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Schulhöfe - Landesprogramm Bildung und Gesundheit

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Sicherheitstipps<br />

2. Fangstellen für Körperteile<br />

vermeiden:<br />

Beim Bau von Spielgeräten oder Spielgelegenheiten<br />

ist darauf zu achten, dass das Einklemmen<br />

oder Hängenbleiben von Körperteilen (Kopf,<br />

Hand, Fuß etc.) nicht möglich ist. Insbesondere<br />

gilt es, bei Klettergelegenheiten aus Natursteinmaterial<br />

Fangstellen für Füße <strong>und</strong> Hände, bei<br />

Holzkonstruktionen Fangstellen für z.B. den Kopf<br />

zu verhindern. Röhren, die zum Spielen gedacht<br />

sind, müssen einen ausreichenden Innendurchmesser<br />

<strong>und</strong> eine geeignete Länge aufweisen.<br />

Natursteinmaterial sicher verlegt, ausreichender<br />

Durchmesser der Spielröhre<br />

3. Gefährdung bei Stürzen oder beim<br />

Abspringen vermindern:<br />

Die freie Fallhöhe bei Klettergelegenheiten darf<br />

3 m nicht überschreiten. Bei Standflächen, die<br />

höher als 2 m sind, müssen geeignete Absturzsicherungen<br />

eingebaut werden (Handläufe sind<br />

bei 1 bis 2 m Absturzhöhe ausreichend). Bei<br />

versetzten Ebenen sollten die Höhenunterschiede<br />

der Ebenen 50 cm nicht überschreiten. Die<br />

Gesamthöhe, z.B. bei Steinpalisaden, ist zu begrenzen<br />

(stufenförmige Kletterbereiche).<br />

Natursteinwand mit Handlauf als Absturzsicherung<br />

Kletterbereich aus Natursteinen (Höhenstaffelung<br />

der Ebenen � als 0,5 m einhalten)

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