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Schulhöfe - Landesprogramm Bildung und Gesundheit

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4. Geeignete Aufstiege oder Zugänge zu<br />

Spielbereichen einplanen:<br />

Sind Spielgelegenheiten mit Aufstiegen versehen,<br />

müssen geeignete Stufen oder Sprossen vorhanden<br />

sein. Zugänge (Treppen o.Ä.) zu Spielbereichen<br />

sind mit Materialien zu gestalten, die<br />

durch ihr Eigengewicht sicher verlegt oder fest<br />

vermauert sind.<br />

Geeigneter Aufstieg durch Holzbohlen <strong>und</strong><br />

Rindenmulch, jedoch scharfkantige Mauerbereiche<br />

5. Sicherheitsbereich (Aufprallflächen)<br />

einplanen:<br />

Bei Spielgeräten oder Spielmöglichkeiten sind<br />

Sicherheitsbereiche (Freiräume zum Abspringen<br />

oder auch bei Stürzen) notwendig. Der Sicherheitsbereich<br />

muss frei von Gegenständen oder<br />

anderen Spielgeräten sein. Der Abstand beträgt<br />

in der Regel 2 m. Im Neubestand (seit 1999)<br />

gelten höhengestaffelte Sicherheitsbereiche<br />

(1,5 bis 2,5 m).<br />

Ausreichend befestigte Materialien für<br />

Aufstiege <strong>und</strong> Wege, Steine im Aufprallbereich<br />

neben der Rutsche<br />

Stoßdämpfender Untergr<strong>und</strong> unter „Brücke“<br />

mangelhaft (Baumstämme)<br />

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