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UNIVERSITÄT DER BUNDESWEHR MÜNCHEN

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edingte Ungenauigkeit der hinter den Datenbeständen stehenden Schlüsseldefinitionen<br />

stets zu berücksichtigen. 870<br />

Um eine möglichst exakte Ermittlung von Kennzahlen zu ermöglichen, ist das Controlling<br />

auf verlässliche Daten zu den Empfängern, Leistungserbringern und erbrachten<br />

Leistungen angewiesen. Exemplarisch sei hier die Arzneimittelversorgung angeführt,<br />

in der für eine Darstellung der Versorgungssituation verlässliche Daten zur<br />

Arztnummer, Versichertennummer und Pharmazentralnummer der verordneten Medikamente<br />

vorliegen sollten. 871 Dass diese Verlässlichkeit in den Daten des deutschen<br />

Gesundheitswesens bisher noch nicht vorausgesetzt werden kann, zeigen die<br />

Schwierigkeiten bei der Entwicklung kostenhomogener DRG-Klassifikationen. 872<br />

Dabei ist – neben dem Problem subjektiver Messfehler – von weiteren Fehlerquellen<br />

auszugehen, welche die Qualität der Daten beinträchtigen kann.<br />

Eine Fehlerquelle kann in der Datenerfassung liegen, die häufig manuell über klassische<br />

Eingabemedien erfolgt, wie Tastatur und Maus. Dies zeigen Studien zur formalen<br />

und inhaltlichen Qualität der von Krankenhäusern kodierten Leistungsstatistiken<br />

in verschiedenen Staaten. So kommt beispielsweise eine deutsche Studie zur formalen<br />

Qualität von Leistungsdaten anhand von Daten aus 1075 Fachabteilungen des<br />

Jahres 2000 zum Ergebnis, dass nur 40 % der untersuchten operativen Krankenhausabteilungen<br />

die Vorgaben der Bundespflegesatzverordung erfüllen. Ebenfalls<br />

festgestellt wurden in dieser Studie höhere Prozentsätze an fehlerhaften Verschlüsselungen<br />

der Leistungsangaben, unplausible Unterschiede zwischen gelisteten Patienten<br />

und erfolgten Operationen etc.. Insgesamt kann festgehalten werden, dass die<br />

Defizite der Datenqualität die Verlässlichkeit des Leistungsabbildes beeinträchtigen.<br />

873 Deswegen kommt der Datenverifikation bzw. Plausibilitätsprüfung mittels der<br />

in Tabelle 5-3 dargestellten Prüfroutinen eine hohe Bedeutung zu.<br />

257<br />

870 Vgl. Plassmann, W., Sektorübergreifende Leistungskomplexe, 2003, S. 22.<br />

871 Vgl. § 294f und § 291 SGB V; Plassmann, W., Sektorübergreifende Leistungskomplexe, 2003, S.<br />

23; zur datenschutzrechtlichen Fragestellung vgl. Abschnitt 5.5.4.<br />

872 Vgl. Anker, G. et al., Evaluation, 2002, S. 57.<br />

873 Vgl. Vgl. Anker, G. et al., Evaluation, 2002, S. 57; Rüschmann, H.-H. / Roth, A. / Krauss, C., Vernetzte<br />

Praxen, 2000, S. 87f; Simoes, E. et al., Leistungsdaten, 2002, S. 521ff; Szathmary, B., Versorgungskonzepte,<br />

1999, S. 86f.

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