Selbstevaluierung Tier
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F Eingriffe<br />
Bedeutung<br />
Übergangsfrist<br />
ten jedenfalls berücksichtigt werden. Nach dem Einziehen des Ringes<br />
empfiehlt es sich die Wunde mehrere Male zu jodieren und aufgrund der<br />
Schmerzhaftigkeit diesen 14 Tage lang nicht zu berühren.<br />
Nur Personen, mit entsprechenden Kenntnissen und Erfahrung können<br />
den Eingriff so durchführen, dass unnötige Schmerzen und Leiden vermieden<br />
werden.<br />
Keine.<br />
F 6 Es werden keine anderen als die genannten zulässigen Eingriffe (F 2 – 5) durchgeführt.<br />
Rechtsnorm Siehe F 2<br />
TSchG., § 7.<br />
1. ThVO, § 4, Abs. 1. Es dürfen nur die in den Anlagen 1 bis 11 festgelegten Eingriffe vorgenommen<br />
werden.<br />
Erhebung Es wird festgestellt, ob weitere Eingriffe (neben denen in Frage F 2 – 5) an<br />
den <strong>Tier</strong>en durchgeführt werden.<br />
Begriffsbestimmung:<br />
Eingriffe sind jene Maßnahmen, die zur Beschädigung oder dem Verlust<br />
eines empfindlichen Teils des Körpers oder einer Veränderung der Knochenstruktur<br />
führt.<br />
Erfüllt wenn<br />
Bedeutung<br />
Empfehlung<br />
Übergangsfrist<br />
Eingriffe, die nicht bereits in Frage F 2 – 5 genannt wurden oder der fachgerechten<br />
Kennzeichnung der <strong>Tier</strong>e mittels Ohrmarke und Tätowierung<br />
dienen, nur von einem <strong>Tier</strong>arzt zu therapeutischen oder diagnostischen<br />
Zwecken durchgeführt werden.<br />
Eingriffe nach veterinärmedizinischer Indikation sind gesondert zu betrachten.<br />
Vermeidung von Schmerzen und Leiden<br />
Das Zungenschlagen stellt eine multifaktoriell bedingte Verhaltensstörung<br />
dar, die durch Nachahmung gefördert wird und zu schweren gesundheitlichen<br />
Schäden vor allem des Verdauungstraktes führen kann. Diesem<br />
kann durch folgende Maßnahmen vorgebeugt werden:<br />
• Ad libitum Gabe von Raufutter<br />
• Strukturiertes Futter zur Anregung des Wiederkauens<br />
• Bewegung, Auslauf und Weide<br />
• Entsprechende Rationsgestaltung<br />
• Mineralsalze<br />
• Maulhöhlen-und Zahnüberprüfung<br />
• Tränkegestaltung<br />
Afterzitzen weisen eine genetische Disposition auf und sollen durch entsprechende<br />
Zuchtmaßnahmen reduziert werden.<br />
Zur Verhinderung des gegenseitigen Besaugens der Kälber stehen tierschutzgerechte<br />
Maßnahmen (z.B. Anbieten eines Saugnippels neben dem<br />
Tränkeeimer, entsprechendes Fütterungsmanagement und Haltungsbedingungen<br />
siehe B15 und D 15) zur Verfügung.<br />
Keine.<br />
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