Steuer-Newsletter April 2013 - Dellbrügger & Beck ...
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jetzt veröffentlichten Urteil bezeichnen die Richter die Regelung zwar als grob<br />
typisierend, aber weil den Betroffenen jederzeit die Fahrtenbuchmethode als Alternative<br />
offenstehe, sei die 1 %-Regelung trotzdem verfassungsrechtlich unbedenklich.<br />
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