher eine Partei (Sicherungsnehmer) ein Kreditrisiko auf eine Gegenpartei (Sicherungsgeber) überträgt; l. Multiplikator: Anzahl Basiswerte, die in einem Derivat-Kontrakt enthalten sind (Kontraktgrösse); m. OTC (over-the-counter): Abschluss von Geschäften ausserhalb einer Börse oder eines anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Marktes; n. Pfadabhängigkeit: Abhängigkeit eines Derivats vom gesamten Kursverlauf des Basiswerts (Pfad) während der Laufzeit des Derivats (z. B. Lookback-Option); o. Swap: Vereinbarung über den Austausch von Zahlungen an bestimmten künftigen Terminen oder beim Eintritt eines Ereignisses. Die Höhe der einzelnen Zahlung wird entweder fix vereinbart oder leitet sich vom jeweiligen Wert eines Basiswerts oder mehrerer Basiswerte ab (variabel); p. synthetische Liquidität: Basiswerte, deren Marktrisiko und deren allfälliges Kreditrisiko mit symmetrischen Derivaten abgesichert sind; q. Vega: Veränderung des Preises einer Option bei einer Änderung der Volatilität des zu Grunde liegenden Basiswertes um eine Einheit (Sensitivität); r. Zinssatz-Derivat: Derivat auf eine Obligation, einen Zinssatz oder -index usw. Art. 26 KKV-FINMA Grundsätze 1 Derivate dürfen im Hinblick auf eine effiziente Verwaltung des Vermögens eines Effektenfonds eingesetzt werden. 2 Der Einsatz von Derivaten ist nur erlaubt, wenn: a. er in seiner ökonomischen Wirkung auch unter ausserordentlichen Marktverhältnissen nicht zu einer Abweichung von den im Fondsreglement, im Prospekt und im vereinfachten Prospekt ge- 165
3. Teil: Gesetz und Verordnungen 2. Titel: Offene kollektive Kapitalanlagen 3. Kapitel: Arten der offenen kollektiven Kapitalanlagen und Anlagevorschriften nannten Anlagezielen beziehungsweise zu einer Veränderung des Anlagecharakters des Effektenfonds führt; und b. die den Derivaten zu Grunde liegenden Basiswerte gemäss Fondsreglement des Effektenfonds als Anlage zulässig sind. 3 Das Gesamtengagement in Derivaten eines Effektenfonds darf 100 Prozent seines Nettovermögens und dessen Gesamtengagement darf insgesamt 200 Prozent seines Nettovermögens nicht überschreiten. Unter Berücksichtigung der Möglichkeit der vorübergehenden Kreditaufnahme im Umfang von höchstens 10 Prozent des Nettovermögens darf das Gesamtengagement insgesamt 210 Prozent des Nettovermögens eines Effektenfonds nicht überschreiten. 4 Die Fondsleitung oder die SICAV stellt sicher, dass sie den mit Derivaten eingegangenen Zahlungsund Lieferverpflichtungen jederzeit nachkommen kann. Art. 27 KKV-FINMA Voraussetzungen für den Einsatz von Derivaten 1 Die Fondsleitung oder die SICAV und ihre Beauftragten dürfen Derivate nur einsetzen, wenn: a. sie über eine geeignete Organisation verfügen; b. sie über eine adäquate Risikokontrolle und ein adäquates Risikomanagement verfügen; c. die mit der Abwicklung und Überwachung betrauten Personen qualifiziert sind und die Wirkungsweise der eingesetzten Derivate verstehen und nachvollziehen können; und d. sie namentlich für die Risikokontrolle und das Risikomanagement sowie die Bewertung über technische Hilfsmittel verfügen, die einen ordnungsgemässen Einsatz gewährleisten. 2 Die Fondsleitung oder die SICAV regelt den Einsatz der Derivate in einer internen Richtlinie und überprüft diese mindestens einmal jährlich. 3 Die interne Richtlinie regelt nach Massgabe der Struktur und der Risiken der Fondsleitung oder der SICAV Folgendes: a. Organisation: 1. Aufbau- und Ablauforganisation, 2. Internes Kontrollsystem (IKS) einschliesslich Compliance, 3. Instruktion, Überwachung und Kontrolle der Beauftragten, 4. Genehmigungsverfahren der Richtlinie; b. Risikokontrolle und -management: 1. Messung und Überwachung (Kontrolle) sowie Steuerung (Management) der Risiken, 2. Kompetenzen und Limiten, 3. Risikomessverfahren und Stresstests, 4. Methode der Verifizierung der Risikomess-Modelle (insbesondere VaR), 5. Eskalationsverfahren bei Limitenüberschreitungen und ungenügenden Resultatenvon Verifizierungstests, 6. Zusammensetzung der Vergleichsportefeuilles sowie Änderungen derselben; c. Risikopolitik: 1. Derivate, die eingesetzt werden dürfen, 2. Anforderungen an die Gegenparteien, 3. Anforderungen an die Liquidität der Märkte, 4. Anforderungen an die Repräsentativität und an die Korrelation: – beim Einsatz von Indexprodukten, – bei der Aufrechnung von gegenläufigen Positionen und – bei der Deckung von physischen Lieferverpflichtungen mit anderen Anlagen; d. Abwicklung und Bewertung: 166
