24.12.2014 Aufrufe

Handbuch für den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst im Land ...

Handbuch für den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst im Land ...

Handbuch für den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst im Land ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

geändert April 2008<br />

Aufgaben<br />

Vor dem Hintergr<strong>und</strong> des Zusammenhangs von sozialer <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>heitlicher<br />

Ungleichheit leisten die kinderärztlichen Untersuchungen in Kitas <strong>und</strong> Schulen<br />

einen unersetzbaren Beitrag zur Prävention durch rechtzeitige I<strong>den</strong>tifikation von<br />

<strong>Kinder</strong>n mit besonderem Förderbedarf.<br />

Im Folgen<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> relevante rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen zu <strong>den</strong> Aufgaben der<br />

kinderärztlichen Untersuchungen <strong>und</strong> ihrer Relevanz für die<br />

Ges<strong>und</strong>heitsberichterstattung <strong>im</strong> <strong>Land</strong> Bran<strong>den</strong>burg dargestellt:<br />

Gesetz zur Neuregelung des Öffentlichen Ges<strong>und</strong>heitsdienstes <strong>und</strong> der<br />

Krankenhausplanung vom 23. April 2008<br />

„Artikel 1<br />

Gesetz über <strong>den</strong> Öffentlichen Ges<strong>und</strong>heitsdienst <strong>im</strong> <strong>Land</strong> Bran<strong>den</strong>burg<br />

(Bran<strong>den</strong>burgisches Ges<strong>und</strong>heitsdienstgesetz – BbgGDG)<br />

§ 2 Organisation<br />

(1) Träger des Öffentlichen Ges<strong>und</strong>heitsdienstes sind das <strong>Land</strong> sowie die <strong>Land</strong>kreise <strong>und</strong><br />

kreisfreien Städte.<br />

(2) Die Aufgaben des Öffentlichen Ges<strong>und</strong>heitsdienstes wer<strong>den</strong> wahrgenommen von<br />

1. dem für Ges<strong>und</strong>heit zuständigen Ministerium,<br />

2. dem <strong>Land</strong>esamt für Soziales <strong>und</strong> Versorgung als <strong>Land</strong>esges<strong>und</strong>heitsamt sowie<br />

3. <strong>den</strong> Ges<strong>und</strong>heitsämtern der <strong>Land</strong>kreise <strong>und</strong> kreisfreien Städte...<br />

§ 6 Schutz der Ges<strong>und</strong>heit von <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen<br />

(1) Die <strong>Land</strong>kreise <strong>und</strong> kreisfreien Städte schützen <strong>und</strong> fördern die Ges<strong>und</strong>heit von <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong><br />

Jugendlichen. Sie wirken gemeinsam insbesondere mit <strong>den</strong> Sorgeberechtigten <strong>und</strong> Einrichtungen der<br />

ges<strong>und</strong>heitlichen, sozialen <strong>und</strong> pädagogischen Betreuung auf eine ges<strong>und</strong>e Entwicklung von <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong><br />

Jugendlichen hin. Ebenso wirken sie auf ein ausreichendes Frühförder- <strong>und</strong> Beratungsangebot für behinderte<br />

sowie von Behinderung bedrohte <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche hin. Die <strong>Land</strong>kreise <strong>und</strong> kreisfreien Städte beraten<br />

<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche, die Sorgeberechtigten, Lehrerinnen <strong>und</strong> Lehrer, Erzieherinnen <strong>und</strong> Erzieher sowie<br />

die Träger von <strong>Kinder</strong>betreuungseinrichtungen <strong>und</strong> Schulen in Fragen des Ges<strong>und</strong>heitsschutzes <strong>und</strong> der<br />

Ges<strong>und</strong>heitsförderung. Zur Prävention <strong>und</strong> Früherkennung von Kindesvernachlässigungen <strong>und</strong><br />

Kindesmisshandlungen arbeiten Ges<strong>und</strong>heitsämter <strong>und</strong> Einrichtungen der sozialen <strong>und</strong> pädagogischen<br />

Betreuung eng zusammen.<br />

(2) Die <strong>Land</strong>kreise <strong>und</strong> kreisfreien Städte untersuchen zur Prävention <strong>und</strong> Früherkennung von Krankheiten,<br />

Entwicklungsstörungen oder Behinderungen alle <strong>Kinder</strong> <strong>im</strong> Alter vom 30. – 42. Lebensmonat. Diese<br />

Untersuchung wird für <strong>Kinder</strong> in Tagesbetreuung gr<strong>und</strong>sätzlich in der <strong>Kinder</strong>tagesstätte durchgeführt. Die<br />

Meldebehör<strong>den</strong> übermitteln dazu <strong>den</strong> Ges<strong>und</strong>heitsämtern jährlich zum 1. Juni:<br />

1. Familienname,<br />

2. frühere Namen,<br />

3. Vornamen,<br />

4. Tag <strong>und</strong> <strong>den</strong> Ort der Geburt<br />

5. Geschlecht<br />

6. gegenwärtige Anschrift des Kindes <strong>im</strong> Alter vom 28. – 40. Lebensmonat sowie<br />

7. Vor- <strong>und</strong> Familienname <strong>und</strong> Anschrift der gesetzlichen Vertreter.<br />

Die <strong>Land</strong>kreise <strong>und</strong> kreisfreien Städte führen die Schuleingangs- <strong>und</strong> Schulabgangsuntersuchung<br />

einschließlich der Erstuntersuchung nach § 32 Jugendarbeitsschutzgesetzes durch. Bei <strong>den</strong> Untersuchungen<br />

ist der Impfstatus zu überprüfen <strong>und</strong> nach Zust<strong>im</strong>mung der Sorgeberechtigten zu ergänzen. Die Ergebnisse<br />

der Untersuchungen sind <strong>den</strong> Sorgeberechtigten mitzuteilen. Die <strong>Land</strong>kreise <strong>und</strong> kreisfreien Städte führen<br />

bei <strong>Kinder</strong>n mit auffälligen Befun<strong>den</strong> ein Betreuungscontrolling durch.<br />

(3) Die <strong>Land</strong>kreise <strong>und</strong> kreisfreien Städte führen regelmäßig zahnärztliche Untersuchungen zur<br />

Früherkennung von Zahn-, M<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Kieferkrankheiten bei <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen insbesondere in<br />

8

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!