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UNIVERSITÄT DER BUNDESWEHR MÜNCHEN

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• der Information der Öffentlichkeit über notwendige und allgemein übliche ärztliche<br />

Maßnahmen bei speziellen Gesundheitsrisiken und Gesundheitsstörungen.<br />

Medizinische Leitlinien lassen sich von Richtlinien abgrenzen und können wie folgt<br />

definiert werden: 731<br />

• Nach einem definierten, transparent gemachten Vorgehen erzielter und regelmäßig<br />

überprüfter Expertenkonsens (ggf. unter Berücksichtigung von Patienten),<br />

• der systematisch auf der Grundlage der wissenschaftlichen Evidenz entwickelte<br />

Entscheidungshilfen über die angemessene ärztliche Vorgehensweise bei<br />

speziellen gesundheitlichen Problemen bietet und<br />

• als Orientierungshilfe im Sinne von „Handlungs- und Entscheidungskorridoren“<br />

zu verstehen ist, von dem in begründeten Fällen abgewichen werden<br />

kann oder sogar muss.<br />

• Der Begriff der Richtlinien sollte hingegen starren Regelungen des Handelns<br />

und Unterlassens vorbehalten bleiben, die von einer rechtlich legitimierten Institution<br />

herausgegeben werden, für den Rechtsraum dieser Institution verbindlich<br />

sind und deren Nichtbeachtung mit Sanktionen bewehrt ist.<br />

Demnach ist eine mit Leitlinien bis zu einem gewissen Grad standardisierte Medizin<br />

eben keine, welche die Individualität der Patienten und die Besonderheiten der jeweiligen<br />

Versorgungssituation ignoriert. Eine angemessene Versorgung in funktionell<br />

und mehrstufig-institutionell strukturierten medizinischen Prozessen ist auch mit<br />

evidenzbasierten Leitlinien bzw. Behandlungspfaden möglich, wenn in diesen auch<br />

die individuelle ärztliche Beurteilung und die Berücksichtigung von Patientenpräferenzen<br />

entscheidungsrelevant bleiben. 732<br />

217<br />

731 Vgl. dazu und zur folgenden Strichaufzählung: Goodman, J. C. Managed Care, 2004, S. 165;<br />

Kirchner, H. / Ollenschläger, G., Evidenzbasierte Medizin, 2003, S. 67; Reinauer, H., Fachgesellschaften,<br />

2004, S. 55f; Selbmann, H.-K., Leitlinien, 1996, S. 61ff; Stange, E. F., Erfahrung, 2004,<br />

S. 135ff.<br />

732 D.h. wenn Ärzte, als Entscheidungsträger und „Lotsen“, die Patienten entsprechend einer vernünftigen<br />

Vorgehensweise in zweckmäßig ‚standardisierten’ Verfahren durch die Institutionen führen, in<br />

denen abgestimmt auf die jeweilige Versorgungssituation - soweit eben möglich - evidenzbasiert<br />

diagnostiziert und medizinisch interveniert wird. Vgl. Gerlach, F. M., Standardisierung, 2004, S. 96ff;<br />

Ahlert, M., Prokrustesbett, 2004, S. 104ff; Imhoff, M., Standardisierung, 2004, S. 108ff.

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