26.12.2014 Aufrufe

Selbstevaluierung Tier

Selbstevaluierung Tier

Selbstevaluierung Tier

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

B Bewegungsmöglichkeit & Sozialkontakt<br />

B 18 Einzelbuchten für Kälber sind mindestens so groß, wie in Tabelle B 18 angegeben.<br />

Rechtsnorm 1. ThVO, Anlage 2, 3.2.2: Für Einzelbuchten für Kälber gelten folgende Mindestmaße:<br />

Alter Länge 1 Breite<br />

bis 2 Wochen 120,00 cm 80,00 cm<br />

bis 8 Wochen 140,00 cm 90,00 cm<br />

über 8 Wochen 2 160,00 cm 100,00 cm<br />

1<br />

Bei innen angebrachtem Trog ist die jeweilige Buchtenlänge um 20,00 cm zu verlängern.<br />

Erhebung<br />

Erfüllt wenn<br />

Empfehlung<br />

Bedeutung<br />

Übergangsfrist<br />

2<br />

Einzelhaltung ab einem Lebensalter von acht Wochen ist nur gemäß Punkt 3.2.3.<br />

zulässig. (Ausnahmevoraussetzung!)<br />

1. ThVO, Anlage 2, 5: Die Bestimmungen der Punkte 3.2.1. und 3.2.2. (mit Ausnahme des letzten<br />

Absatzes) gelten auch im Falle der Notwendigkeit baulicher Maßnahmen jedenfalls für alle<br />

Betriebe ab dem 01. Jänner 2005.<br />

1. ThVO, Anlage 2, 2.1.1: Die Liegeflächen der <strong>Tier</strong>e müssen [...] so gestaltet sein, dass alle<br />

<strong>Tier</strong>e gleichzeitig und ungehindert liegen können.<br />

Es werden Länge und Breite der Einzelbuchten gemessen.<br />

Dabei ist von der lichten Weite auszugehen. Bei innen angebrachtem Trog ist<br />

die jeweilige Buchtenlänge um 20 cm zu verlängern.<br />

Diese Mindest-Buchtenmaße gelten auch für die Haltung von Kälbern in Einzel-Iglus<br />

und Kälberhütten.<br />

Bemerkung: Die Einzelbuchtenhaltung für Kälber ist nur bis zu einem Alter<br />

von 8 Wochen erlaubt. Über acht Wochen alte Kälber sind in Gruppen zu halten,<br />

wenn nicht eine Ausnahmevoraussetzung zur Einzelhaltung vorliegt (vgl.<br />

B 16).<br />

Einzelbuchten für Kälber die Mindestmaße in der Tabelle aufweisen.<br />

• Tränken, Raufen usw. sollen so angeordnet sein, dass sie die Bewegungsfreiheit<br />

der <strong>Tier</strong>e nicht einschränken.<br />

• Die Buchten sollten leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein (z. B. zerlegbar,<br />

hochgestellter und perforierter Boden unter dicker Einstreudecke,<br />

…).<br />

• Falls auf einem Betrieb nur ein einzelnes Kalb vorhanden ist, oder eine<br />

Ausnahmevoraussetzung zur Gruppenhaltung vorliegt, soll dieses ab einem<br />

Alter von 2 Wochen in einem für die Gruppenhaltung bestimmten<br />

System (= Bodenfläche für mind. 2 Kälber) oder in einer Hütte (Iglu) mit<br />

dauerndem Zugang zu einem Auslauf gehalten werden.<br />

Kälber benötigen ausreichend Platz zum artgemäßen Ruhen, zur Bewegung<br />

und zum Ausleben des Spielverhaltens.<br />

Keine.<br />

Die Mindestmaße für Einzelbuchten müssen ab 1. Jänner 2005 eingehalten<br />

werden (auch wenn zur Erfüllung bauliche Maßnahmen notwendig sind)!<br />

47

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!