24.12.2014 Aufrufe

Handbuch für den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst im Land ...

Handbuch für den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst im Land ...

Handbuch für den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst im Land ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

geändert Mai 2008<br />

Anlass der Untersuchung 3<br />

Ankreuzfelder: 1 von 6 obligatorisch bei Schuleingangs- <strong>und</strong> Kita-Untersuchung<br />

Kita/Tagespflege bzw. Hauskind:<br />

Bei Untersuchungen von <strong>Kinder</strong>n <strong>im</strong><br />

Alter 30. bis 42. Lebensmonat<br />

Schuleingang vorzeitig:<br />

1. <strong>Kinder</strong>, die in der Zeit vom 1.<br />

Oktober bis zum 31. Dezember<br />

das sechste Lebensjahr<br />

vollen<strong>den</strong>, wer<strong>den</strong> auf Antrag<br />

der Eltern zu Beginn des<br />

Schuljahres in die Schule<br />

aufgenommen.<br />

2. In begründeten Ausnahmefällen<br />

können <strong>Kinder</strong> aufgenommen wer<strong>den</strong>, die nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem<br />

1. August des folgen<strong>den</strong> Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollen<strong>den</strong>.<br />

Entsprechende Anträge sollen gesicherte Nachweise zum Entwicklungsstand des<br />

Kindes enthalten. Mit der Aufnahme in die Schule beginnt die Schulpflicht.<br />

(Bran<strong>den</strong>burgisches Schulgesetz – BbgSchulG, § 37 Abs. 3 (FN 3) erstmals für Anmeldungen zum Schuljahr<br />

2005/2006)<br />

Schuleingang rechtzeitig:<br />

Die Schulpflicht beginnt für <strong>Kinder</strong>, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr<br />

vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.<br />

(Bran<strong>den</strong>burgisches Schulgesetz – BbgSchulG, § 37 Abs. 2 (FN 2) erstmals für Anmeldungen zum Schuljahr<br />

2005/2006)<br />

Schulabgang - Klasse: obligatorisch bei Schulabgangsuntersuchung,<br />

ganzzahlig, zweistellig<br />

Schulreihe: Jahrgangsstufe 6<br />

Jahrgangsstufe<br />

10 (auch Gymnasium)<br />

Schulabgang:<br />

Bescheinigung nach Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbschG)<br />

10. Klasse auch 8., 9. <strong>und</strong> 11. Klasse; für die zweite Erstuntersuchung<br />

wird „A2“ codiert, für die Nachuntersuchung „NU“<br />

Trifft der Schultyp „FG“ - Förderschule für geistig Behinderte zu, ist bei Schulreihe oder<br />

Schulabgang eine „99" zu kodieren.<br />

Nachuntersuchung: Bei wiederholten Untersuchungen <strong>im</strong> Rahmen des<br />

Betreuungscontrollings (unabhängig von Schulabgang/10. Klasse s. o.).<br />

119

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!