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Selbstevaluierung Tier

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C Luft, Licht, Lärm<br />

Bedeutung<br />

Übergangsfrist<br />

Im Sommer kann es aufgrund sehr hoher Temperaturen erforderlich sein, die<br />

Luftrate im Stall zu erhöhen. Aber in der kalten Jahreszeit reagieren u. a.<br />

junge und kranke <strong>Tier</strong>e empfindlich auf zu hohe Luftströmungen im Stall.<br />

Dies gilt besonders dann, wenn bei großen Temperaturdifferenzen und hohen<br />

Luftgeschwindigkeiten die Luftfeuchtigkeit im Stall zu hoch ist.<br />

Keine.<br />

C 5 Die Fensterflächen oder andere Flächen, durch die Tageslicht einfällt, betragen mind.<br />

3 % der Stallbodenfläche – oder die <strong>Tier</strong>e haben ständig Zugang ins Freie.<br />

Rechtsnorm<br />

Erhebung<br />

1. ThVO, Anlage 2, 2.4.: Steht den <strong>Tier</strong>en kein ständiger Zugang ins Freie zur Verfügung,<br />

müssen Ställe Fenster oder sonstige offene oder transparente Flächen, durch die Tageslicht<br />

einfallen kann, im Ausmaß von mindestens 3 % der Stallbodenfläche aufweisen.<br />

§ 18 Abs. 4 TSchG. <strong>Tier</strong>e dürfen weder in ständiger Dunkelheit noch in künstlicher Dauerbeleuchtung<br />

ohne Unterbrechung durch angemessene Dunkelphasen gehalten werden.<br />

Vermessen Sie alle Fenster und sonstigen offenen oder transparenten Flächen,<br />

durch die Tageslicht einfällt. Als „Fensterfläche“ gilt die die Architekturlichte.<br />

Diese entspricht der verputzten bzw. gedämmten Maueröffnung (einfach<br />

zu messen; in den Einreichplänen bemaßt). Bei Spaceboard (Lückenoder<br />

Schlitzschalung) gilt die gesamte Schlitzfläche.<br />

• Messen Sie die gesamte Bodenfläche des Stalles (oder verwenden Sie<br />

Grundrissangaben). Sollten Nebenräume (Lagerraum, usw.) ohne bauliche<br />

Abtrennung an den Stall angrenzen, wird deren Bodenfläche nicht<br />

mit einbezogen. Fensterflächen dieser Nebenräume werden nur in der<br />

Größe der Öffnung, durch die Licht ungehindert in den <strong>Tier</strong>bereich einfallen<br />

kann, berücksichtigt.<br />

• Rechnen Sie die Gesamtfläche aller Fensterflächen und sonstigen offenen<br />

und transparenten Flächen, durch die Tageslicht einfällt (mit der<br />

Formel Länge x Breite) und ebenso die Größe der Bodenfläche des Stalles<br />

aus. Dann wird die Größe der Fensterflächen (und sonstigen….)<br />

durch die Stallgrundrissfläche dividiert und mit 100 multipliziert. Wenn<br />

der Wert über 3 liegt, ist ja anzukreuzen.<br />

• Beispiel: 8 m² Gesamtfensterfläche bei 150 m² Fußbodenfläche ergibt 8 :<br />

150 x 100 = 5,33. Antwort ja!<br />

Haben alle in einem Raum gehaltenen <strong>Tier</strong>e über den Lichttag jederzeit unbeschränkt<br />

Zugang zu einem Auslauf im Freien, gilt dies als ausreichende<br />

Erfüllung der Forderung nach Fensterflächen im Stall, auch wenn der Auslauf<br />

überdacht ist.<br />

Erfüllt wenn Fensterflächen oder andere Flächen, durch die Tageslicht einfällt, von mind.<br />

3 % der Stallbodenfläche vorhanden sind oder, wenn die <strong>Tier</strong>e ständig Zugang<br />

ins Freie haben<br />

Empfehlung Auch bei ständigem Zugang ins Freie soll Tageslicht im Stall vorhanden<br />

sein!<br />

Bedeutung Positive Wirkung von Tageslicht:<br />

o Anregung des Stoffwechsels und des Kreislaufes<br />

o Fruchtbarkeit, Tages- und jahreszeitliche Rhythmen<br />

o Vitamin D 3 -Synthese<br />

o Hemmung von Bakterien- und Parasitenwachstum<br />

Übergangsfrist Bis 1.1.2020.<br />

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