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UNIVERSITÄT DER BUNDESWEHR MÜNCHEN

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• Einbindung von Treuhändern, welche eine Anonymisierung bzw. Pseudonymisierung<br />

vornehmen,<br />

• Umkodierung von Identifikations- und Vorgangsnummern,<br />

• Schwärzung von Identifikationsmerkmalen in Dokumenten,<br />

• eingeschränkter Datenzugriff in EDV-Anlagen,<br />

• Räumlich, personell und technisch getrennte Haltung der zu Studienzwecken<br />

verwendeten Daten mit strikter Zugangs- und Zugriffskontrolle,<br />

• kryptografisch gesicherte Datenübertragungsverfahren,<br />

• Schweigepflicht der mit den Daten befassten Personen.<br />

Als besondere Sicherheitsmaßnahme für IT-Projekte sind vom Gesetzgeber die<br />

Landesdatenschutzbeauftragten und Aufsichtsämter (§ 38 BDSG) vorgesehen. Diese<br />

nehmen zuständigkeitshalber zu allen bei ihnen eingereichten Konzepten Stellung.<br />

Diese Stellungnahmen können Bedenken und Verbesserungsvorschläge oder ein<br />

positives Votum beinhalten. Ein positives Votum bescheinigt, dass gegen das eingereichte<br />

Konzept keine datenschutzrechtlichen Einwendungen bestehen. Dies befreit<br />

die ein Projekt verwirklichende Organisation jedoch nicht von weitergehender Verfolgung<br />

des Datenschutzes, da bei der Realisierung nicht absehbare Probleme für den<br />

Datenschutz entstehen können. 889<br />

Auch wenn sich die Situation aufgrund des GMG deutlich entspannt hat, lässt sich<br />

Insgesamt feststellen, dass die gesetzlichen Datenschutzregeln die Zusammenführung<br />

und Verarbeitung der gewünschten Daten erschweren und finanziell sehr aufwändige<br />

Datenschutzmaßnahmen bedingen können. 890<br />

263<br />

5.6. Zwischenergebnis<br />

Hinsichtlich der Gestaltung und Anwendung von Kennzahlensystemen in vernetzten<br />

Strukturen des Gesundheitswesens ist ein Sachstand erkennbar, der den Verhältnis-<br />

2002, S. 17ff und S. 28;. Paul, V. / Bresser, B., Medizintelematik, 2001, S. 168ff; Zentrale Ethikkommission<br />

der Bundesärztekammer, Informationen, 2000, S. 101.<br />

889 Vgl. KBV (Hrsg.), Informationstechnologie, 2002, S. 15f und zur praktischen Umsetzung Rüschmann,<br />

H.-H. / Roth, A. / Krauss, C., Vernetzte Praxen, 2000, S. 87.<br />

890 Vgl. Bergmann, M. M. / Boeing, H., Datenschutz, 2001, S. 17; Hofmann, J. K., Controlling, 1999,<br />

S. 280.

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