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UNIVERSITÄT DER BUNDESWEHR MÜNCHEN

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Sie darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten und muss in der fachlich<br />

gebotenen Qualität wirtschaftlich erbracht werden. 597<br />

Diese im § 70 SGB V geforderte Wirtschaftlichkeit wird durch das für alle Leistungserbringer<br />

und Krankenkassen verbindliche Wirtschaftlichkeitsgebot, nach § 12 SGB<br />

V, noch einmal ausdrücklich als Leistungsbegrenzung betont. Die Leistungen müssen<br />

ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Darüber hinausgehende Leistungen,<br />

die nicht notwendig oder nicht wirtschaftlich sind, können vom Versicherten<br />

nicht beansprucht, und dürfen im Gesundheitswesen nicht angeboten bzw. bewilligt<br />

werden. 598<br />

Diese Bedingungen der Leistungserbringung werden sich im weiteren Verlauf dieser<br />

Arbeit niederschlagen. So finden sich die Zielsetzungen des Gesundheitswesens in<br />

den Zielsystemen der betrachteten Krankenkassen und Leistungsanbieter wieder.<br />

Deswegen sind neben patientenbezogenen Output- bzw. Outcomegrößen auch die<br />

Wirtschaftlichkeit der Leistungserstellung und übergeordnete soziale Ziele in vernetzten<br />

Versorgungsstrukturen controllingrelevant.<br />

5.1.2. Sektorale Trennung der Leistungserbringer in der Regelversorgung<br />

Als ein Grund für die Schwierigkeiten bei der Erfüllung der vorgegeben Ziele der<br />

Gesundheitsversorgung gilt die ebenfalls gesetzlich begründete sektorale Trennung<br />

der Leistungsanbieter und die daraus historisch gewachsenen Strukturen der Leistungsbereiche.<br />

Aus dieser Strukturierung resultieren erwerbswirtschaftlich begründete<br />

Zielkonflikte und somit die offensichtlich aufgrund des Konkurrenzdenkens nur<br />

schwach ausgeprägte Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen den Leistungsanbietern.<br />

599 Ökonomisch kann dies auch über die mit der Sektorierung einhergehenden<br />

Verantwortungsbarrieren erklärt werden, nach denen jeder Sektor die von<br />

ihm verursachten Kosten verantworten muss, das Behandlungsergebnis hingegen im<br />

Gesamtprozess entsteht.<br />

Diese historisch gewachsenen Strukturen wirken sich auf die Produktion von Gesundheitsleistungen<br />

aus. Im Prozessmodell der Faktorkombination schlägt sich die<br />

ausgeprägte sektorale Fragmentierung der Leistungserbringer in einem an den<br />

Grenzen wirkungsvoll unterbrochenen Leistungsprozess nieder. Aufgrund dieser in<br />

597 Vgl, SGB V, § 70 (1) und § 71, mit den Änderungen des BGBl. I S.2190ff vom14.11.2003.<br />

598 Vgl, SGB V, § 12 (1), mit den Änderungen des BGBl. I S.2190ff vom14.11.2003.<br />

599 Vgl. Baumberger, J., Managed Care, 2001, S. 33; Kruse, G. / Haeger, T. / Beck, T., Praxisnetze,<br />

2001, S. 181; Mühlbacher, A., Integrierte Versorgung, 2002, S. 54ff, mit umfangreichen weiteren<br />

Quellen; Szathmary, B., Versorgungskonzepte, 1999, S. 36.

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