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ExpertInnentag Umweltförderungen - Kommunalkredit Public ...

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Klima & Energie<br />

Die Qual der Wahl<br />

„De Minimis“ oder nicht „De Minimis“<br />

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING<br />

Umweltförderung bietet Wahlmöglichkeit (Ausnahme: Pauschalförderungen<br />

nur als „De Minmis“)<br />

„De Minimis“ Beihilfe<br />

• EU-Beihilfenrechtlicher „Bagatellfall“<br />

• Beihilfen bis zu EUR 200.000,- (Förderungsbarwert) gleitend über 3 Steuerjahre<br />

• Erklärung zu bisherigen „De Minimis“ Beihilfen bei Antragstellung<br />

(Förderungsansuchen)<br />

Nicht „De Minimis“ Beihilfe<br />

• keine Begrenzung des Förderungsbarwerts<br />

• Förderungsermittlung folgt EU-Beihilfenrechtsregeln (AGVO, ARR, ULL)<br />

• Einbußen beim Förderungsbarwert gegenüber „De Minimis“ Variante möglich<br />

KPC berät zur optimalen Entscheidung, Änderungen auch im Laufe der<br />

Bearbeitung möglich<br />

04.05.2010<br />

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