Schweizerisches Recht der kollektiven Kapitalanlagen - offen.pdf

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9. Vertreter ausländischer kollektiver Kapitalanlagen 9. Vertreter ausländischer kollektiver Kapitalanlagen Thema Pflichten Adressat Termin / Bemerkungen Grundlage Änderung hinsichtlich der finanziellen Garantien (KKV 13), insbesondere Unterschreiten der Mindestanforderungen Meldung FINMA Unverzüglich KAG 16 KKV 15 I lit. f und V KKV 131 I Fristverlängerung für die Aufnahme des Vertriebs eines Anlagefonds mit Vertriebsgenehmigung Genehmigungsgesuch FINMA Vor Ablauf der Einjahresfrist (1 Jahr ab Genehmigung) KKV 35 I und III analog Jahresbericht der vertretenen ausländischen kollektiven Kapitalanlagen Meldung FINMA Innert 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres Spätestens gleichzeitig mit Veröffentlichung KAG 89 I und IV analog KKV 133 III Publikation Interessierten Personen kostenlos zur Verfügung halten Spätestens 4 Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres KAG 89 I und V analog Halbjahresbericht der vertretenen ausländischen kollektiven Kapitalanlagen Meldung FINMA Innert 2 Monaten nach Halbjahresabschluss Spätestens gleichzeitig mit Veröffentlichung KAG 89 III, IV analog KKV 133 III Publikation Interessierten Personen kostenlos zur Verfügung halten Spätestens 2 Monate nach Halbjahresabschluss KAG 89 III, V analog 89

2. Teil: Genehmigungs-, melde- und publikations pflichtige Tatbestände im Kollektivanlagenrecht 9. Vertreter ausländischer kollektiver Kapitalanlagen Thema Pflichten Adressat / Termin / Bemerkungen Grundlage Publikationsort Erhebung von Daten über die Geschäftstätigkeit und Entwicklung des Vertreters Meldung FINMA Gemäss Anhang zur KKV-FINMA 31 Bei Bedarf der FINMA Allenfalls Erhebung durch Dritte KAG 144 I KKV 142 KKV-FINMA 110 Nettoinventarwerte / Ausgabe- und Rücknahmepreise Publikation Printmedium oder elektronische Plattform Bei jeder Ausgabe und Rücknahme sowie in regelmässigen Abständen KAG 83 IV analog KKV 133 IV KKV-FINMA 79 analog Auflösung von Vertriebsverträgen bei wiederholten oder groben Verstössen des Vertriebsträgers Meldung FINMA Unverzüglich Richtlinien der SFA für den Vertrieb kollektiver Kapitalanlagen, Rz 23 31 Anhang ist noch nicht verfügbar. 90

2. Teil: Genehmigungs-, melde- und publikations pflichtige Tatbestände im Kollektivanlagenrecht<br />

9. Vertreter ausländischer kollektiver <strong>Kapitalanlagen</strong><br />

Thema Pflichten Adressat / Termin / Bemerkungen Grundlage<br />

Publikationsort<br />

Erhebung von Daten über die Geschäftstätigkeit und Entwicklung des Vertreters<br />

Meldung FINMA Gemäss Anhang zur KKV-FINMA 31 Bei Bedarf <strong>der</strong> FINMA<br />

Allenfalls Erhebung durch Dritte KAG 144 I<br />

KKV 142<br />

KKV-FINMA 110<br />

Nettoinventarwerte / Ausgabe- und Rücknahmepreise<br />

Publikation Printmedium o<strong>der</strong><br />

elektronische Plattform<br />

Bei je<strong>der</strong> Ausgabe und Rücknahme<br />

sowie in regelmässigen Abständen<br />

KAG 83 IV analog<br />

KKV 133 IV<br />

KKV-FINMA 79 analog<br />

Auflösung von Vertriebsverträgen bei wie<strong>der</strong>holten<br />

o<strong>der</strong> groben Verstössen des Vertriebsträgers<br />

Meldung FINMA Unverzüglich Richtlinien <strong>der</strong> SFA für<br />

den Vertrieb kollektiver<br />

<strong>Kapitalanlagen</strong>, Rz 23<br />

31<br />

Anhang ist noch nicht verfügbar.<br />

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