Schulhöfe - Landesprogramm Bildung und Gesundheit
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Sicherheitstipps<br />
2. Fangstellen für Körperteile<br />
vermeiden:<br />
Beim Bau von Spielgeräten oder Spielgelegenheiten<br />
ist darauf zu achten, dass das Einklemmen<br />
oder Hängenbleiben von Körperteilen (Kopf,<br />
Hand, Fuß etc.) nicht möglich ist. Insbesondere<br />
gilt es, bei Klettergelegenheiten aus Natursteinmaterial<br />
Fangstellen für Füße <strong>und</strong> Hände, bei<br />
Holzkonstruktionen Fangstellen für z.B. den Kopf<br />
zu verhindern. Röhren, die zum Spielen gedacht<br />
sind, müssen einen ausreichenden Innendurchmesser<br />
<strong>und</strong> eine geeignete Länge aufweisen.<br />
Natursteinmaterial sicher verlegt, ausreichender<br />
Durchmesser der Spielröhre<br />
3. Gefährdung bei Stürzen oder beim<br />
Abspringen vermindern:<br />
Die freie Fallhöhe bei Klettergelegenheiten darf<br />
3 m nicht überschreiten. Bei Standflächen, die<br />
höher als 2 m sind, müssen geeignete Absturzsicherungen<br />
eingebaut werden (Handläufe sind<br />
bei 1 bis 2 m Absturzhöhe ausreichend). Bei<br />
versetzten Ebenen sollten die Höhenunterschiede<br />
der Ebenen 50 cm nicht überschreiten. Die<br />
Gesamthöhe, z.B. bei Steinpalisaden, ist zu begrenzen<br />
(stufenförmige Kletterbereiche).<br />
Natursteinwand mit Handlauf als Absturzsicherung<br />
Kletterbereich aus Natursteinen (Höhenstaffelung<br />
der Ebenen � als 0,5 m einhalten)