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Urlaubsformular

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Selbstdispensation / Beurlaubung<br />

Die Beurlaubung richtet sich nach der kantonalen Schulverordnung (Art. 25)<br />

Eltern haben die Möglichkeit, ihr Kind in eigener Kompetenz vom Schulunterricht zu dispensieren, falls die nachfolgenden<br />

Bedingungen eingehalten werden:<br />

• Das Gesuch für Selbstdispensation ist der Klassenlehrperson sieben Tage vor Beginn schriftlich mitzuteilen.<br />

• Urlaubsgesuche sind möglichst früh einzureichen.<br />

• Für die Mitteilung ist dieses offizielle Formular zu verwenden.<br />

• Das Gesuch muss von einer erziehungsberechtigten Person unterschrieben werden.<br />

• Die Selbstdispensation muss nicht begründet werden.<br />

Gesuch: Selbstdispensation / Urlaub<br />

Selbstdispensation durch die Eltern (keine Begründung, max. 4 Schulhalbtage)<br />

Urlaubsgesuch (mit Begründung)<br />

3 Datum: bzw. Dauer von: bis: Anzahl Schulhalbtage:<br />

3 Name, Vorname der Schülerin/der Schülers:<br />

Adresse: Klasse:<br />

Lehrperson:<br />

Name, Vorname der erziehungsberechtigten Person:<br />

3 Wird für weitere Geschwister ein Urlaubsgesuch eingereicht Ja Nein<br />

3 Wenn ja bitte Klassenlehrperson/en angeben:<br />

Datum:<br />

Unterschrift der erziehungsberechtigten Person:<br />

Stellungnahme der Klassenlehrperson<br />

Anzahl bereits bezogener Halbtage im Rahmen der Selbstdispensation im laufenden Schuljahr:<br />

Die Beurlaubung<br />

liegt im Bereich der Selbstdispensation durch die Eltern und wird zur Kenntnis genommen.<br />

überschreitet den Kompetenzbereich der Eltern. Das Gesuch wird an die Schulleitung weitergeleitet.<br />

Bemerkung:<br />

Datum:<br />

Unterschrift der Klassenlehrperson:<br />

Entscheid der Schulleitung<br />

Das Urlaubsgesuch wird bewilligt. wird abgelehnt.<br />

Bemerkung:<br />

Datum:<br />

Unterschrift des Schulleiters:<br />

Verteiler: (wird durch Klassenlehrperson vorgenommen) - Eltern (Original) / - Klassenlehrperson (Kopie)<br />

Bitte wenden<br />

Beurlaubung 2012/13


Regeln für Beurlaubungen<br />

Gestützt auf Artikel 24 Absatz 4 und Artikel 25 Absatz 5 der Schulverordnung des Kantons Uri und dem Reglement über<br />

Absenzen und Beurlaubungen von Schülerinnen und Schülern (Erziehungsratsbeschluss vom 28. Juni 2000) beschliesst der<br />

Schulrat die nachstehenden Regeln für Beurlaubungen:<br />

A. Allgemeines / Kompetenzen<br />

Die Eltern können ihr Kind bis zu vier Schulhalbtage in der eigenen Kompetenz vom Schulunterricht dispensieren lassen (Selbstdispensation).<br />

Zuständig eine Beurlaubung zu erteilen sind:<br />

a) die Klassenlehrperson bis vier Halbtage<br />

b) die Schulleitung für mehr als vier Halbtage pro Schuljahr<br />

Über die Bewilligung von Dispensen, welche vier Halbtage überschreiten, entscheidet die Schulleitung.<br />

Beurlaubungen am Anfang des Schuljahrs sind nicht möglich.<br />

Bei gemeinsamen Aktivitäten (Wanderung, Schulsport- und Projekttage) kann von der Selbstdispensation kein Gebrauch<br />

gemacht werden.<br />

B. Alpdispens<br />

Alpdispens wird ab dem Datum des offiziellen Viehauftriebs auf dem selber bewirtschafteten Alpbetrieb erteilt, längstens bis<br />

zum Schuljahresende.<br />

Die Alpauf- und Abfahrt fällt in die Selbstdispensation (vier Schulhalbtage).<br />

C. Verfahren<br />

Der Dispensantrag ist mit dem offiziellen Formular (Beurlaubung und Selbstdispensation) spätestens sieben Tage vor dem<br />

gewünschten Bezug der Lehrperson einzureichen.<br />

Dispensanträge, welche die Kompetenz der Lehrperson übersteigen, sind von der Lehrperson mit den nötigen Angaben an die<br />

Schulleitung weiterzuleiten.<br />

D. Verletzung der Schulpflichten<br />

Wer vorsätzlich oder fahrlässig ein Kind ohne Bewilligung vom Unterricht fernhält, wird vom Schulrat mit Busse von 100 bis<br />

5‘000 Franken bestraft (Artikel 48 Schulgesetz).<br />

In leichten Fällen kann von einer Busse abgesehen und eine Verwarnung ausgesprochen werden.<br />

Schattdorf, 2. Juni 2009<br />

Beurlaubung 2012/13

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