Selbstevaluierung Tier
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E Betreuung<br />
E 4 Der Zustand der Klauen wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf eine Klauenpflege<br />
durchgeführt.<br />
Rechtsnorm<br />
Erhebung<br />
Erfüllt wenn<br />
Empfehlung<br />
Bedeutung<br />
Übergangsfrist<br />
ThVO, Anlage 2, 2.7: Der Zustand der Klauen ist regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf<br />
ist eine Klauenpflege durchzuführen.<br />
o Es wird der Zustand der Klauen beurteilt. Insbesondere ist auf „Stallklauen“<br />
(Klauendeformationen, überlange Klauen, Durchtrittigkeit),<br />
Lahmheiten und Entlastungsstellungen zu achten.<br />
o Es wird erfragt, wie häufig die Klauen der <strong>Tier</strong>e überprüft und wie häufig<br />
eine fachgerechte Klauenpflege durchgeführt werden.<br />
die Klauen gepflegt sind.<br />
Es sollte mind. 2 x jährlich eine funktionelle Klauenpflege durch einen<br />
Fachmann durchgeführt werden (orthopädisch korrekter Klauenschnitt).<br />
Ein Klauenpflege-Journal erleichtert dem Landwirt den Überblick über<br />
durchgeführte und anstehende Behandlungen.<br />
Durch regelmäßige Überprüfung und Pflege der Klauen können Schmerzen,<br />
Leiden, Krankheiten und Leistungsminderungen verhindert werden.<br />
Keine.<br />
E 5 Elektrische Abschrankungen in Laufställen werden nur vorübergehend verwendet.<br />
Rechtsnorm<br />
Erhebung<br />
Erfüllt wenn<br />
Empfehlung<br />
Bedeutung<br />
Übergangsfrist<br />
ThVO, Anlage 2, 2.7: Elektrische Abschrankungen in Laufställen sind nur vorübergehend<br />
zulässig.<br />
Es wird festgestellt, ob elektrische Abschrankungen im Laufstall vorhanden<br />
sind und erfragt, wann und wie häufig sie verwendet werden (z. B. zur<br />
Gruppierung vor dem Melken).<br />
elektrische Abschrankungen in Laufställen nur vorübergehend verwendet<br />
werden und nicht ständig in Betrieb sind.<br />
Elektrische Abschrankungen im Stall sollten gänzlich vermieden werden,<br />
da sie mit Stress für die <strong>Tier</strong>e verbunden sind.<br />
Aufgrund des begrenzten Platzangebotes besteht bei elektrischen<br />
Abschrankungen in Laufställen die Gefahr, dass die <strong>Tier</strong>e unnötig mit den<br />
Abschrankungen in schmerzhaften Kontakt kommen.<br />
Keine.<br />
E 6a Wird ein elektrischer Kuhtrainer verwendet, erfüllt dieser die genannten Anforderungen.<br />
Rechtsnorm<br />
Erhebung<br />
1. ThVO, Anlage 2, 2.7: Scharfkantige, spitze oder elektrisierende Vorrichtungen, die das<br />
Verhalten der <strong>Tier</strong>e im Stall steuern, sind verboten.<br />
ThVO, Anlage 2, 5: In bei In-Kraft-Treten des <strong>Tier</strong>schutzgesetzes bestehenden Anlagen<br />
und Haltungseinrichtungen dürfen über dem Widerrist angebrachte Elektrobügel weiterverwendet<br />
werden, wenn sie auf das Einzeltier mit einem Mindestabstand von 5,00 cm<br />
zwischen Bügel und Widerrist eingestellt sind und höchstens einen Tag pro Woche eingeschaltet<br />
sind. Der Einsatz ist nur bei bereits trächtigen Kalbinnen und trächtigen Kühen und<br />
nur bis zu einem Monat vor der zu erwartenden Abkalbung gestattet.<br />
Es wird erhoben, ob und unter welchen Bedingungen ein elektrischer Kuhtrainer<br />
(Kuherzieher) verwendet wird.<br />
Der Neueinbau eines elektrischen Kuhtrainers ist verboten.<br />
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