Ausfüllhinweise zum Beratungsprotokoll
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warum er ein bestimmtes Produkt als das für den Kunden am besten geeignete identifiziert<br />
hat.<br />
Das Protokoll ist dem Kunden zur Überprüfung und <strong>zum</strong> Schutz vor Manipulationen<br />
auszuhändigen. Die Aushändigung vor Geschäftsabschluss ermöglicht dem Kunden eine<br />
Auswertung des Gesprächs und er wird in die Lage versetzt, auf Grundlage des Protokolls<br />
eine fundierte Anlageentscheidung zu treffen.<br />
Indem der Gesetzgeber Mindestinhalte für das <strong>Beratungsprotokoll</strong> definiert hat, hat er der<br />
Aufsichtsbehörde ein Instrument an die Hand gegeben, mit dem die Einhaltung der Pflichten<br />
nach dem WpHG relativ einfach überprüft werden kann. Ob die Pflichtangaben in dem<br />
Protokoll enthalten sind, kann ähnlich einer Checkliste abgehakt werden.<br />
Darüber hinaus – das geht schon aus dem Namen des Gesetzes hervor – wollte der<br />
Gesetzgeber erreichen, dass Anleger Ansprüche aus Falschberatung leichter durchsetzen<br />
können. Hierzu dient auch die Verpflichtung, dem Kunden das Protokoll auszuhändigen und<br />
die Androhung eines Bußgeldes in Höhe von bis zu 50.000,- € für den Fall, dass das<br />
Protokoll nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig erstellt wird oder dem Kunden nicht, nicht<br />
vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt<br />
wird.<br />
Kontakt:<br />
Rechtsanwältin Sarah Lemke<br />
Email: slemke@netfonds.de<br />
Tel.: 040 – 822267 – 381<br />
NFS Netfonds Financial Service GmbH, Süderstr. 30, 20097 Hamburg, AG Hamburg HRB-Nr. 92074<br />
Geschäftsführer: Karsten Dümmler, Peer Reichelt