ExpertInnentag Umweltförderungen - Kommunalkredit Public ...
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Klima & Energie<br />
Die Qual der Wahl<br />
„De Minimis“ oder nicht „De Minimis“<br />
DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING<br />
Umweltförderung bietet Wahlmöglichkeit (Ausnahme: Pauschalförderungen<br />
nur als „De Minmis“)<br />
„De Minimis“ Beihilfe<br />
• EU-Beihilfenrechtlicher „Bagatellfall“<br />
• Beihilfen bis zu EUR 200.000,- (Förderungsbarwert) gleitend über 3 Steuerjahre<br />
• Erklärung zu bisherigen „De Minimis“ Beihilfen bei Antragstellung<br />
(Förderungsansuchen)<br />
Nicht „De Minimis“ Beihilfe<br />
• keine Begrenzung des Förderungsbarwerts<br />
• Förderungsermittlung folgt EU-Beihilfenrechtsregeln (AGVO, ARR, ULL)<br />
• Einbußen beim Förderungsbarwert gegenüber „De Minimis“ Variante möglich<br />
KPC berät zur optimalen Entscheidung, Änderungen auch im Laufe der<br />
Bearbeitung möglich<br />
04.05.2010<br />
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