Selbstevaluierung Tier
Selbstevaluierung Tier
Selbstevaluierung Tier
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
C Luft, Licht, Lärm<br />
C 6 Der <strong>Tier</strong>bereich des Stalles weist über mindestens 8 Stunden pro Tag eine Lichtstärke<br />
von mindestens 40 Lux auf.<br />
Rechtsnorm<br />
Erhebung<br />
1. ThVO, Anlage 2, 2.4.: Im <strong>Tier</strong>bereich des Stalles ist über mindestens 8 Stunden pro Tag<br />
eine Lichtstärke von mindestens 40 Lux zu gewährleisten.<br />
§ 18 Abs. 4 TSchG: <strong>Tier</strong>e dürfen weder in ständiger Dunkelheit noch in künstlicher Dauerbeleuchtung<br />
ohne Unterbrechung durch angemessene Dunkelphasen gehalten werden. Reicht<br />
der natürliche Lichteinfall nicht aus, um die Bedürfnisse der <strong>Tier</strong>e zu decken, muss eine geeignete<br />
künstliche Beleuchtung vorgesehen werden. Dabei ist auf den natürlichen Ruhe- und<br />
Aktivitätsrhythmus der <strong>Tier</strong>e Rücksicht zu nehmen.<br />
• Es wird festgestellt, ob im Aktivitätsbereich der <strong>Tier</strong>e über mindestens<br />
acht Stunden pro Tag eine Lichtstärke von 40 Lux gewährleistet ist.<br />
• Zur subjektiven Abschätzung und zur Sicherstellung des geforderten<br />
Lux-Wertes kann folgender Anhaltspunkt herangezogen werden: Beträgt<br />
die Lichteinfallsfläche mindestens 5 % der Stallbodenfläche und wird der<br />
Lichteinfall nicht durch verschmutzte Fensterflächen, Vordächer oder<br />
unmittelbar angrenzende Bauten erheblich gemindert, ist davon auszugehen,<br />
dass 40 Lux erreicht werden.<br />
• Reicht das natürliche Tageslicht nicht aus, muss eine geeignete künstliche<br />
Beleuchtung (z. B. durch Glühlampen, Leuchtstoffröhren etc.) verwendet<br />
werden. <strong>Tier</strong>e dürfen jedoch nicht in künstlicher Dauerbeleuchtung<br />
ohne Unterbrechung durch angemessene Dunkelphasen gehalten<br />
werden.<br />
Die Messung der Lichtstärke mit einem Luxmeter wird durch zahlreiche Faktoren<br />
beeinflusst (Außenbedingungen, Messzeitpunkt, Farbe der Wände und<br />
Stalleinrichtungsgegenstände, Sauberkeit des Bodens und der Einstreu,<br />
<strong>Tier</strong>bewegung, usw.) und ein objektiver und wiederholbarer Befund ist kaum<br />
zu erwarten. Deshalb ist das Messergebnis vorsichtig zu interpretieren und<br />
die Einflussfaktoren sind zu berücksichtigen.<br />
Die Messung der Lichtstärke erfolgt mit einem (farbkorrigierten, kosinusgerechten)<br />
Luxmeter im Aktivitätsbereich und in Augenhöhe der <strong>Tier</strong>e (im Anbindestall<br />
im Kopfbereich der <strong>Tier</strong>e). Es wird in 2 Ebenen (in Richtung des<br />
natürlichen Lichts und im 90 ° Winkel nach oben gedreht) an mindestens 3<br />
repräsentativen Messpunkten im Stall gemessen und aus den Werten der<br />
Durchschnitt gebildet.<br />
1<br />
Messung in Richtung<br />
des natürlichen Lichts<br />
2 Messung im 90 ° Winkel nach<br />
oben gedreht<br />
56