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UNIVERSITÄT DER BUNDESWEHR MÜNCHEN

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der Netzärzte mit denen einer ähnlich strukturierten unvernetzten Arztgruppe verglichen.<br />

Diese Methodik wurde gewählt, da eine patientenbezogene Zusammenführung<br />

von Arzneimitteln und Diagnosen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich<br />

war. 683 Zu dieser Methodik fügen die Autoren immerhin kritisch an: „Einen Unsicherheitsfaktor<br />

stellt der mögliche Einschluss von Verordnungen im Rahmen anderer<br />

Indikationen dar…“ 684 . Als unkritisch sehen die Autoren das von ihnen vorgenommene<br />

Matching von Vergleichspraxen der gleichen Fachrichtung und ähnlicher Verordnungskenngrößen<br />

zu den 67 betrachteten Praxen des Netzes. Diese Methodik erscheint<br />

schon dahingehend problematisch, dass die verglichenen Gruppen jeweils<br />

nur 27 Allgemeinärzte, 11 Gynäkologen, 21 Internisten und 8 Orthopäden enthalten.<br />

Als besonders kritisch für den Vergleich der Kostenverläufe ist zudem festzustellen,<br />

dass die Daten des Jahres 1999 nur an der Hälfte des Arztkollektivs erhoben wurden,<br />

d.h. noch geringere Fallzahlen gegeben sind. 685 Selbst wenn eine Zufallsauswahl der<br />

‚Vergleichsärzte’, als zu erfüllende notwendige Bedingung für den statistischen<br />

Stichprobenvergleich der Arztgruppen, unterstellt wird, wecken die geringen Fallzahlen<br />

zumindest begründete Zweifel an der Vorgehensweise. Bei derartig geringen<br />

Fallzahlen ist fraglich, ob eine vergleichbare Verteilung in den für die Leistung ursächlichen<br />

Parametern der Arztpraxen gegeben ist. Unterschiede zwischen den<br />

Verordnungsdaten könnten daher auch ein Ergebnis der Zufallsstreuung sein. Diese<br />

Behauptung lässt sich dahingehend stützen, dass ausgeprägte Verordnungsunterschiede<br />

zwischen Arztpraxen, als so genannte ‚Praxisbesonderheiten’, einen ubiquitären<br />

Sachverhalt in der ambulanten Versorgung darstellen.<br />

In Anbetracht dieser methodischen Vorgehensweise ist es bemerkenswert, dass die<br />

Autoren die Arzneimittelkosten ‚auf den Cent’ genau darstellen, um auf dieser Datenbasis<br />

eine mögliche Vorteilhaftigkeit der Netzversorgung zu beurteilen. Dies suggeriert<br />

eine Genauigkeit des Vergleichs, die bei dieser Methodik nicht gegeben sein<br />

kann.<br />

Dennoch wurde als Ergebnis der Studie die These vertreten, dass das Praxisnetz<br />

Nürnberg Nord im Vergleich keine eindeutig leitliniengerechte Verbesserung der<br />

Therapie erreicht hat und keine Einsparpotentiale realisieren konnte. 686<br />

683 Vgl. Wunder, S. / Brune, K., Arzneimittelverordnungen, 2005, S. 13.<br />

684 Wunder, S. / Brune, K., Arzneimittelverordnungen, 2005, S. 13.<br />

685 Diese Vorgehensweise wird in der Veröffentlichung nur beschrieben. Mögliche Auswirkungen für<br />

die Qualität der Untersuchungsergebnisse werden in der Interpretation der Ergebnisse nicht thematisiert.<br />

Vgl. Wunder, S. / Brune, K., Arzneimittelverordnungen, 2005, S. 17.<br />

686 Vgl. Wunder, S. / Brune, K., Arzneimittelverordnungen, 2005, S. 17.

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