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UNIVERSITÄT DER BUNDESWEHR MÜNCHEN

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6.3.2. Therapieziele<br />

6.3.2.1. Qualitative Zielsetzungen<br />

Die Therapieziele bei Diabetes mellitus Typ 2 hängen von Alter, Ausprägung und<br />

Begleiterkrankungen der Patienten ab. Weitgehend im Einklang mit den bereits 1989<br />

als "St.-Vincent-Declaration" festgelegten Forderungen der WHO und ADA zur Verbesserung<br />

der Versorgung von Diabetikern werden in Deutschland die nachstehenden<br />

Therapieziele verfolgt: 919<br />

• Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Lebensqualität,<br />

• Kompetenzsteigerung (Empowerment / Compliance) der Betroffenen im Umgang<br />

mit der Erkrankung,<br />

• Reduktion des Risikos für kardiale, zerebrovaskuläre und sonstige makroangiopathische<br />

Morbidität und Letalität,<br />

• Vermeidung mikrovaskulärer Folgekomplikationen (Erblindung, Nierenversagen,<br />

Neuropathie),<br />

• Vermeidung des diabetischen Fußsyndroms,<br />

• Prävention und Therapie von Symptomen der Erkrankung (z.B. Polyurie, Polydipsie,<br />

Abgeschlagenheit),<br />

• Minimierung der Nebenwirkungen der Therapie und der Belastungen des Patienten<br />

durch die Therapie.<br />

Die Therapie soll auf die Erfüllung dieser von der WHO nicht nur qualitativ formulierten,<br />

sondern darüber hinaus mit quantitativen Erfolgskriterien ausgestatteten Ziele<br />

ausgerichtet sein. 920 Dabei gelten im deutschen Gesundheitswesen auch die Grund-<br />

919 Vgl. dazu und zu den beiden folgenden Aufzählungen 12. RSA-ÄndV vom 15. August 2005,<br />

Artikel 1, Satz 2a, Ziffer 1.3.1; Bundesärztekammer et al. (Hrsg.), Nationale Versorgungs-Leitlinie,<br />

2003, S. 8; Diers, K. et al., Diabetes mellitus, 2001, S. 11 u. S. 69. Es werden in der Literatur auch<br />

nach Alter abgestufte Therapieziele diskutiert. Dabei wird von der unterschiedlichen Risikolage älterer<br />

und jüngerer Diabetes mellitus Typ 2 Patienten ausgegangen. Für jüngere Patienten werden<br />

nach dieser Lehrmeinung höhere Anforderungen an die Therapie gestellt, um dem Problem der<br />

Spätfolgen besser gerecht zu werden. Diese medizinische Diskussion wird in der vorliegenden betriebswirtschaftlichen<br />

Arbeit nicht weiter berücksichtigt. Sie sollte jedoch bei der Verhandlung und<br />

dem begleitenden Controlling konkreter Versorgungsverträge berücksichtigt werden. Vgl. zu altersabgestuften<br />

Anforderungen: Funke, K. et al., Case-Management, 1998, S. 5.2ff.<br />

920 Vgl. Diers, K. et al., Diabetes mellitus, 2001, S. 11 und Abschnitt 6.3.3 folgende der vorliegenden<br />

Arbeit.

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