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Elterninfo Hortbeiträge - Johannes Brenz Schule

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EVANGELISCHE<br />

SCHULSTIFTUNG<br />

STUTTGART<br />

KIRCHLICHE STIFTUNG ÖFFENTLICHEN RECHTS<br />

EVANG. SCHULSTIFTUNG STUTTGART - POSTFACH 10 13 52 - 70012 STUTTGART<br />

An die<br />

Eltern bzw. Sorgeberechtigten<br />

der Schülerinnen und Schüler<br />

im Hort und in der Kernzeitbetreuung<br />

der <strong>Johannes</strong>-<strong>Brenz</strong>-<strong>Schule</strong><br />

VORSTAND<br />

DR. MARTIN POLSTER<br />

TELEFON: (0711) 2068-130<br />

FAX: (0711) 2068-324<br />

STUTTGART, DEN 21. JULI 2010<br />

Anpassung der Hort- und Kernzeitbeiträge<br />

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Sorgeberechtigte,<br />

der Gemeinderat der Stadt Stuttgart hat am 1. Juli eine Erhöhung der Beiträge für die Kindertageseinrichtungen<br />

beschlossen. Die Evangelische Schulstiftung Stuttgart – wie auch sonst die Einrichtungen<br />

der Evangelischen Kirche in Stuttgart – orientiert sich mit ihren Beiträgen an der Stadt.<br />

Deshalb erhöhen wir die Beiträge für Hort und Kernzeit an der <strong>Johannes</strong>-<strong>Brenz</strong>-<strong>Schule</strong> und in den<br />

Tagheimen der Gymnasien ab dem 1. August 2010.<br />

Nicht zuletzt die Kostensteigerungen im Personalbereich haben diese erste Anpassung seit 2006<br />

nötig gemacht. Aufgrund höherer Ausgaben passen wir auch den Beitrag für die Verpflegung an.<br />

Neben der Beitragserhöhung hat der Gemeinderat auch eine neue Vergünstigung beschlossen:<br />

Inhaber der FamilienCard zahlen in Zukunft rund 7,5% weniger als Familien ohne.<br />

Die neuen Beiträge, allgemeine Richtlinien und Informationen zur FamilienCard entnehmen Sie<br />

bitte dem beiliegenden Merkblatt.<br />

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Dr. Martin Polster<br />

Besucheradresse<br />

Sie erreichen uns mit<br />

Hospitalhof Gymnasiumstraße. 36 S-Bahn: Bahnhof Stadtmitte Linien S 1 bis S 6; U-Bahn: Haltestelle Berliner Platz Linien U 9, U 14<br />

70174 Stuttgart (Mitte) Haltestelle Hohe Straße Linien 2, U 4, U 14


1. Beiträge ab 1. August 2010<br />

Hort<br />

Betreuung Essens- Monatsbeitrag neu<br />

FamilienCard geld FamilienCard<br />

Kinder mit ohne mit ohne<br />

1 Kind 109,00 € 117,00 € 65,00 € 174,00 € 182,00 €<br />

2 Kinder 82,00 € 88,00 € 65,00 € 147,00 € 153,00 €<br />

3 Kinder 39,00 € 42,00 € 65,00 € 104,00 € 107,00 €<br />

4 Kinder und mehr 36,00 € 38,00 € 65,00 € 101,00 € 103,00 €<br />

Kernzeit<br />

Betreuung Essens- Monatsbeitrag neu<br />

FamilienCard geld FamilienCard<br />

Kinder mit ohne mit ohne<br />

1 Kind 61,00 € 65,00 € 65,00 € 126,00 € 130,00 €<br />

2 Kinder 49,00 € 53,00 € 65,00 € 114,00 € 118,00 €<br />

3 Kinder 37,00 € 40,00 € 65,00 € 102,00 € 105,00 €<br />

4 Kinder und mehr 25,00 € 27,00 € 65,00 € 90,00 € 92,00 €<br />

2. Allgemeine Regelungen<br />

Wie bisher gilt:<br />

− Die Beiträge werden in 11 Monatsraten erhoben, der August ist beitragsfrei.<br />

− Als Geschwisterkinder gelten die Kinder einer Familie, die das 18.Lebensjahr nicht vollendet<br />

haben und in derselben Familie leben.<br />

− Eltern/ Erziehungsberechtigte, die für sich und ihr Kind/ ihre Kinder eine Bonuscard der Stadt<br />

Stuttgart vorlegen, bezahlen keine Hortbeiträge (jedoch das reduzierte Essensgeld); die Bonuscard<br />

gilt nicht für die Kernzeit.<br />

− Inhaber der Bonuscard bezahlen wie bisher 20 € Essensgeld (für fünf Mahlzeiten pro Woche).<br />

− Familien, die nicht in der Lage sind, den Beitrag zu bezahlen, können beim Jugendamt die<br />

Übernahme des ganzen oder teilweisen Beitrags (ausgenommen Essensgeld) beantragen.<br />

Ab August 2010 ist neu:<br />

− FamilienCard<br />

Sie erhalten bei der Vorlage der FamilienCard der Stadt Stuttgart (oder einem vergleichbaren<br />

