Selbstevaluierung Tier
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B Bewegungsmöglichkeit & Sozialkontakt<br />
B 14 Tretmist-, Tiefstreu- oder Teilspaltenbodenbuchten haben eine trockene und ausreichend<br />
große Liegefläche .<br />
Rechtsnorm<br />
Erhebung<br />
Erfüllt wenn<br />
1.ThVO, Anlage 2, 2.1.1: Die Liegeflächen der <strong>Tier</strong>e müssen trocken und so gestaltet sein,<br />
dass alle <strong>Tier</strong>e gleichzeitig und ungehindert liegen können.<br />
1.ThVO, Anlage 2, P 4.2.2.2: Zusatz zur Tabelle für die Mindestfläche für vollperforierte Böden:<br />
Buchten ohne vollperforierte Böden müssen jedenfalls eine trockene und ausreichend groß<br />
dimensionierte Liegefläche aufweisen.<br />
Beobachten Sie, ob die Liegefläche groß genug dimensioniert ist, damit<br />
alle <strong>Tier</strong>e gleichzeitig liegen können. Sie ist jedenfalls zu klein, wenn einzelne<br />
<strong>Tier</strong>e nicht auf der Liegefläche ruhen können, größere Unruhe am Liegeplatz<br />
durch Verdrängungen entsteht und bei längerem ruhigem Warten sich <strong>Tier</strong>e<br />
nicht hinlegen. Da diese Erhebung bei Momentaufnahmen nicht immer möglich<br />
ist, ist es sinnvoll die Liegefläche auszumessen und sich an den Werten<br />
der Tabelle B14 e (Empfehlungen) zu orientieren.<br />
Die Liegefläche hat die in Kapitel „A – Bodenbeschaffenheit“ beschriebenen<br />
Anforderungen hinsichtlich der Bodengestaltung zu erfüllen. Zur Beurteilung<br />
der Trockenheit ist insbesondere Frage A 5 zu beachten.<br />
Begriffe „Sonstige Gruppenhaltung“, „Einraumbuchten“, „Mehrraumbuchten“,<br />
„Liegefläche“ und „Buchten ohne vollperforierte Böden“ vgl. Glossar.<br />
o kein nasses oder schmutziges Haarkleid aufgrund unzureichend trockener<br />
Liegefläche vorliegt und<br />
o alle <strong>Tier</strong>e gleichzeitig auf der Liegefläche liegen können.<br />
Empfehlung • Um ein unbehindertes und entspanntes Ausruhverhalten zu fördern und<br />
soziale Spannungen in der Herde zu vermindern, werden größere Liegeflächen<br />
empfohlen. Anhaltspunkte gibt die nachfolgende Tabelle B 14e.<br />
Tabelle B 14e: Empfohlene Liegeflächengrößen (BVET 2003, FAT 2005)<br />
<strong>Tier</strong>kategorie<br />
Liegefläche mit<br />
Einstreu je <strong>Tier</strong><br />
[m²]<br />
Kälber bis 150 kg 1,2 – 1,5<br />
Mast-/Jungvieh bis 200 kg 1,8 1)<br />
Mast-/Jungvieh bis 300 kg 2,0 1)<br />
Mast-/Jungvieh bis 400 kg 2,5 1)<br />
Mast-/Jungvieh über 400 kg 3,0 1)<br />
Kühe ca. 550 kg 4,0<br />
Kühe ca. 650 kg 4,5<br />
Kühe ca. 750 kg 5,0<br />
1) Die Liegefläche darf um höchstens 10 % verkleinert werden, wenn den <strong>Tier</strong>en zusätzlich<br />
ein dauernd zugänglicher Bereich zur Verfügung steht, der mindestens so<br />
groß ist wie die Liegefläche.<br />
• Die Fressgangbreite in Mehrflächen-Tiefstreu- oder Tretmistställen kann<br />
gegenüber Liegeboxenlaufställen um ca. 15 % verringert werden, wenn<br />
die <strong>Tier</strong>e beim Zirkulieren auf der ganzen Breite in die Liegefläche ausweichen<br />
können.<br />
• Der Gesamtplatzbedarf für Mutterkuhhaltung setzt sich aus dem Platzbe-<br />
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