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UNIVERSITÄT DER BUNDESWEHR MÜNCHEN

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Da die konventionelle Insulintherapie starre Insulinmengen vorgibt, ist sie nur bei<br />

Einhaltung einer strikten Diät erfolgversprechend. Deswegen wird heute die intensivierte<br />

konventionelle Insulintherapie empfohlen, die eine flexiblere Lebensführung<br />

ermöglicht. Diese Therapieform setzt jedoch die Bereitschaft des Patienten voraus,<br />

sich bis zu fünf Injektionen pro Tag zu applizieren. Zudem erfordert sie die Fähigkeit,<br />

den Insulinbedarf richtig einzuschätzen und die Blutglukosewerte häufig zu messen.<br />

Sie wird daher häufig bei jungen Diabetikern angewendet, um das Auftreten von<br />

Spätkomplikationen hinauszuschieben. 934<br />

Abweichend von diesen weiterführenden medizinischen Erwägungen werden durch<br />

die RSAV Human-Insulin oder Schweine-Insulin als vorrangige Wirkstoffe zur primären<br />

Monotherapie mit Insulinen vorrangig empfohlen. Diese Empfehlung erfolgte<br />

aufgrund ihrer in prospektiven, randomisierten und kontrollierten Langzeitstudien<br />

nachgewiesenen Wirksamkeit und Sicherheit bei der Verfolgung der genannten Therapieziele.<br />

Für die gleichrangige Empfehlung anderer Insuline liegen nach Auffassung<br />

des Verordnungsgebers keine ausreichenden Belege zur Sicherheit im Langzeitgebrauch<br />

sowie zur Risikoreduktion klinischer Endpunkte vor. Dies ist hinsichtlich<br />

der Insulinanaloga auch die Position des nationalen Programms für Versorgungs-<br />

Leitlinien bei der Bundesärztekammer. Auch bei Verordnung dieser Wirkstoffe sind<br />

neben möglichen Kontraindikationen die Patientenpräferenzen zu berücksichtigen. 935<br />

Demnach zeigt der Vergleich von gemäß RSAV vorrangig empfohlenen Therapiemöglichkeiten<br />

mit anderen zugelassenen Arzneimittelalternativen auch hinsichtlich<br />

der Insulinbehandlung eine restriktive Leitlinienausrichtung in der RSAV. Wie im Fall<br />

der oralen Antidiabetika, kann die Auswahl einer der unterschiedlich restriktiven<br />

Leitlinien von vernetzten Versorgungsstrukturen als strategische Stellgröße zur Positionierung<br />

im Wettbewerb verwendet werden. 936<br />

Die Verabreichung von Insulin als letzte medikamentöse Behandlungsstufe zum<br />

Erreichen eines normalen Blutzuckerspiegels kann nicht erwünschte, schwerwiegen-<br />

283<br />

934 Vgl. Diers, K. et al., Diabetes mellitus, 2001, S. 73 und S. 76; zu dem Problem der grundsätzlich<br />

mit der Komplexität des erwarteten Verhaltens und der erforderlichen Eigeninitiative sinkenden<br />

Compliance vgl. Petermann, F. / Wendt, A. Verhaltensmedizinische Ansätze, 1995, S. 78f.<br />

935 Vgl. dazu und zur folgenden Strichaufzählung 12. RSA-ÄndV vom 15. August 2005, Artikel 1,<br />

Satz 2a, Ziffer 1.5; Bundesärztekammer et al. (Hrsg.), Nationale Versorgungs-Leitlinie, 2003, S. 14.<br />

936 Dies gilt hinsichtlich der kurzwirksamen Insulinanaloga vorbehaltlich der noch ausstehenden ministeriellen<br />

Genehmigung der Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Erstattungsfähigkeit.<br />

Vgl. zur aktuellen Diskussion: IQWiG, Insulinanaloga, 2006.

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