27.12.2014 Aufrufe

Schweizerisches Recht der kollektiven Kapitalanlagen - offen.pdf

Schweizerisches Recht der kollektiven Kapitalanlagen - offen.pdf

Schweizerisches Recht der kollektiven Kapitalanlagen - offen.pdf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

10. Prüfgesellschaft<br />

10. Prüfgesellschaft<br />

Thema Pflicht Adressat Termin / Bemerkungen Grundlage<br />

Unterlagen und Auskünfte, welche die FINMA zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Überwachung <strong>der</strong><br />

Bewilligungsträger benötigt<br />

Auskünfte erteilen FINMA Auf Verlangen <strong>der</strong> FINMA KAG 139<br />

Vertriebsträgerprüfung bei bewilligungspflichtigen<br />

Vertriebsträgern 34<br />

– Ohne Verstösse Meldung Fondsleitung bzw.<br />

SICAV bzw. Vertreter<br />

Jährlich Richtlinien <strong>der</strong> SFA für<br />

den Vertrieb kollektiver<br />

<strong>Kapitalanlagen</strong>; Anhang:<br />

Bestimmungen für die<br />

Vertriebsträger, Beilage<br />

Prüfung, Rz 9 f.<br />

– Bei Verstössen Meldung FINMA<br />

Fondsleitung bzw.<br />

SICAV bzw. Vertreter<br />

Jährlich Richtlinien <strong>der</strong> SFA für<br />

den Vertrieb kollektiver<br />

<strong>Kapitalanlagen</strong>; Anhang:<br />

Bestimmungen für die<br />

Vertriebsträger, Beilage<br />

Prüfung, Rz 9 f.<br />

34<br />

Bewilligungspflichtiger Vertriebsträger ist, wer nicht bereits eine Bewilligung als Fondsleitung, Bank, Effektenhändler, Versicherungseinrichtung, Vermögensverwalter<br />

kollektiver <strong>Kapitalanlagen</strong> o<strong>der</strong> Vertreter ausländischer kollektiver <strong>Kapitalanlagen</strong> hat (Art. 8 KKV).<br />

93

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!