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Selbstevaluierung Tier

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B Bewegungsmöglichkeit & Sozialkontakt<br />

B 16 Über 8 Wochen alte Kälber werden in Gruppen gehalten, oder es liegt eine Ausnahmevoraussetzung<br />

zur Einzelhaltung vor.<br />

Rechtsnorm 1. ThVO, Anlage 2, 3.2.3: Über acht Wochen alte Kälber sind in Gruppen zu halten. Über acht<br />

Wochen alte Kälber müssen nicht in Gruppen gehalten werden, wenn<br />

- auf dem Betrieb weniger als sechs Kälber gehalten werden,<br />

- die Kälber sich bei der Mutter befinden, um von ihr gesäugt zu werden, oder<br />

- eine tierärztliche Anordnung vorliegt, dass das betreffende <strong>Tier</strong> gesundheits- oder verhaltensbedingt<br />

in einer Einzelbucht gehalten werden muss, um behandelt werden zu<br />

können.<br />

1. ThVO, Anlage 2, 5: Auch im Falle der Notwendigkeit baulicher Maßnahmen gelten für alle<br />

zwischen dem 01. Jänner 1994 und dem 31. Dezember 1997 neugebauten, umgebauten oder<br />

erstmals in Betrieb genommenen Anlagen und Haltungseinrichtungen die Bestimmungen des<br />

Punktes 3.2.3. (Sätze 1 und 2) ab dem 01. Jänner 2007, für alle anderen Anlagen und Haltungseinrichtungen<br />

ab dem In-Kraft-Treten des <strong>Tier</strong>schutzgesetzes.<br />

Erhebung • Es wird festgestellt, ob über 8 Wochen alte Kälber dauernd in Einzelständen<br />

gehalten werden.<br />

• Eine Ausnahmevoraussetzung von der Gruppenhaltungspflicht liegt vor,<br />

wenn:<br />

- auf dem Betrieb weniger als sechs Kälber gleichzeitig gehalten werden,<br />

- die Kälber sich bei der Mutter befinden, um von ihr gesäugt zu werden,<br />

oder<br />

- eine tierärztliche Anordnung vorliegt, dass das betreffende <strong>Tier</strong> gesundheits-<br />

oder verhaltensbedingt in einer Einzelbucht gehalten werden<br />

muss, um behandelt werden zu können.<br />

Wenn eine dieser Ausnahmevoraussetzungen zutrifft, ist die Frage ebenfalls<br />

mit „Ja“ zu beantworten.<br />

• Kälber können zur Verhinderung des gegenseitigen Besaugens nach der<br />

Tränkung bzw. Fütterung noch für eine Zeit lang im Fressstand eingesperrt<br />

gehalten werden. Dies gilt nicht als Einzelhaltung. Diese Zeit darf<br />

jedoch die Spanne von einer Stunde nicht überschreiten.<br />

• Mehrere Kälberhütten oder Iglus für einzelne Kälber mit ständigem Zugang<br />

zu einem gemeinsamen Auslauf, in dem eine ungehinderte Gruppenbildung<br />

möglich ist, sind als Gruppenhaltung zu bezeichnen.<br />

Erfüllt wenn o über 8 Wochen alte Kälber in Gruppen gehalten werden oder<br />

o eine Ausnahmevoraussetzung zur Einzelhaltung vorliegt.<br />

Empfehlung Das häufig festgestellte Problem des gegenseitigen Besaugens ist nicht<br />

durch die Gruppenhaltung an sich begründet. Es kann durch die Schaffung<br />

einer optimalen Haltungsumwelt vermindert werden, wobei insbesondere folgende<br />

Punkte zu berücksichtigen sind:<br />

o professionelles Tränkemanagement<br />

o<br />

o<br />

o<br />

• Erhöhung des Saugwiderstandes des Nuckels<br />

• Erhöhung der Häufigkeit der Saugakte<br />

• 15 – 20 min. nach der Tränke einsperren<br />

Nahrungsbedarf der <strong>Tier</strong>e decken<br />

lange Fress- und Wiederkauzeiten (Beschäftigung, Raufutter ad libitum)<br />

Angebot an Umgebungsreizen<br />

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