Nachweis einer benachbarten Kommune) eine Ermäßigung auf die Hortbeiträge. Hierzu müssen<br />

Sie so bald wie möglich Ihre FamilienCard in der <strong>Schule</strong> vorlegen. (Nähere Informationen<br />

zur FamilienCard siehe unten)<br />

Wenn Sie auch für das nächste Jahr eine FamilienCard erhalten, legen Sie die bitte zusammen<br />

mit dem Beleg über die Aufladung gleich im Januar der <strong>Schule</strong> vor; damit weisen Sie die<br />

Gültigkeit der FamilienCard nach. Nur dann können wir die Ermäßigung ab Jahresbeginn gewähren.<br />

Sofern Sie die FamilienCard später im Jahr vorlegen, gilt die Ermäßigung ab diesem Monat.<br />

− Abbuchungsermächtigung und Daueraufträge<br />

Wenn Sie uns eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden wir die neuen Beiträge ab<br />

1. September 2010 auf Beitragsbasis „ohne FamilienCard“ abbuchen. Wenn sie in der <strong>Schule</strong><br />

bis zum Beginn der Sommerferien 2010 die FamilienCard vorlegen, wird der Abbuchungsbeitrag<br />

ebenfalls zum 1. September 2010 entsprechend geändert.<br />

Falls Sie uns keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, bitten wir Sie, ihren Dauerauftrag<br />

entsprechend zu ändern.<br />

Der reduzierte Elternbeitrag ist ab dem Monat gültig, in dem die FamilienCard mit Gültigkeitsnachweis<br />

vorgelegt wird.


3. Informationen zur FamilienCard<br />

Wer erhält die FamilienCard im Jahr 2010 *<br />

Kinder und Jugendliche, die nicht älter als 16 Jahre und mit Hauptwohnsitz in Stuttgart gemeldet<br />

sind, vorausgesetzt der Gesamtbetrag der Einkünfte (brutto) der Familie, der sich aus dem<br />

letzten Einkommenssteuerbescheid oder aus aktuellen Einkommensnachweisen ergibt, übersteigt<br />

nicht die Einkommensgrenze in Höhe von 60.000 Euro. Diese Einkommensgrenze findet<br />

Anwendung für Familien mit 1 bis 3 Kindern.<br />

Familien mit vier und mehr Kindern, für die der Bezug von Kindergeld nachweisbar ist, erhalten<br />

die FamilienCard unabhängig von der Höhe ihres Einkommens.<br />

Welche Leistungen beinhaltet die FamilienCard<br />

1.) Ein Guthaben von 60 Euro (bisher 90 Euro) jährlich pro Kind, das für bestimmte Angebote<br />

verwendet werden kann. Der Betrag ist auf einem elektronischen Chip gespeichert und wird<br />

mit Leseterminals der Akzeptanzstellen abgebucht.<br />

2.) 20 Prozent Ermäßigung auf die Gebühren der Musikschule und auf die Elternbeiträge der<br />

Stadtranderholung (Waldheime).<br />

3.) An die FamilienCard wird mit Wirkung zum September 2010 auch eine Ermäßigung der Kita-Gebühren<br />

gekoppelt. Legen Sie hierzu bitte Ihre FamilienCard und einen aktuellen Beleg<br />

über die Aufladung in der Kindertagesstätte vor. Diesen Beleg erhalten Sie bei der Aufladung<br />

der Karte am Jahresanfang oder auch bei jedem Bezahlvorgang mit der FamilienCard.<br />

Wo gibt es die FamilienCard und wo kann das Guthaben aufgeladen werden<br />

Sie erhalten die FamilienCard in den Bürgerbüros und Bürgerinformationsstellen in den Bezirksrathäusern<br />

und in den Bürgerbüros der inneren Stadtbezirke der Landeshauptstadt Stuttgart<br />

sowie bei der Dienststelle Freiwillige Leistungen des Sozialamts in der Eberhardstraße<br />

33. Diese Dienststellen laden auch die bereits ausgegebenen FamilienCards mit neuem Guthaben<br />

auf.<br />

Was ist zu tun<br />

Die FamilienCard wird ohne weiteren Antrag nach Vorlage des letzten Einkommenssteuerbescheides<br />

oder, sofern Sie nicht erklärungspflichtig sind, aktueller Gehaltsnachweise ausgegeben<br />

bzw. aufgeladen.<br />

Wie lange gilt die FamilienCard<br />

Das Guthaben gilt jeweils für ein Kalenderjahr. Es kann nicht für das Folgejahr angespart werden.<br />

Das ist wichtig<br />

Die FamilienCard ist nicht übertragbar. Das Guthaben kann jedoch auch für Familieneintrittskarten<br />

verwendet werden. Die Landeshauptstadt Stuttgart behält sich bei Missbrauch das<br />

Recht vor, die FamilienCard einzuziehen. Eine verloren gegangene FamilienCard kann nur in<br />

begründeten Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Diebstahl, und dann auch nur einmalig, ersetzt<br />

werden.<br />

* Über veränderte Bedingungen werden wir Sie informieren.<br />

(Quelle: http://www.stuttgart.de/familiencard)

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