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UNIVERSITÄT DER BUNDESWEHR MÜNCHEN

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wegen kann die Rationalität dieser Behandlungen noch nicht als endgültig gesichert<br />

gelten: 930<br />

• α-Glukosidasehemmer als Monotherapie,<br />

• α-Glukosidasehemmer in Kombination mit Metformin,<br />

• Sulfonylharnstoff in Kombination mit Metformin,<br />

• Sulfonylharnstoff in Kombination mit α-Glukosidasehemmer,<br />

• Sulfonylharnstoff in Kombination mit α-Glukosidasehemmer und Metformin.<br />

Im Vergleich der vorrangig empfohlenen Therapiemöglichkeiten mit den von einem<br />

Teil der Ärzteschaft als ebenso rational angesehenen, darüber hinausgehenden<br />

Alternativen zeigen sich Versorgungsspielräume. Diese können von vernetzten Versorgungsstrukturen<br />

ausgestaltet werden. Denn aufgrund der ärztlichen Therapiefreiheit<br />

bleibt es den Leistungsanbietern unbenommen, die in der RSAV vorhandenen<br />

Spielräume der nur vorrangigen, nicht ausschließlichen Empfehlung von Metformin<br />

und Glibenclamid zur Marktpositionierung zu verwenden. Auch für Krankenkassen<br />

kann eine über die RSAV-Empfehlung hinausgehende und damit in der Regel kostenintensivere<br />

Arzneimitteltherapie als besonderes Merkmal des eigenen Angebotes<br />

im Wettbewerb um Versicherte aufgegriffen werden. Somit können diese Therapiealternativen<br />

als strategische Größe vernetzter Versorgungsstrukturen gelten.<br />

281<br />

6.3.3.3. Medikamentöse Therapie mit Insulin<br />

Ein Grund für die Therapie mit Insulin ist gegeben, wenn das individuelle Therapieziel<br />

nach Ausschöpfung der Basistherapie "und/oder" der medikamentösen Therapie<br />

mit oralen Antidiabetika nicht erreicht wird. Darüber hinaus ist die Insulintherapie<br />

zwingend angezeigt bei Formen der Ketonurie, fortschreitenden diabetesspezifischen<br />

Komplikationen, im Zusammenhang mit verschiedenen operativen Eingriffen, schweren<br />

Erkrankungen und bei unter Basistherapie nicht nomoglykämischen schwangeren<br />

Diabetikerinnen. 931<br />

930 Vgl. Bundesärztekammer et al. (Hrsg.), Nationale Versorgungs-Leitlinie, 2003, S. 13; Diers, K. et al.,<br />

Diabetes mellitus, 2001, S. 91ff.<br />

931 Bundesärztekammer et al. (Hrsg.), Nationale Versorgungs-Leitlinie, 2003, S. 12ff.

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