Handbuch für den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst im Land ...
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geändert Aug. 2010<br />
Anlagen<br />
A<br />
Musterkreis/Musterkreisfreie Stadt<br />
Ges<strong>und</strong>heitsamt, KJGD<br />
Anschrift, Tel. Nr., E-Mail-Adresse<br />
Liebe Eltern/ liebe Sorgeberechtigte,<br />
damit Ihr Kind ges<strong>und</strong> aufwachsen kann, ist es wichtig, dass Krankheiten <strong>und</strong><br />
Entwicklungsstörungen frühzeitig erkannt wer<strong>den</strong>. Dazu bieten die gesetzlichen <strong>und</strong> privaten<br />
Krankenversicherungen Früherkennungsuntersuchungen an. Durch die Abt. Ges<strong>und</strong>heit <strong>im</strong><br />
<strong>Land</strong>esamt für Umwelt, Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Verbraucherschutz (LUGV) wurde Ihr Kind zur<br />
Früherkennungsuntersuchung U … eingela<strong>den</strong> <strong>und</strong> in einem zweiten Schreiben an die<br />
Wahrnehmung erinnert. Leider liegt über die Teilnahme an der oben genannten<br />
Früherkennungsuntersuchung keine Rückmeldung vor. Die Abt. Ges<strong>und</strong>heit (LUGV) hat uns<br />
hierüber als zuständiges Ges<strong>und</strong>heitsamt informiert, damit wir zu Ihnen Kontakt aufnehmen.*<br />
Möglicherweise hat die Untersuchung inzwischen stattgefun<strong>den</strong>, ohne dass eine Meldung <strong>im</strong><br />
<strong>Land</strong>esges<strong>und</strong>heitsamt eingegangen ist, oder Sie haben bereits einen Termin bei Ihrer Ärztin / Ihrem<br />
Arzt vereinbart.<br />
Bitte schicken Sie das beigefügte Rückmeldeformular innerhalb von 7 Tagen an uns zurück. Sie<br />
können auch persönlich oder telefonisch mit uns Kontakt aufnehmen. Diese kurze Frist ist<br />
notwendig, da die Untersuchung nur innerhalb einer best<strong>im</strong>mten Frist durchgeführt wer<strong>den</strong> kann.<br />
Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte bitte nehmen Sie <strong>im</strong> Interesse der Ges<strong>und</strong>heit Ihres Kindes<br />
diese wichtige Untersuchung wahr <strong>und</strong> vereinbaren Sie schnellstmöglich einen Termin bei Ihrer<br />
Ärztin/ Ihrem Arzt, wenn eine Vorstellung noch nicht erfolgt sein sollte.<br />
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Sie erreichen uns …<br />
Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />
*§ 7 Abs. 4 Bran<strong>den</strong>burgisches Ges<strong>und</strong>heitsdienstgesetz<br />
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