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UNIVERSITÄT DER BUNDESWEHR MÜNCHEN

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auch andere als der kapitalistische Betriebstyp definiert werden. 85 Für freiberufliche,<br />

fremdbedarfsdeckende Arztpraxen lässt sich die Einhaltung der ärztlichen Berufsordnung<br />

als besonderes Prinzip an die Stelle des erwerbswirtschaftlichen Gewinnmaximierungsprinzips<br />

setzen. 86 Über diese Kombination von Bestimmungsfaktoren<br />

könnten Arztpraxen als in den Geltungsbereich der Betriebswirtschaftslehre fallender<br />

Betriebsstyp definiert werden. Damit wäre die Gesamtheit dieser Betriebe als ein<br />

Wirtschaftssubsystem zu definieren, in dem an Stelle des ertragswirtschaftlichen<br />

Finalziels eines „maximalen Gewinns“ die Prinzipien der ärztlichen Berufsordnung<br />

gelten, welche ertragswirtschaftliche mit humanitären Zielsetzungen kombinieren. 87<br />

Für öffentliche Krankenhäuser und gesetzliche Krankenversicherungen kann ähnlich<br />

vorgegangen werden. Für diese Betriebe müssten dann auch die Merkmale des<br />

öffentlichen Eigentums und der Fremdbestimmung des Wirtschaftsplanes zugelassen<br />

werden. Diese Vorgehensweise erscheint auch nach Kosiol und Ulrich zulässig,<br />

die die Betriebswirtschaftslehre nicht nur auf die erwerbswirtschaftliche Zielsetzung<br />

der Gewinnmaximierung verfolgende Organisationen beschränken, sondern auch<br />

alle anderen ökonomischen Zielsetzungen und Organisationen einschließt, wobei der<br />

freie Beruf des Arztes explizit aufgeführt wird. 88<br />

Insgesamt ist das Verständnis des Betriebes als Objekt der Betriebswirtschaftslehre<br />

weitgehend geklärt. Der Betrieb wird als eine planvoll organisierte Wirtschaftseinheit<br />

beschrieben, in der Sachgüter und Dienstleistungen erstellt werden. 89 Bezüglich<br />

dieser Erfahrungsobjekte betrachtet die Betriebswirtschaftslehre bestimmte Entscheidungsprozesse.<br />

Diese umfassen alle wirtschaftlichen Entscheidungen: 90<br />

• über die Zielsetzungen des Betriebes,<br />

• über den Aufbau des Betriebes,<br />

• über die Durchführung von Leistungserstellung und Leistungsverwertung.<br />

85 Vgl. Gutenberg, E. Betriebswirtschaftslehre, 1979, S. 510ff.; Gutenberg, E., Wissenschaft, 1967, S.<br />

9ff., Schierenbeck, H., Betriebswirtschaftslehre, 2000, S. 24. Vgl. dazu für den Bereich der öffentlichen<br />

Verwaltungen und Betriebe Braun, G. E., Verwaltung, 1988, S. 30ff.<br />

86 Vgl. Bundesärztekammer, Musterberufsordnung, 2004.<br />

87 Diese Möglichkeit von erwerbswirtschaftlichen Unternehmungen, die neben einem „angemessenen<br />

Gewinn“ noch andere Ziele verfolgen, wird in der Literatur seit langem bestätigt und lässt sich in<br />

der Wirtschaftsrealität häufiger beobachten. Vgl. Ulrich, H., System, 1970, S. 189f.<br />

88 Der Begriff der ‚Organisation’ wird an dieser Stelle verwendet, da er den Begriff des ‚Betriebes’<br />

ebenso umfasst, wie auch den der ‚produktiv tätigen sozialen Systeme’ nach Ulrich. Vgl. Kosiol, E.,<br />

Betriebswirtschaftslehre, 1961, S. 130f. Ulrich, H., System, 1970, S. 32f.<br />

89 Vgl. Wöhe, G../ Döring, U., Betriebswirtschaftslehre, 2002, S. 2.<br />

90 Vgl. dazu und zur folgenden Strichaufzählung Wöhe, G. / Döring, U., Betriebswirtschaftslehre,<br />

2002, S. 4f.

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