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UNIVERSITÄT DER BUNDESWEHR MÜNCHEN

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256<br />

sen von Maßnahmen beim Überschreiten bzw. Unterschreiten von Schwellenwerten.<br />

866<br />

5.5.3. Qualitätssicherung für Versorgungsdaten<br />

Vernetzte Strukturen mit Beteiligung von gesetzlichen Krankenkassen sind diesbezüglich<br />

in der besonders vorteilhaften Situation, dass die Krankenkassen aufgrund<br />

der Änderungen des SGB V durch das Gesundheits-Modernisierungsgesetz all diese<br />

Daten erhalten und somit theoretisch für die Schaffung von Transparenz nutzen<br />

können. 867 Weitere Informationsquellen können in Datenquellen der amtlichen Statistik<br />

liegen, d.h. der Gesundheitsberichterstattung des Bundes und der statistischen<br />

Bundes- und Landesämter. Diese beinhalten u.a. Daten zur Mortalitäts- und Krankenhausdiagnosestatistik,<br />

zur Struktur der stationären Versorgung und weitere sozioökonomischen<br />

Variablen, die, ggf. bis auf die Ebene der Kreise und kreisfreien<br />

Städte, gegliedert bereit gehalten werden. 868<br />

Das Controlling vernetzter Versorgungsstrukturen ist derzeit dennoch fast ausschließlich<br />

auf die bei der Abrechnung von Leistungen routinemäßig anfallenden<br />

Daten angewiesen. Dies wird aus Gründen der Zweckmäßigkeit auch zukünftig so<br />

bleiben, da zusätzliche Instrumente zur Abgrenzung und Erfassung der Leistungen<br />

neue Aufwendungen und damit einhergehende Probleme mit sich bringen. Deswegen<br />

muss das Controlling bei der Verwendung dieser Daten ihre Eigenschaften berücksichtigen.<br />

Als wesentliche Eigenschaft der Daten ist festzuhalten, dass die in<br />

ihnen erfassten Sachverhalte in verschiedenen Nomenklaturen verschlüsselt sind,<br />

wie EBM-Ziffern, ICD- und ATC-Codes etc.. Zum Datenaustausch sind diese inhaltlichen<br />

Standards zu berücksichtigen, die mittels Daten-Transfer-Schnittstellen in die<br />

IuK-Technologie integriert werden können. 869 Hinter diesen Schlüsseln stehen jedoch<br />

keine exakten Angaben zu eindeutig beschriebenen Tatsachen. Sie sind vielmehr<br />

mehr oder weniger aussagekräftige Indikatoren für zum Teil schwer zu beschreibende<br />

medizinische Sachverhalte, Leistungen oder Produkte. Demnach ist die system-<br />

866 Vgl. Hofmann, J. K., Controlling, 1999, S. 277f; KBV (Hrsg.), Informationstechnologie, 2002, S. 51.<br />

Vgl. zur Methodik der Festlegung von controllingrelevanten Abweichungstoleranzschwellen Reichmann,<br />

T., Controlling, 1997, S. 284f.<br />

867 Vgl. Sozialgesetzbuch V in der durch das GMG geänderten Fassung vom 14.11.2003: § 294f, und<br />

insbesondere die im Rahmen der Datentransparenz nach den §§ 303 a-f in Zukunft bereitzustellenden<br />

pseudonymisierten Daten, die völlig neue Möglichkeiten für die Entwicklung von Benchmarks<br />

bieten.<br />

868 Vgl. Swart, E. Statistik, 2002, S. 253.<br />

869 Vgl. zu den verwendeten Standards KBV (Hrsg.), Informationstechnologie, 2002, S. 29ff; Szathmary,<br />

B., Versorgungskonzepte, 1999, S. 88ff.

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