Selbstevaluierung Tier
Selbstevaluierung Tier
Selbstevaluierung Tier
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
F Eingriffe<br />
Bedeutung<br />
Übergangsfrist<br />
Es kann hilfreich sein, Aufzeichnungen über mögliche Ursachen und die<br />
Wirkung von Bekämpfungsmaßnahmen zu führen.<br />
Es darf nur der Schwanzspitzenteil um max. 5 cm kupiert werden. Dieser<br />
Teil enthält keine Knochen und gilt als besonders anfällig.<br />
Keine.<br />
F 4 Die Kastration männlicher Rinder wird ausschließlich durch einen <strong>Tier</strong>arzt oder einen<br />
gewerblichen Viehschneider nach wirksamer Betäubung durchgeführt.<br />
Rechtsnorm Siehe F 2<br />
TSchG., § 7.<br />
1. ThVO, § 4.<br />
1. ThVO, Anlage 2, 2.8.: Zulässige Eingriffe dürfen nur durch einen <strong>Tier</strong>arzt oder eine<br />
sonstige sachkundige Person durchgeführt werden. Zulässige Eingriffe sind: [...]<br />
3. Die Kastration männlicher Rinder, wenn der Eingriff durch einen <strong>Tier</strong>arzt oder einen<br />
Viehschneider, der dieses Gewerbe auf Grund der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194,<br />
zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 118/2004, rechtmäßig ausübt, nach wirksamer Betäubung<br />
durchgeführt wird.<br />
Erhebung<br />
Erfüllt wenn<br />
Bedeutung<br />
Übergangsfrist<br />
Werden die männliche Rinder nicht kastriert, ist diese Frage zu streichen.<br />
Es wird erfragt,<br />
o ob männliche Rinder kastriert werden,<br />
o wer den Eingriff durchführt und<br />
o ob der Eingriff nach wirksamer Betäubung durchgeführt wird.<br />
Sowohl die blutige, als auch die unblutige Kastration (z. B. mittels Burdizzo-Zange)<br />
fallen unter diese Bestimmung.<br />
Begriff „gewerblicher Viehschneider“ siehe Glossar.<br />
die Kastration männlicher Rinder durch einen <strong>Tier</strong>arzt oder einen gewerblichen<br />
Viehschneider nach wirksamer Betäubung durchgeführt wird.<br />
Vermeidung von Schmerzen und Leiden<br />
Keine.<br />
F 5 Das Einziehen von Nasenringen bei Zuchtstieren erfolgt durch einen <strong>Tier</strong>arzt oder<br />
eine sonstige sachkundige Person.<br />
Rechtsnorm Siehe F 2<br />
TSchG., § 7.<br />
1. ThVO, § 4.<br />
1. ThVO, Anlage 2, 2.8.: Zulässige Eingriffe dürfen nur durch einen <strong>Tier</strong>arzt oder eine<br />
sonstige sachkundige Person durchgeführt werden. Zulässige Eingriffe sind: [...]<br />
4. Das Einziehen von Nasenringen bei Zuchtstieren.<br />
Erhebung Es wird erfragt, wer die Nasenringe bei Zuchtstieren einzieht.<br />
Erfüllt wenn der <strong>Tier</strong>arzt oder eine sonstige sachkundige Person (= Betreuungsperson<br />
oder Person, die nachweislich eine einschlägige Ausbildung aufweist) den<br />
Eingriff durchführt<br />
Empfehlung Eine Betäubung wird vom Gesetz nicht vorgeschrieben. Der Eingriff sollte<br />
trotzdem mit Betäubung vorgenommen werden. Entsprechende Empfehlungen<br />
hinsichtlich Technik, Hygiene, Fixierung, Alter der <strong>Tier</strong>e, usw. soll-<br />
85