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UNIVERSITÄT DER BUNDESWEHR MÜNCHEN

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den Gesetzgeber autonom vorgegeben werden. Dazu zählen nicht nur die für<br />

die Gesundheitsversorgung maßgeblichen Ziele aus dem Sozialgesetzbuch,<br />

sondern auch deren Kontext verfassungsmäßiger Ziele von Sozialstaatlichkeit<br />

und unverletzlicher Menschenwürde.<br />

Deswegen sind in dieser Ebene Kennzahlen vorzusehen, welche Aussagen<br />

zum Outcome und Impact der medizinischen Versorgung zulassen. Dazu können<br />

Indikatoren für den Patientennutzen dienen, beispielsweise Kennzahlen<br />

zur Lebensqualität und zur wahrgenommenen gesundheitlichen Einschränkung.<br />

Zudem sind aufgrund des gesetzlichen Zieles der Wirtschaftlichkeit<br />

Kennzahlen vorzusehen, die Aussagen zu diesem Aspekt der Versorgung ermöglichen.<br />

815 Abschließend sind im Sinne der Erfüllung übergeordneter<br />

Staatsziele auch soziale Outcomegrößen bedeutsam, die Hinweise zum Erfolg<br />

der Versorgungsstruktur auf dem Weg zu einer gesellschaftlich verantwortlichen<br />

Organisation geben. Dazu können Kennzahlen zur Zufriedenheit der<br />

Leistungserbringer bzw. der bei diesen beschäftigten Menschen dienen. 816<br />

Die Übertragung der von Kaplan und Norton vorgeschlagenen Idee der perspektivischen<br />

Betrachtung auf die definierten Modellbedingungen führt zu einem stark veränderten<br />

Vorschlag von logisch aufeinander abfolgenden Kennzahlenperspektiven.<br />

Diese Betrachtungsebenen führen von der gesetzlich vorgegebenen Zielgruppe der<br />

medizinischen Versorgung zu ebenfalls überwiegend gesetzlich auferlegten Versorgungszielen.<br />

Dabei folgen sie der von Donabedian entwickelten kausalen Verknüpfung<br />

der Entstehung von Ergebnisqualität, die von Leistungsstrukturen, über die<br />

darin ablaufenden Prozesse, bis hin zu den Ergebnissen führt.<br />

239<br />

815 Vgl. Abschnitt 4.1.1 und Abschnitt 5.1.1.<br />

816 Vgl. Holtorf, A.-P., Collaboration, 2001, S. 139f.

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