Handbuch für den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst im Land ...
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geändert Juli 2009<br />
an die Erzieherin/<strong>den</strong> Erzieher Ihres Kindes oder nehmen Sie direkt mit uns<br />
Kontakt auf.<br />
Um die Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> <strong>den</strong> Entwicklungsstand Ihres Kindes beurteilen zu<br />
können, benötigen wir Angaben zur Entwicklung Ihres Kindes <strong>und</strong> zu<br />
ges<strong>und</strong>heitlichen Besonderheiten in der Familie. Hierzu bitten wir Sie, einen<br />
Elternfragebogen auszufüllen <strong>und</strong> uns zu übergeben. Dieser wird Ihnen<br />
rechtzeitig vor der Untersuchung zur Verfügung gestellt. Die Angaben sind<br />
freiwillig <strong>und</strong> unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.<br />
Soweit vorhan<strong>den</strong>, möchten wir gern die „Grenzsteine der Entwicklung“ Ihres<br />
Kindes in die Untersuchung einbeziehen. Sprechen Sie diesbezüglich mit der<br />
Erzieherin / dem Erzieher Ihres Kindes <strong>und</strong> geben Sie Ihre<br />
Einverständniserklärung dazu ab.<br />
Bringen Sie bitte folgende Unterlagen am Untersuchungstag mit in die<br />
Einrichtung:<br />
1. <strong>den</strong> ausgefüllten Elternfragebogen,<br />
2. die Einverständniserklärung (Einbeziehung der „Grenzsteine der<br />
Entwicklung“, Anwesenheit der Erzieherin/des Erziehers)<br />
3. das Impfbuch oder andere Impfdokumente,<br />
4. das „gelbe“ Vorsorgeheft zu <strong>den</strong> U-Untersuchungen,<br />
5. Bescheinigungen, wie z. B. Schwerbehindertenausweis, Allergiepass,<br />
Herzpass o. Ä.,<br />
6. verschriebene Hilfsmittel wie Brille (Brillenpass), Hörgerät o. Ä. <strong>und</strong><br />
7. ggf. die unterschriebene Einverständniserklärung <strong>und</strong> Angaben zur<br />
Krankenkasse, bei der Ihr Kind versichert ist, wenn eine<br />
Impflückenschließung gewünscht wird.<br />
Sollten bei Ihrem Kind auffällige Bef<strong>und</strong>e festgestellt wer<strong>den</strong>, erhalten Sie<br />
selbstverständlich eine schriftliche Information, die u. a. Empfehlungen zur<br />
weiteren Diagnostik <strong>und</strong> Therapie bzw. zu Fördermaßnahmen enthält. Nach dem<br />
Bran<strong>den</strong>burgischen Ges<strong>und</strong>heitsdienstgesetz ist der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong><br />
Jugendges<strong>und</strong>heitsdienst verpflichtet, auch die Umsetzung der empfohlenen<br />
Maßnahmen zu begleiten. Ihre Rückinformation an uns über die Vorstellung Ihres<br />
Kindes bei einer niedergelassenen <strong>Kinder</strong>ärztin/einem niedergelassenen<br />
<strong>Kinder</strong>arzt bzw. begonnene Therapien oder Fördermaßnahmen sind ebenso<br />
wichtig wie eine mit Ihrem Einverständnis erfolgende Rückmeldung der<br />
<strong>Kinder</strong>ärztin/des <strong>Kinder</strong>arztes bzw. der Fördereinrichtung an uns.<br />
Ihre Fragen beantworten die Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter des <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong><br />
Jugendges<strong>und</strong>heitsdienstes gern. Sie erreichen uns unter:<br />
Name: Adresse: Telefon:<br />
* Untersuchung lt. § 6 des Bran<strong>den</strong>burgischen Ges<strong>und</strong>heitsdienstgesetzes vom 23. April 2008.<br />
Entsprechend § 16 dürfen personenbezogene Daten erhoben wer<strong>den</strong>, die zur Aufgabenerfüllung nach<br />
diesem Gesetz erforderlich sind.<br />
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