Selbstevaluierung Tier
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A Bodenbeschaffenheit<br />
Erfüllt wenn<br />
Empfehlung<br />
Bedeutung<br />
Übergangsfrist<br />
die Liegefläche trocken gehalten wird und die <strong>Tier</strong>e kein nasses oder verschmutztes<br />
Haarkleid aufgrund mangelhaft unterhaltener Liegefläche aufweisen.<br />
Maßnahmen für trockene Liegeflächen:<br />
• regelmäßiges Nachstreuen von frischer Einstreu. Folgende Einstreumengen<br />
(Stroh oder ähnlich strukturiertes Material) pro <strong>Tier</strong> und Tag sollten<br />
mindestens gegeben werden:<br />
o Anbindestand oder Hochbox: bei Kühen mind. 2,5 kg, bei Jungvieh<br />
und Kälbern mind. 1,2 kg<br />
o Tiefbox mit Stroh-Mist-Matratze: 0,3 – 1 kg regelmäßig Nachstreuen<br />
o Zweiflächen-Tretmiststall: 4 – 6 kg<br />
o Zweiflächen-Tiefstreustall: 6 – 10 kg<br />
• regelmäßige Kotentfernung aus dem Liegebereich<br />
• großzügiges Liegeflächenangebot pro GVE bei Einflächen- und Mehrflächenbuchten<br />
• Verwendung von Strohmehl oder Häckselstroh auf Gummibelägen. Beim<br />
Einsatz von Sägemehl ist Vorsicht geboten (scharfe Kleinteile, Verletzungen<br />
der Haut).<br />
• Liegeboxen (Hochboxen): Gefälle von 3 – 6 % zum Laufgang hin<br />
• richtig eingestellter Nackenriegel (Kühe koten außerhalb der Box)<br />
Werden Rinder den ganzen Tag und die ganze Nacht über im Freien gehalten,<br />
sollten auch dort trockene und witterungsgeschützte Liegeflächen vorhanden<br />
sein.<br />
Trockene und saubere Liegeflächen<br />
• erhöhen den Liegekomfort (erholsames Ruhen)<br />
• wirken wärmedämmend (beugen Erkrankungen durch Auskühlen vor)<br />
• verringern Hautinfektionen<br />
• helfen die Keimbelastung des Euters zu minimieren (Mastitisprophylaxe).<br />
Keine.<br />
Trockene Liegeflächen sind durch entsprechende Managementmaßnahmen<br />
sicherzustellen.<br />
A 6 Kälber bis 150 kg haben eine trockene, weiche und verformbare Liegefläche.<br />
Rechtsnorm<br />
Erhebung<br />
1. ThVO, Anlage 2, 3.1: Für Kälber bis 150 kg muss eine trockene, weiche und verformbare<br />
Liegefläche vorhanden sein.<br />
BGBl.II Nr.25/2006 : Für Kälber unter 2 Wochen ist eine geeignete Einstreu vorzusehen.<br />
Es wird der Bodenbelag der Liegefläche überprüft und die <strong>Tier</strong>e selbst beurteilt.<br />
Zur Beurteilung der Trockenheit vgl. Frage A 5.<br />
Zur Beurteilung der Weichheit vgl. Frage A 4.<br />
Für Kälber unter 2 Wochen ist jedenfalls eine geeignete Einstreu vorzusehen.<br />
Für ältere Kälber dürfen als Liegefläche auch Böden verwendet werden,<br />
die mit weichen Matten aus Kunststoff und/oder Gummi (auch perforierte)<br />
belegt sind. Diese sind nur dann als verformbar zu bezeichnen, wenn sie un-<br />
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