Schulhöfe - Landesprogramm Bildung und Gesundheit
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4. Geeignete Aufstiege oder Zugänge zu<br />
Spielbereichen einplanen:<br />
Sind Spielgelegenheiten mit Aufstiegen versehen,<br />
müssen geeignete Stufen oder Sprossen vorhanden<br />
sein. Zugänge (Treppen o.Ä.) zu Spielbereichen<br />
sind mit Materialien zu gestalten, die<br />
durch ihr Eigengewicht sicher verlegt oder fest<br />
vermauert sind.<br />
Geeigneter Aufstieg durch Holzbohlen <strong>und</strong><br />
Rindenmulch, jedoch scharfkantige Mauerbereiche<br />
5. Sicherheitsbereich (Aufprallflächen)<br />
einplanen:<br />
Bei Spielgeräten oder Spielmöglichkeiten sind<br />
Sicherheitsbereiche (Freiräume zum Abspringen<br />
oder auch bei Stürzen) notwendig. Der Sicherheitsbereich<br />
muss frei von Gegenständen oder<br />
anderen Spielgeräten sein. Der Abstand beträgt<br />
in der Regel 2 m. Im Neubestand (seit 1999)<br />
gelten höhengestaffelte Sicherheitsbereiche<br />
(1,5 bis 2,5 m).<br />
Ausreichend befestigte Materialien für<br />
Aufstiege <strong>und</strong> Wege, Steine im Aufprallbereich<br />
neben der Rutsche<br />
Stoßdämpfender Untergr<strong>und</strong> unter „Brücke“<br />
mangelhaft (Baumstämme)<br />
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