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Handbuch für den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst im Land ...

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geändert Aug. 2010<br />

Anlagen<br />

A<br />

Musterkreis/Musterkreisfreie Stadt<br />

Ges<strong>und</strong>heitsamt, KJGD<br />

Anschrift, Tel. Nr., E-Mail-Adresse<br />

Liebe Eltern/ liebe Sorgeberechtigte,<br />

damit Ihr Kind ges<strong>und</strong> aufwachsen kann, ist es wichtig, dass Krankheiten <strong>und</strong><br />

Entwicklungsstörungen frühzeitig erkannt wer<strong>den</strong>. Dazu bieten die gesetzlichen <strong>und</strong> privaten<br />

Krankenversicherungen Früherkennungsuntersuchungen an. Durch die Abt. Ges<strong>und</strong>heit <strong>im</strong><br />

<strong>Land</strong>esamt für Umwelt, Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Verbraucherschutz (LUGV) wurde Ihr Kind zur<br />

Früherkennungsuntersuchung U … eingela<strong>den</strong> <strong>und</strong> in einem zweiten Schreiben an die<br />

Wahrnehmung erinnert. Leider liegt über die Teilnahme an der oben genannten<br />

Früherkennungsuntersuchung keine Rückmeldung vor. Die Abt. Ges<strong>und</strong>heit (LUGV) hat uns<br />

hierüber als zuständiges Ges<strong>und</strong>heitsamt informiert, damit wir zu Ihnen Kontakt aufnehmen.*<br />

Möglicherweise hat die Untersuchung inzwischen stattgefun<strong>den</strong>, ohne dass eine Meldung <strong>im</strong><br />

<strong>Land</strong>esges<strong>und</strong>heitsamt eingegangen ist, oder Sie haben bereits einen Termin bei Ihrer Ärztin / Ihrem<br />

Arzt vereinbart.<br />

Bitte schicken Sie das beigefügte Rückmeldeformular innerhalb von 7 Tagen an uns zurück. Sie<br />

können auch persönlich oder telefonisch mit uns Kontakt aufnehmen. Diese kurze Frist ist<br />

notwendig, da die Untersuchung nur innerhalb einer best<strong>im</strong>mten Frist durchgeführt wer<strong>den</strong> kann.<br />

Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte bitte nehmen Sie <strong>im</strong> Interesse der Ges<strong>und</strong>heit Ihres Kindes<br />

diese wichtige Untersuchung wahr <strong>und</strong> vereinbaren Sie schnellstmöglich einen Termin bei Ihrer<br />

Ärztin/ Ihrem Arzt, wenn eine Vorstellung noch nicht erfolgt sein sollte.<br />

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Sie erreichen uns …<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />

*§ 7 Abs. 4 Bran<strong>den</strong>burgisches Ges<strong>und</strong>heitsdienstgesetz<br />

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