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UNIVERSITÄT DER BUNDESWEHR MÜNCHEN

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203<br />

Anhand dieser Prozessgrößen aus der Behandlung bereits bestehender Erkrankungen<br />

konnten die in der Studie betrachteten Versicherten hinsichtlich ihrer Morbidität,<br />

entsprechend Abbildung 5-3, nach qualitativen und quantitativen Gesichtspunkten<br />

klassifiziert werden.<br />

Patienten<br />

quantitativ<br />

klassifiziert<br />

qualitativ<br />

klassifiziert<br />

Krankenhauskosten<br />

Diabetes<br />

Kosten der<br />

Pharmaverordnungen<br />

Asthma/COPD<br />

Arbeitsunfähigkeits-<br />

Tage<br />

Hypertonie<br />

KHK<br />

Abbildung 5-3: Qualitative und quantitative Klassifikationsmerkmale<br />

(Angelehnt an Braun, G. E. / Gröbner, M., GOIN, 2005, S. 17.)<br />

Auf diese Weise wurden die Versicherten des Netzes in eine Morbiditätsstruktur mit<br />

360 Gruppen überführt. Im nächsten Schritt wurden jedem auf dem Wege der Zufallsauswahl<br />

vier identisch klassifizierte Vergleichspersonen der Regelversorgung<br />

zugeordnet. Der besondere Vorteil dieser Methode liegt darin, dass dazu keine ärztlichen<br />

Diagnosen mit den Stamm- und Leistungsdaten verbunden werden müssen. So<br />

konnte auf aus datenschutzrechtlicher Sicht unproblematische Daten zurückgegriffen<br />

werden. 692 Dies vereinfachte das Datenmanagement und ermöglichte es, eine Untersuchung<br />

anhand von Routinedaten des Gesundheitssystems, ohne aktive Beteiligung<br />

der Leistungserbringer, vorzunehmen. Als Nachteil der Vorgehensweise ist<br />

692 Vgl. dazu die Grundsätze in Sozialgesetzbuch V, § 287 (2) und 303c (2) in der durch das GMG<br />

geänderten Fassung vom 14.11.2003.

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