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3. Teil: Gesetz und Verordnungen<br />
2. Titel: Offene kollektive <strong>Kapitalanlagen</strong><br />
3. Kapitel: Arten <strong>der</strong> <strong>offen</strong>en <strong>kollektiven</strong> <strong>Kapitalanlagen</strong> und Anlagevorschriften<br />
nannten Anlagezielen beziehungsweise zu einer Verän<strong>der</strong>ung des Anlagecharakters des Effektenfonds<br />
führt; und<br />
b. die den Derivaten zu Grunde liegenden Basiswerte gemäss Fondsreglement des Effektenfonds<br />
als Anlage zulässig sind.<br />
3<br />
Das Gesamtengagement in Derivaten eines Effektenfonds darf 100 Prozent seines Nettovermögens<br />
und dessen Gesamtengagement darf insgesamt 200 Prozent seines Nettovermögens nicht überschreiten.<br />
Unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Möglichkeit <strong>der</strong> vorübergehenden Kreditaufnahme im Umfang von<br />
höchstens 10 Prozent des Nettovermögens darf das Gesamtengagement insgesamt 210 Prozent des<br />
Nettovermögens eines Effektenfonds nicht überschreiten.<br />
4<br />
Die Fondsleitung o<strong>der</strong> die SICAV stellt sicher, dass sie den mit Derivaten eingegangenen Zahlungsund<br />
Lieferverpflichtungen je<strong>der</strong>zeit nachkommen kann.<br />
Art. 27 KKV-FINMA<br />
Voraussetzungen für den Einsatz von Derivaten<br />
1<br />
Die Fondsleitung o<strong>der</strong> die SICAV und ihre Beauftragten dürfen Derivate nur einsetzen, wenn:<br />
a. sie über eine geeignete Organisation verfügen;<br />
b. sie über eine adäquate Risikokontrolle und ein adäquates Risikomanagement verfügen;<br />
c. die mit <strong>der</strong> Abwicklung und Überwachung betrauten Personen qualifiziert sind und die Wirkungsweise<br />
<strong>der</strong> eingesetzten Derivate verstehen und nachvollziehen können; und<br />
d. sie namentlich für die Risikokontrolle und das Risikomanagement sowie die Bewertung über<br />
technische Hilfsmittel verfügen, die einen ordnungsgemässen Einsatz gewährleisten.<br />
2<br />
Die Fondsleitung o<strong>der</strong> die SICAV regelt den Einsatz <strong>der</strong> Derivate in einer internen Richtlinie und<br />
überprüft diese mindestens einmal jährlich.<br />
3<br />
Die interne Richtlinie regelt nach Massgabe <strong>der</strong> Struktur und <strong>der</strong> Risiken <strong>der</strong> Fondsleitung o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
SICAV Folgendes:<br />
a. Organisation:<br />
1. Aufbau- und Ablauforganisation,<br />
2. Internes Kontrollsystem (IKS) einschliesslich Compliance,<br />
3. Instruktion, Überwachung und Kontrolle <strong>der</strong> Beauftragten,<br />
4. Genehmigungsverfahren <strong>der</strong> Richtlinie;<br />
b. Risikokontrolle und -management:<br />
1. Messung und Überwachung (Kontrolle) sowie Steuerung (Management) <strong>der</strong> Risiken,<br />
2. Kompetenzen und Limiten,<br />
3. Risikomessverfahren und Stresstests,<br />
4. Methode <strong>der</strong> Verifizierung <strong>der</strong> Risikomess-Modelle (insbeson<strong>der</strong>e VaR),<br />
5. Eskalationsverfahren bei Limitenüberschreitungen und ungenügenden Resultatenvon Verifizierungstests,<br />
6. Zusammensetzung <strong>der</strong> Vergleichsportefeuilles sowie Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong>selben;<br />
c. Risikopolitik:<br />
1. Derivate, die eingesetzt werden dürfen,<br />
2. Anfor<strong>der</strong>ungen an die Gegenparteien,<br />
3. Anfor<strong>der</strong>ungen an die Liquidität <strong>der</strong> Märkte,<br />
4. Anfor<strong>der</strong>ungen an die Repräsentativität und an die Korrelation:<br />
– beim Einsatz von Indexprodukten,<br />
– bei <strong>der</strong> Aufrechnung von gegenläufigen Positionen und<br />
– bei <strong>der</strong> Deckung von physischen Lieferverpflichtungen mit an<strong>der</strong>en Anlagen;<br />
d. Abwicklung und Bewertung:<br />
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