Selbstevaluierung Tier
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B Bewegungsmöglichkeit & Sozialkontakt<br />
B 16 Über 8 Wochen alte Kälber werden in Gruppen gehalten, oder es liegt eine Ausnahmevoraussetzung<br />
zur Einzelhaltung vor.<br />
Rechtsnorm 1. ThVO, Anlage 2, 3.2.3: Über acht Wochen alte Kälber sind in Gruppen zu halten. Über acht<br />
Wochen alte Kälber müssen nicht in Gruppen gehalten werden, wenn<br />
- auf dem Betrieb weniger als sechs Kälber gehalten werden,<br />
- die Kälber sich bei der Mutter befinden, um von ihr gesäugt zu werden, oder<br />
- eine tierärztliche Anordnung vorliegt, dass das betreffende <strong>Tier</strong> gesundheits- oder verhaltensbedingt<br />
in einer Einzelbucht gehalten werden muss, um behandelt werden zu<br />
können.<br />
1. ThVO, Anlage 2, 5: Auch im Falle der Notwendigkeit baulicher Maßnahmen gelten für alle<br />
zwischen dem 01. Jänner 1994 und dem 31. Dezember 1997 neugebauten, umgebauten oder<br />
erstmals in Betrieb genommenen Anlagen und Haltungseinrichtungen die Bestimmungen des<br />
Punktes 3.2.3. (Sätze 1 und 2) ab dem 01. Jänner 2007, für alle anderen Anlagen und Haltungseinrichtungen<br />
ab dem In-Kraft-Treten des <strong>Tier</strong>schutzgesetzes.<br />
Erhebung • Es wird festgestellt, ob über 8 Wochen alte Kälber dauernd in Einzelständen<br />
gehalten werden.<br />
• Eine Ausnahmevoraussetzung von der Gruppenhaltungspflicht liegt vor,<br />
wenn:<br />
- auf dem Betrieb weniger als sechs Kälber gleichzeitig gehalten werden,<br />
- die Kälber sich bei der Mutter befinden, um von ihr gesäugt zu werden,<br />
oder<br />
- eine tierärztliche Anordnung vorliegt, dass das betreffende <strong>Tier</strong> gesundheits-<br />
oder verhaltensbedingt in einer Einzelbucht gehalten werden<br />
muss, um behandelt werden zu können.<br />
Wenn eine dieser Ausnahmevoraussetzungen zutrifft, ist die Frage ebenfalls<br />
mit „Ja“ zu beantworten.<br />
• Kälber können zur Verhinderung des gegenseitigen Besaugens nach der<br />
Tränkung bzw. Fütterung noch für eine Zeit lang im Fressstand eingesperrt<br />
gehalten werden. Dies gilt nicht als Einzelhaltung. Diese Zeit darf<br />
jedoch die Spanne von einer Stunde nicht überschreiten.<br />
• Mehrere Kälberhütten oder Iglus für einzelne Kälber mit ständigem Zugang<br />
zu einem gemeinsamen Auslauf, in dem eine ungehinderte Gruppenbildung<br />
möglich ist, sind als Gruppenhaltung zu bezeichnen.<br />
Erfüllt wenn o über 8 Wochen alte Kälber in Gruppen gehalten werden oder<br />
o eine Ausnahmevoraussetzung zur Einzelhaltung vorliegt.<br />
Empfehlung Das häufig festgestellte Problem des gegenseitigen Besaugens ist nicht<br />
durch die Gruppenhaltung an sich begründet. Es kann durch die Schaffung<br />
einer optimalen Haltungsumwelt vermindert werden, wobei insbesondere folgende<br />
Punkte zu berücksichtigen sind:<br />
o professionelles Tränkemanagement<br />
o<br />
o<br />
o<br />
• Erhöhung des Saugwiderstandes des Nuckels<br />
• Erhöhung der Häufigkeit der Saugakte<br />
• 15 – 20 min. nach der Tränke einsperren<br />
Nahrungsbedarf der <strong>Tier</strong>e decken<br />
lange Fress- und Wiederkauzeiten (Beschäftigung, Raufutter ad libitum)<br />
Angebot an Umgebungsreizen<br />
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