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UNIVERSITÄT DER BUNDESWEHR MÜNCHEN

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280<br />

• bei nicht dekompensierten adipösen Diabetikern ist Metformin, soweit keine<br />

Gegenanzeigen vorliegen, derzeit die vorrangige Pharmakotherapie,<br />

• bei älteren Diabetikern sollte die Therapie mit oralen Antidiabetika in der niedrigsten,<br />

wirksamen Dosierung begonnen und stufenweise bis zum Erreichen<br />

des individuellen Therapieziels oder medizinisch notwendigen Abbruch gesteigert<br />

werden.<br />

In Deutschland zugelassene Wirkstoffgruppen sind: Biguanide wie Metformin,<br />

α-Glukosidasehemmer (Acarbose, Miglitol), Glitazone (Thiazolidendione, Rosiglitazon,<br />

Pioglitazon), Glibenclamid und sonstige Sulfonylharnstoffe (Glibornurid, Gliclazid,<br />

Glimepirid, Gliquidon) und Glinide (Repaglinid, Nateglinid). 928<br />

Von diesen werden durch die RSAV nur zwei Wirkstoffe zur primären Monotherapie<br />

vorrangig empfohlen. Diese Bevorzugung erfolgt aufgrund in prospektiven, randomisierten<br />

und kontrollierten Langzeitstudien nachgewiesener Wirksamkeit und Sicherheit<br />

bei der Verfolgung der genannten Therapieziele. Demgegenüber liegen für eine<br />

gleichrangige Empfehlung anderer oraler Antidiabetika nach Auffassung des Verordnungsgebers<br />

keine ausreichenden Belege zur Sicherheit im Langzeitgebrauch sowie<br />

zur Risikoreduktion klinischer Endpunkte (Folgeerkrankungen) vor. Bei Verordnung<br />

dieser im Anschluss mit zusätzlichen Entscheidungskriterien aufgezählten Wirkstoffe<br />

sind neben möglichen Kontraindikationen auch die Patientenpräferenzen zu berücksichtigen:<br />

929<br />

• Sulfonylharnstoff Glibenclamid (beim nicht übergewichtigen Patienten)<br />

• Biguanid Metformin (beim übergewichtigen Patienten)<br />

In der medizinischen Fachliteratur werden darüber hinaus auch andere Wirkstoffe<br />

und Kombinationstherapien als rationale Ansätze der Stufenbehandlung beschrieben.<br />

Abweichend von der Empfehlung der RSAV können nach dieser Lehrmeinung die<br />

folgenden Medikamentationen verabreicht werden. Es liegen jedoch keine allgemein<br />

anerkannten Wirksamkeitsbelege zur Risikoreduktion klinischer Endpunkte vor. Des-<br />

928 Vgl. dazu und zur folgenden Strichaufzählung Bundesärztekammer et al. (Hrsg.), Nationale Versorgungs-Leitlinie,<br />

2003, S. 12.<br />

929 Vgl. dazu und zur folgenden Strichaufzählung 12. RSA-ÄndV vom 15. August 2005, Artikel 1,<br />

Satz 2a, Ziffer 1.5; Diers, K. et al., Diabetes mellitus, 2001, S. 91ff.

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