Selbstevaluierung Tier
Selbstevaluierung Tier
Selbstevaluierung Tier
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E Betreuung<br />
Empfehlung<br />
Bedeutung<br />
Übergangsfrist<br />
schlossen werden kann, dass genügend entsprechend qualifizierte Personen<br />
für die <strong>Tier</strong>betreuung vorhanden sind, die die übliche erforderliche<br />
Versorgung der gehaltenen <strong>Tier</strong>e sicherstellen können.<br />
Auch die Reaktion der <strong>Tier</strong>e auf den <strong>Tier</strong>betreuer (ruhig-aufmerksamzutraulich<br />
oder ängstlich-schreckhaft-nervös, Ausweichdistanz der <strong>Tier</strong>e)<br />
bzw. der beobachtbare Umgang der <strong>Tier</strong>betreuer mit den <strong>Tier</strong>en (ruhigfreundlich-bestimmt<br />
oder ungeduldig-nervös-grob) kann Auskunft über die<br />
Qualität der <strong>Tier</strong>betreuung geben.<br />
Wenn nicht genügend Betreuungspersonen für die Betreuung der <strong>Tier</strong>e<br />
vorhanden sind, werden die Gesundheit und das Wohlbefinden der <strong>Tier</strong>e<br />
beeinträchtigt.<br />
Keine.<br />
E 3 Die Anbindevorrichtung wird regelmäßig den Körpermaßen der <strong>Tier</strong>e angepasst<br />
und kann die <strong>Tier</strong>e nicht verletzen.<br />
Rechtsnorm<br />
Erhebung<br />
Erfüllt wenn<br />
Empfehlung<br />
Bedeutung<br />
Übergangsfrist<br />
1. ThVO, Anlage 2, 2. 7: Es ist sicherzustellen, dass die Anbindevorrichtungen die <strong>Tier</strong>e<br />
nicht verletzen können. Ketten, Seile, Halsbänder oder andere Anbindevorrichtungen sind<br />
regelmäßig auf ihren Sitz zu überprüfen und den Körpermaßen der <strong>Tier</strong>e anzupassen.<br />
TSchG, § 18: Die Unterkünfte sowie die Vorrichtungen, mit denen die <strong>Tier</strong>e angebunden<br />
oder räumlich umschlossen werden, sind so auszuführen und zu warten, dass die <strong>Tier</strong>e<br />
keine Verletzungen insbesondere durch scharfe Kanten oder Unebenheiten erleiden könnten.<br />
‣ Es wird festgestellt, ob die Anbindevorrichtung den Körpermaßen angepasst<br />
eingestellt ist.<br />
(Faustregel: mindestens eine Handbreite Platz zwischen <strong>Tier</strong>hals und<br />
Anbindekette bzw. Gurt).<br />
‣ Es wird festgestellt, ob die Anbindevorrichtung technische Mängel<br />
aufweist, die für die <strong>Tier</strong>e verletzungsträchtig sein könnten (z. B. hervorstehende<br />
Nägel oder Schrauben, scharfe Kanten…).<br />
‣ Es werden die <strong>Tier</strong>e im Hals- und Nackenbereich auf Technopathien<br />
(= durch die Aufstallung verursachte Verletzungen) untersucht.<br />
die Anbindevorrichtung den Körpermaßen angepasst eingestellt ist und<br />
keine technischen Mängel aufweist, sodass Technopathien im Hals- und<br />
Nackenbereich der <strong>Tier</strong>e vermieden werden.<br />
Anbindevorrichtungen sollen mindestens wöchentlich auf beschwerdefreien<br />
Sitz überprüft und erforderlichenfalls angepasst werden. Die Anbindung<br />
mittels eines Halsgurtes ist der alleinigen Kettenanbindung vorzuziehen.<br />
Verhinderung von Leiden und Schmerzen.<br />
Keine.<br />
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