Handbuch für den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst im Land ...
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geändert Mai 2008<br />
Anlass der Untersuchung 3<br />
Ankreuzfelder: 1 von 6 obligatorisch bei Schuleingangs- <strong>und</strong> Kita-Untersuchung<br />
Kita/Tagespflege bzw. Hauskind:<br />
Bei Untersuchungen von <strong>Kinder</strong>n <strong>im</strong><br />
Alter 30. bis 42. Lebensmonat<br />
Schuleingang vorzeitig:<br />
1. <strong>Kinder</strong>, die in der Zeit vom 1.<br />
Oktober bis zum 31. Dezember<br />
das sechste Lebensjahr<br />
vollen<strong>den</strong>, wer<strong>den</strong> auf Antrag<br />
der Eltern zu Beginn des<br />
Schuljahres in die Schule<br />
aufgenommen.<br />
2. In begründeten Ausnahmefällen<br />
können <strong>Kinder</strong> aufgenommen wer<strong>den</strong>, die nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem<br />
1. August des folgen<strong>den</strong> Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollen<strong>den</strong>.<br />
Entsprechende Anträge sollen gesicherte Nachweise zum Entwicklungsstand des<br />
Kindes enthalten. Mit der Aufnahme in die Schule beginnt die Schulpflicht.<br />
(Bran<strong>den</strong>burgisches Schulgesetz – BbgSchulG, § 37 Abs. 3 (FN 3) erstmals für Anmeldungen zum Schuljahr<br />
2005/2006)<br />
Schuleingang rechtzeitig:<br />
Die Schulpflicht beginnt für <strong>Kinder</strong>, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr<br />
vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.<br />
(Bran<strong>den</strong>burgisches Schulgesetz – BbgSchulG, § 37 Abs. 2 (FN 2) erstmals für Anmeldungen zum Schuljahr<br />
2005/2006)<br />
Schulabgang - Klasse: obligatorisch bei Schulabgangsuntersuchung,<br />
ganzzahlig, zweistellig<br />
Schulreihe: Jahrgangsstufe 6<br />
Jahrgangsstufe<br />
10 (auch Gymnasium)<br />
Schulabgang:<br />
Bescheinigung nach Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbschG)<br />
10. Klasse auch 8., 9. <strong>und</strong> 11. Klasse; für die zweite Erstuntersuchung<br />
wird „A2“ codiert, für die Nachuntersuchung „NU“<br />
Trifft der Schultyp „FG“ - Förderschule für geistig Behinderte zu, ist bei Schulreihe oder<br />
Schulabgang eine „99" zu kodieren.<br />
Nachuntersuchung: Bei wiederholten Untersuchungen <strong>im</strong> Rahmen des<br />
Betreuungscontrollings (unabhängig von Schulabgang/10. Klasse s. o.).<br />
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