Schweizerisches Recht der kollektiven Kapitalanlagen - offen.pdf

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Wegleitungen der FINMA und Publikationen der SFA mit Webpage-Link A. Wegleitungen der FINMA Für die Einreichung von Bewilligungs- und Genehmigungsgesuchen und die Pflichterfüllung der Bewilligungsträger erlässt die FINMA Wegleitungen, die sich in der Praxis als hilfreiches Instrument erwiesen haben. Die FINMA hat insbesondere folgende Wegleitungen publiziert: —— —— Wegleitung für Gesuche betreffend die Bewilligung als Fondsleitung, die Änderungen innerhalb der Fondsleitung, den Wechsel der Fondsleitung Wegleitung für Gesuche betreffend die Bewilligung als Depotbank, die Änderungen innerhalb der Depotbank, den Wechsel der Depotbank —— Wegleitung für Gesuche betreffend die Genehmigung des Fondsvertrags eines Anlagefonds, die Genehmigung von zusätzlichen Teilvermögen, die Genehmigung von Änderungen des Fondsvertrags —— Wegleitung für Gesuche betreffend die Bewilligung als SICAV und die Genehmigung ihrer Statuten und ihres Anlagereglements, die Genehmigung von zusätzlichen Teilvermögen, die Änderungen innerhalb der SICAV —— Wegleitung für Gesuche betreffend die Bewilligung als SICAF und die Genehmigung ihrer Statuten und ihres Anlagereglements, die Änderungen innerhalb der SICAF —— Wegleitung für Gesuche betreffend die Bewilligung als Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen und die Genehmigung ihres Gesellschaftsvertrags, die Änderungen innerhalb der Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen —— Wegleitung für Gesuche betreffend die Bewilligung als Vertreter ausländischer kollektiver Kapitalanlagen, die Änderungen innerhalb des Vertreters, den Wechsel des Vertreters (inkl. Checkliste für Jahres- und Halbjahresberichte ausländischer kollektiver Kapitalanlagen UCITS / NON UCITS) —— Wegleitung betreffend die Pflichten des Vertreters ausländischer kollektiver Kapitalanlagen —— Wegleitung für Gesuche betreffend die Genehmigung der massgebenden Dokumente ausländischer kollektiver Kapitalanlagen, welche der durch die beiden Richt linien 2001 / 107 / EG und 2001 / 108 / EG geänderten Richtlinie 85 / 611 / EWG (Richtlinie UCITS III) entsprechen und die Änderungen der massgebenden Dokumente ausländischer kollektiver Kapitalanlagen XV

Wegleitungen der FINMA und Publikationen der SFA mit Webpage-Link —— Wegleitung für die Gesuche betreffend die Genehmigung der massgebenden Dokumente ausländischer kollektiver Kapitalanlagen, die nicht EU-kompatibel sind, und die Änderungen der massgebenden Dokumente ausländischer kollektiver Kapitalanlagen Die aktuellen Fassungen der Publikationen der FINMA sind unter http: // www.finma.ch abrufbar. B. Selbstregulierung der Swiss Funds Association (SFA) Die Swiss Funds Association (SFA) hat im Rahmen der Selbstregulierung Verhaltensregeln für die schweizerische Fondswirtschaft und für Vermögensverwalter von kollektiven Kapitalanlagen (Codes of Conduct) sowie zahlreiche Richtlinien, Fachinformationen und Musterdokumente erlassen. Die aktuellen Fassungen der Publikationen der SFA sind unter http: // www.sfa.ch abrufbar. XVI

Wegleitungen <strong>der</strong> FINMA und Publikationen<br />

<strong>der</strong> SFA mit Webpage-Link<br />

A. Wegleitungen <strong>der</strong> FINMA<br />

Für die Einreichung von Bewilligungs- und Genehmigungsgesuchen und die Pflichterfüllung<br />

<strong>der</strong> Bewilligungsträger erlässt die FINMA Wegleitungen, die sich in <strong>der</strong> Praxis als hilfreiches<br />

Instrument erwiesen haben. Die FINMA hat insbeson<strong>der</strong>e folgende Wegleitungen<br />

publiziert:<br />

——<br />

——<br />

Wegleitung für Gesuche betreffend die Bewilligung als Fondsleitung, die Än<strong>der</strong>ungen<br />

innerhalb <strong>der</strong> Fondsleitung, den Wechsel <strong>der</strong> Fondsleitung<br />

Wegleitung für Gesuche betreffend die Bewilligung als Depotbank, die Än<strong>der</strong>ungen innerhalb<br />

<strong>der</strong> Depotbank, den Wechsel <strong>der</strong> Depotbank<br />

—— Wegleitung für Gesuche betreffend die Genehmigung des Fondsvertrags eines Anlagefonds,<br />

die Genehmigung von zusätzlichen Teilvermögen, die Genehmigung von Än<strong>der</strong>ungen<br />

des Fondsvertrags<br />

—— Wegleitung für Gesuche betreffend die Bewilligung als SICAV und die Genehmigung<br />

ihrer Statuten und ihres Anlagereglements, die Genehmigung von zusätzlichen Teilvermögen,<br />

die Än<strong>der</strong>ungen innerhalb <strong>der</strong> SICAV<br />

——<br />

Wegleitung für Gesuche betreffend die Bewilligung als SICAF und die Genehmigung<br />

ihrer Statuten und ihres Anlagereglements, die Än<strong>der</strong>ungen innerhalb <strong>der</strong> SICAF<br />

—— Wegleitung für Gesuche betreffend die Bewilligung als Kommanditgesellschaft für kollektive<br />

<strong>Kapitalanlagen</strong> und die Genehmigung ihres Gesellschaftsvertrags, die Än<strong>der</strong>ungen<br />

innerhalb <strong>der</strong> Kommanditgesellschaft für kollektive <strong>Kapitalanlagen</strong><br />

—— Wegleitung für Gesuche betreffend die Bewilligung als Vertreter ausländischer kollektiver<br />

<strong>Kapitalanlagen</strong>, die Än<strong>der</strong>ungen innerhalb des Vertreters, den Wechsel des Vertreters<br />

(inkl. Checkliste für Jahres- und Halbjahresberichte ausländischer kollektiver<br />

<strong>Kapitalanlagen</strong> UCITS / NON UCITS)<br />

——<br />

Wegleitung betreffend die Pflichten des Vertreters ausländischer kollektiver <strong>Kapitalanlagen</strong><br />

—— Wegleitung für Gesuche betreffend die Genehmigung <strong>der</strong> massgebenden Dokumente<br />

ausländischer kollektiver <strong>Kapitalanlagen</strong>, welche <strong>der</strong> durch die beiden Richt linien<br />

2001 / 107 / EG und 2001 / 108 / EG geän<strong>der</strong>ten Richtlinie 85 / 611 / EWG (Richtlinie<br />

UCITS III) entsprechen und die Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> massgebenden Dokumente ausländischer<br />

kollektiver <strong>Kapitalanlagen</strong><br />

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