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Selbstevaluierung Tier

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C Luft, Licht, Lärm<br />

90 °<br />

Erfüllt wenn im Aktivitätsbereich der <strong>Tier</strong>e über mindestens 8 Stunden am Tag eine<br />

Lichtstärke von mind. 40 Lux gegeben ist.<br />

Empfehlung Das Ziel soll ein heller Stall sein!<br />

Es ist zu beachten, dass verschmutzte Fensterflächen, Vordächer oder unmittelbar<br />

angrenzende Bauten den Lichteinfall durch die Fenster erheblich<br />

mindern können. Auch die Lage der Fenster (Wand- oder Deckenfläche, in<br />

den Längs- oder Stirnwänden) und die Himmelsrichtung beeinflussen den<br />

Lichteinfall.<br />

Bei künstlicher Beleuchtung sollte bei gleichmäßiger Aufteilung der Lampen<br />

mindestens folgende elektrische Leistung erreicht werden:<br />

• Bei Leuchtstofflampen: 1,5 Watt/m² Bodenfläche<br />

• Bei Glühlampen: 4 Watt/m² Bodenfläche<br />

Bei Verwendung von natürlichem Licht ist ein Sensor zu empfehlen, der automatisch<br />

Kunstlicht zuschaltet, wenn die natürliche Beleuchtung nicht ausreicht.<br />

Bedeutung • Ermöglicht das Sehen der <strong>Tier</strong>e – hilft Verletzungen zu vermeiden<br />

• Lichteinwirkung auf die <strong>Tier</strong>e geht in erster Linie über die Augen<br />

• Positiver Einfluss auf das Wohlbefinden und das Leistungsvermögen der<br />

<strong>Tier</strong>e<br />

• Positiver Einfluss auf die Fruchtbarkeit<br />

Übergangsfrist<br />

• Unabdingbar für die <strong>Tier</strong>kontrolle<br />

Keine.<br />

C 7 Der Lärmpegel wird so gering wie möglich gehalten und dauernder oder plötzlicher<br />

Lärm wird vermieden.<br />

Rechtsnorm<br />

Erhebung<br />

ThVO, Anlage 2, 2.5.: Der Lärmpegel ist so gering wie möglich zu halten. Dauernder oder<br />

plötzlicher Lärm ist zu vermeiden. Die Konstruktion, die Aufstellung, die Wartung und der Betrieb<br />

der Belüftungsgebläse, Fütterungsmaschinen oder anderer Maschinen sind so zu gestalten,<br />

dass sie so wenig Lärm wie möglich verursachen.<br />

Es wird festgestellt, ob sich dauernde Lärmquellen im Stall befinden, die eine<br />

Lärmbelästigung für die <strong>Tier</strong>e bedeuten. Insbesondere sind Lüftungsanlagen<br />

(Ventilatoren), Fütterungsmaschinen oder andere Maschinen zu kontrollieren.<br />

Bei starker Lärmentwicklung ist zu kontrollieren, ob die Anlagen durch mangelhafte<br />

Konstruktion und Wartung bzw. unsachgemäßen Betrieb mehr Lärm<br />

als üblich verursachen. Diese Ursachen sind zu beseitigen (Schallschutz,<br />

Aufstellungsort, ...).<br />

Es sind nur solche Lärmquellen zu beurteilen, die seitens des Landwirts be-<br />

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