Selbstevaluierung Tier
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E Betreuung<br />
Erfüllt wenn<br />
Empfehlung<br />
Bedeutung<br />
Übergangsfrist<br />
Kuhtrainer, die bereits mit 1. Jänner 2005 in einem Stall Verwendung fanden,<br />
• auf das Einzeltier individuell eingestellt sind,<br />
• ein Mindestabstand von 5 cm zwischen Bügel und Widerrist des <strong>Tier</strong>es<br />
(bei normal stehendem <strong>Tier</strong>) eingehalten wird und<br />
• der Kuhtrainer höchstens einen Tag pro Woche eingeschaltet wird und<br />
• nur bei trächtigen Kalbinnen und trächtigen Kühen längstens bis zu einem<br />
Monat vor der zu erwartenden Abkalbung eingesetzt wird.<br />
An alternativen Steuereinrichtungen (ohne elektrisierende Vorrichtung)<br />
sind die „Aktorik“ (sensorgesteuerter mechanisch-pneumatischer Metallbügel)<br />
und aufziehbare Krippenplanen am Markt.<br />
Ein Großteil der Bügelberührungen findet nicht in Zusammenhang mit Koten<br />
und Harnen statt. Der Kuhtrainer löst schmerzhafte Zustände und<br />
Angst aus und beeinträchtigt die Brunst und somit die Fruchtbarkeit der<br />
<strong>Tier</strong>e. Das arteigene Körperpflegeverhalten wird eingeschränkt.<br />
Keine, im Hinblick auf die vorschriftsmäßige Anwendung bestehender<br />
Kuhtrainer. Der Neueinbau eines elektrischen Kuhtrainers ist seit 1. Jänner<br />
2005 verboten.<br />
E 6b Scharfkantige, spitze oder elektrisierende Vorrichtungen, die das Verhalten der<br />
<strong>Tier</strong>e im Stall steuern, werden nicht verwendet.<br />
Rechtsnorm<br />
Erhebung<br />
1. ThVO, Anlage 2, 2.7: Scharfkantige, spitze oder elektrisierende Vorrichtungen, die das<br />
Verhalten der <strong>Tier</strong>e im Stall steuern, sind verboten.<br />
Es wird festgestellt, ob scharfkantige, spitze oder elektrisierende Vorrichtungen<br />
(außer Kuhtrainer oder vorübergehende elektrische Abschrankungen<br />
im Laufstall) im Stall verwendet werden.<br />
Es dürfen z. B. :<br />
‣ keine Elektrovorhänge und<br />
‣ keine Zutreibhilfen zum Melkstand, die dem <strong>Tier</strong> beim Treiben elektrische<br />
Stromschläge versetzen und<br />
‣ keine elektrisierenden Drähte im Bereich der <strong>Tier</strong>e und<br />
‣ keine elektrisierenden Hängeketten und Drähte zwischen den <strong>Tier</strong>en<br />
und<br />
‣ keine Elektrobügel, welche die <strong>Tier</strong>e seitlich steuern, und<br />
‣ keine scharfkantigen oder spitzen Vorrichtungen im Bereich der <strong>Tier</strong>e<br />
(z.B. Stacheldraht) vorhanden sein.<br />
‣ Der Neueinbau eines elektrischen Kuhtrainers ist verboten.<br />
Erfüllt wenn<br />
Empfehlung<br />
keine scharfkantigen, spitzen oder elektrisierenden Vorrichtungen, die das<br />
Verhalten der <strong>Tier</strong>e im Stall steuern, verwendet werden.<br />
Falls ausschließlich ein Kuhtrainer (Kuherzieher) oder eine vorübergehende<br />
elektrische Abschrankung im Laufstall verwendet wird, darf diese Frage<br />
mit „Ja – Anforderung erfüllt“ beantwortet werden.<br />
Alternative Steuereinrichtungen verwenden, Managementmaßnahmen<br />
Elektrische Viehtreibegeräte („Stupfer“) sollten grundsätzlich nicht ver-<br />
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